Das Land Oberösterreich will die Entwicklung von EEGs vorantreiben und unterstützt daher mit einer neuen Förderung die Entwicklung und Vorbereitung von Energiegemeinschaften.
Wer wird gefördert?
Gemeinden, Vereine, Genossenschaften, KMUs und konfessionelle Einrichtungen, die eine Erneuerbaren Energiegemeinschaft (EEG) gründen wollen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden die für die Errichtung einer erneuerbaren Energiegemeinschaft notwendigen detaillierten technischen, rechtlichen und ökonomischen Analysen in Oberösterreich (z.B. Kosten für technisch-wirtschaftliche Analysen oder Rechtsberatung).
Wie hoch wird gefördert?
Die Förderung beträgt bis zu 80 % der anrechenbaren Kosten, die Gesamtförderung ist mit max. 10.000 Euro begrenzt. Der Fördersatz erhöht sich um 10%, wenn das Projekt in einer EGEM- oder Klimabündnis-Gemeinde ist.
Damit Dächer besser genutzt werden können, fördert das Land OÖ die Erhöhung der Tragfähigkeit von bestehenden Dächern für die Installation von netzgeführten Photovoltaikanlagen.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen, oberösterreichische Gemeinden, die ihre Dächer tragfähiger machen möchten für eine Photovoltaikanlage.
Was wird gefördert?
Statische Berechnungen/Gutachten: die Untersuchung des bestehenden Tragwerkes und die Ausarbeitung von statischen Maßnahmen zur Erhöhung der Tragfähigkeit des Daches für die nachträgliche Installation einer netzgeführten PV-Anlage auf dem Dach.
Investitionen in bauliche Maßnahmen: Erhöhung der Tragfähigkeit von bestehenden Gebäuden für die Installation von PV-Anlagen, z.B. die statische Verstärkung des Dachstuhls
Wie hoch wird gefördert?
Statische Berechnungen/Gutachten:
für Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bis zu 50 % der förderrelevanten Kosten, max. 1.500 Euro
für Vereine, konfessionelle Einrichtungen, oberösterreichische Gemeinden sowie Privatpersonen bis zu 65 % der förderrelevanten Kosten, max. 1.500 Euro
Investitionen in bauliche Maßnahmen am Gebäude (max. 65 % der förderbaren Kosten):
Privatpersonen: max. 15.000 Euro
Gemeinden, Vereine und konfessionelle Einrichtungen: max. 100.000 Euro
Bei beiden Förderschwerpunkten erhöht sich für Gemeinden, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Privatpersonen der Fördersatz jeweils um 10 %, wenn die Sitzgemeinde eine EGEM-Energiespar-Klimabündnis-Gemeinde ist.