Die Motive für die Installation von Photovoltaikanlagen, Stromspeicher und E-Ladestationen sind vielfältig. Während Haushalte energieautark werden und damit einen Beitrag zur Energiewende leisten wollen, ist für Unternehmen neben diesen Überlegungen auch die Wirtschaftlichkeit der Anschaffung und das Konstant halten beziehungsweise Senken der Strompreise ein wesentlicher Faktor. Kommunen sehen ihre Aufgabe neben der Energieautarkheit oft auch in der Bereitstellung von Infrastruktur etwa im Bereich der E-Mobilität.
Was auch immer die Beweggründe sind, die Anschaffung von PV-Anlage, Stromspeicher und ähnlichem ist mit Aufwand und vor allem Kosten verbunden, die viele zögern lassen. Dabei sinken die Preise gerade für Speicher ständig. Zudem gibt es im DACH-Raum umfangreiche Förderprogramme, durch die sich eine Anschaffung noch schneller rechnet.
neoom bietet sowohl in Österreich als auch Deutschland und der Schweiz maßgeschneiderte dezentrale Energiesysteme an, die sich für diese Förderungen qualifizieren und eine wichtige Basis für die Energiewende schaffen. Speziell intelligente Speicherlösungen sind bei steigendem Strombedarf und sinkenden Batteriepreisen interessant.
Gewerbespeicher werden zusehends populär, weil sie – genau wie Heimspeicher – Energie zeitlich flexibel nutzbar machen. In Kombination mit einer Photovoltaikanlage ermöglichen intelligente Stromspeicher maximale Unabhängigkeit vom konventionellen Energiemarkt. Smarte Nutzungssystem garantieren, dass Lastspitzen gekappt werden und somit geringe Anschlussleistungen ausreichen. Selbst dann, wenn etwa E-Fahrzeuge an Schnellladesäulen geladen werden. Gerade im Zusammenhang mit E-Mobilität ist ein Stromspeicher auch ohne PV-Anlage rentabel. Damit ist die Energiewende in Reichweite und die Unabhängigkeit von konventionellen Netzen wird immer leichter.
Als Reaktion auf die drohende Klimakrise hat die aktuelle Regierung beschlossen, dass Österreich bis 2040 klimaneutral werden soll. Der Strom dagegen soll sogar schon 2030 ausschließlich aus Erneuerbaren Energien gewonnen werden. Die gesetzliche Basis wurde nun mit dem kürzlich beschlossenen Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG) beschlossen.
Wie ambitioniert diese Ziele sind, wird bei einem Blick auf die Zahlen deutlich: um ab 2030 den gesamten bilanzielles Strombedarf decken zu können, ist ein Zubau von 27 Terawattstunden (TWh) notwendig, davon allein 11 TWh Solarenergie. Das entspricht einer Verzehnfachung der derzeit installierten Leistung (2019 waren dies 1,6 GW).
Folgende Neuerungen sind im EAG enthalten:
Mit dem neuen Gesetz wird die Förderlandschaft in der Photovoltaik und bei Stromspeicher umgestellt.
Dieses sieht zwei Fördersysteme vor, aus denen gewählt werden kann:
Während die Förderung via Investitionszuschuss relativ rasch starten kann – hierzu sind nur noch die entsprechenden Verordnungen und Richtlinien notwendig – benötigt die Umsetzung der Förderung via Marktprämie die Freigabe durch die Europäische Kommission, wozu es bisher noch kein konkretes Freigabedatum und damit auch keinen Start dieser Förderung gibt.
Achtung! Förderfähig sind nur neue Anlagen und Erweiterungen, die noch nicht errichtet wurden. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.
Detaillierte Infos bekommst du hier.
Wir informieren Sie über die weitere gesetzliche Entwicklung bzw. die Ausgestaltung der Förderrichtlinien mit aktuellen Beiträgen. Am besten melden Sie sich jetzt gleich für unseren Newsletter an, um immer auf dem neusten Stand zu bleiben.