neoom
Dorf bei Nacht mit Photovoltaikanlagen, die im Peer-to-Peer-Modell Strom teilen
Neu ab 1. Oktober 2026 · ElWG

Peer-to-Peer: Teile deinen Strom.

Direkt und mit wem du willst.

Ab 1. Oktober 2026 erlaubt das Elektrizitätswirtschaftsgesetz Peer-to-Peer-Verträge. Du kannst erneuerbaren Strom direkt an Familie, Nachbarn, Freunde oder eigene Firmenstandorte verkaufen oder verschenken. Ohne Verein, ohne Genossenschaft, ohne Gründung.

Eigene RechtsformkeineEin Vertrag genügt. Keine Statuten, keine Generalversammlung.
Preis pro kWhfreiVerkaufen oder verschenken. Null Euro ist ausdrücklich zulässig.

Der Wendepunkt

Was das ElWG ab 1. Oktober 2026 ändert

Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG, BGBl. I Nr. 91/2025) tritt für die gemeinsame Energienutzung am 1. Oktober 2026 vollständig in Kraft und ist die größte Chance für Energiegemeinschaften in Österreich seit dem EAG. Drei Neuerungen betreffen dich direkt. Oben in Alltagssprache, darunter im Detail mit dem jeweiligen Paragrafen.

§ 6 Abs. 1 Z 124 · § 68

Peer-to-Peer-Vertrag

Du darfst deinen Strom direkt an andere verkaufen oder verschenken. Ohne Verein, ohne Genossenschaft.

Das ElWG definiert den Peer-to-Peer-Vertrag als Verkauf oder Schenkung erneuerbarer Elektrizität zwischen Marktteilnehmern, auf Grundlage eines Vertrags mit vorab festgelegten Bedingungen für die automatische Abwicklung und Abrechnung. Das läuft entweder direkt zwischen euch oder über einen dritten Marktteilnehmer, etwa einen Aggregator oder Organisator. Es braucht mindestens zwei Beteiligte, nach oben ist die Zahl nicht begrenzt.

§ 6 Abs. 1 Z 25 · § 65 Abs. 2

Eigenversorgungsanlage

Deine PV-Anlage darf künftig auch deine anderen eigenen Standorte versorgen.

Eine Eigenversorgungsanlage erzeugt Strom, den du selbst verbrauchst, am Standort der Anlage oder an einem anderen Standort, zum Beispiel am Zweitwohnsitz oder in einem zweiten Betriebsgebäude. Das öffentliche Netz darf dafür genutzt werden. Es braucht keine Rechtsform und keine zweite Person. Überschuss geht wie bisher ins Netz.

§ 70 Abs. 6

Reduzierte Netzentgelte im Nahebereich

Je näher deine Partner im Netz liegen, desto weniger Netzentgelt zahlt der Verbraucher.

Das ElWG unterscheidet Standortbereich, Lokalbereich und Regionalbereich als Nahebereiche sowie die österreichweite Gebotszone. In den Nahebereichen fallen reduzierte arbeitsbezogene Netzentgelte für den verbrauchten Strom an, österreichweit die vollen. Je gemeinsamer Energienutzung gilt genau ein Nahebereich, nicht mehrere. Welchem Bereich dein Zählpunkt zugeordnet ist, muss dir dein Netzbetreiber binnen 14 Tagen beauskunften.

Vier Netzebenen im ElWG: Standortbereich, Lokalbereich, Regionalbereich und österreichweite Gebotszone mit den jeweiligen Netzentgelten
© Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften

Peer-to-Peer im Detail

Peer-to-Peer im Detail: Was du wirklich darfst

Peer-to-Peer klingt nach Technik, ist aber vor allem eine Vertragsform. Fünf Punkte machen sie aus, und unterscheiden sie klar von einer Energiegemeinschaft in Österreich.

01

Es ist ein Vertrag, keine Organisation.

Du gründest nichts. Kein Verein, keine Genossenschaft, keine Statuten, keine Generalversammlung. Zwei oder mehr Marktteilnehmer schließen einen Vertrag mit vorab festgelegten Bedingungen. Mehr verlangt das Gesetz nicht.

02

m:n statt 1:1.

Mehrere Erzeuger:innen können mit mehreren Verbraucher:innen handeln. Du bist nicht auf eine Gegenpartei festgelegt und kannst dein Netzwerk erweitern, ohne die Konstruktion zu ändern.

03

Der Preis ist frei, auch null.

Ihr vereinbart den Preis selbst. Null ist ausdrücklich zulässig, damit ist auch das Verschenken abgedeckt. Gewinnabsicht ist erlaubt, anders als bei Energiegemeinschaften. Wer daraus ein Geschäft macht, sollte die Gewerbeordnung im Blick behalten.

04

Räumlich flexibel, wirtschaftlich gestaffelt.

Peer-to-Peer ist grundsätzlich österreichweit möglich, dann zu vollen Netzentgelten. Der wirtschaftliche Vorteil entsteht im Nahebereich.

Ausblick, nicht offiziell bestätigt: Die österreichweite Ausrollung dürfte an die Marktprozesse der Netzbetreiber gekoppelt sein. Unser Stand ist April 2027.

05

Jemand muss abwickeln, das darf ein Dritter sein.

Messdaten, Aufteilungsschlüssel, Netzbetreiber-Kommunikation und Abrechnung laufen direkt zwischen euch oder über einen Organisator. Genau diese Rolle übernimmt neoom mit dem KLUUB.

Alle Angaben auf Basis von ElWG BGBl. I Nr. 91/2025 sowie der Arbeitsplattform Energiegemeinschaften des Klima- und Energiefonds. Stand: August 2026.

Peer-to-Peer Schema: mehrere Erzeuger teilen über das öffentliche Stromnetz mit mehreren Verbrauchern, verbunden durch einen Vertrag

So läuft es ab

In drei Schritten geteilt.

Vom Sonnenstrahl auf deinem Dach bis zur Abrechnung. Technisch passiert alles über das bestehende öffentliche Netz. Organisatorisch übernimmt neoom als Organisator den Rest.

neoom KLUUB entdecken
01 Erzeugen

01 Erzeugen

Deine PV-Anlage produziert Strom. Was du nicht selbst verbrauchst, ist ab 1. Oktober 2026 mehr als Einspeisung. Es ist handelbare Energie.

02 Teilen

02 Teilen

Der Strom fließt über das bestehende öffentliche Netz zu deinen Partnern. Zugeordnet wird im 15-Minuten-Takt anhand der Messwerte beider Zählpunkte.

03 Abrechnen

03 Abrechnen

neoom übernimmt als Organisator Vertrag, Datenfreigabe, Netzbetreiber-Kommunikation und die automatische Abrechnung. Dein Stromliefervertrag bleibt unberührt.

Ohne Speicher teilst du nur, was zufällig gleichzeitig passt

Ohne Speicher teilst du nur, was zufällig gleichzeitig passt

In einer großen Energiegemeinschaft gleichen sich Erzeugung und Verbrauch statistisch aus. In einer kleinen Peer-to-Peer-Konstellation nicht: Wenn dein Nachbar um 13 Uhr nicht zuhause ist, ist dein Mittagsüberschuss weg, zum niedrigen EVU Einspeisetarif. Ein intelligenter neoom Stromspeicher verschiebt genau das. Er hält den Überschuss, bis er in der Gemeinschaft gebraucht wird. Mit neoom Ai wird nicht nur nach Eigenverbrauch optimiert, sondern nach dem, was die Gemeinschaft tatsächlich abnehmen kann. Die geteilte Energiemenge steigt spürbar.

Tagesverlauf von PV-Erzeugung und Verbrauch: mit Stromspeicher steigt die im Peer-to-Peer-Modell geteilte Energiemenge deutlich

Klarstellung

Ersetzt Peer-to-Peer die Energiegemeinschaft?

Das ist die Frage, die uns am häufigsten gestellt wird. Die kurze Antwort: nein. Und du musst auch keine Energiegemeinschaft gründen, um Peer-to-Peer zu nutzen. Hier die drei Missverständnisse, die wir am liebsten aus dem Weg räumen.

Missverständnis 1

„Peer-to-Peer ersetzt die Energiegemeinschaft.“

Nein. Beide Konstruktionen bestehen eigenständig nebeneinander. Bestehende Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen, EEG und BEG werden am 1. Oktober 2026 in das neue System übergeführt, eine Neugründung oder Auflösung ist nicht nötig. Was Peer-to-Peer ersetzt, ist der Gründungsaufwand für kleine Konstellationen.

Missverständnis 2

„Mit Peer-to-Peer spare ich dieselben Abgaben wie in einer EEG.“

Nein. Der Entfall der Elektrizitätsabgabe und des Erneuerbaren-Förderbeitrags gilt weiterhin ausschließlich für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften. Die reduzierten Netzentgelte im Nahebereich bekommst du mit Peer-to-Peer genauso. Der Abgabenvorteil bleibt der EEG.

Missverständnis 3

„Ich muss eine Energiegemeinschaft gründen, um P2P zu nutzen.“

Nein. Ein Peer-to-Peer-Vertrag steht für sich. Du kannst aber beides kombinieren: Pro Anlage sind bis zu fünf gemeinsame Energienutzungen gleichzeitig erlaubt. Zum Beispiel Peer-to-Peer mit dem Nachbarn und dazu die Mitgliedschaft in einer regionalen EEG.

Kurz gesagt: Der Peer-to-Peer-Vertrag und die Energiegemeinschaft sind zwei eigenständige Rechtskonstruktionen für dieselbe Idee, geteilten Strom. Peer-to-Peer ist der direkte Weg für wenige Partner, die Energiegemeinschaft in Österreich der organisierte Weg für viele. Und wenn du eine Energiegemeinschaft verwalten willst, findest du die passende Software im neoom KLUUB.

Für wen

Für wen lohnt sich was

Vier Konstellationen, vier unterschiedliche Rechnungen. Öffne deine Situation und du siehst, was neu ist, welches Modell passt und was neoom für dich übernimmt.

Was neu ist: Dein Überschuss muss nicht mehr zum Einspeisetarif ins Netz. Ab 1. Oktober 2026 kannst du ihn per Peer-to-Peer-Vertrag direkt an Eltern, Kinder, Nachbarn oder Freunde verkaufen oder verschenken, zu einem Preis, den ihr selbst vereinbart.

Welches Modell passt: Für zwei bis fünf Partner im selben Nahebereich ist Peer-to-Peer der schnellste Weg, weil keine Rechtsform nötig ist. Willst du mit vielen teilen und zusätzlich Elektrizitätsabgabe und Erneuerbaren-Förderbeitrag sparen, ist eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft der stärkere Hebel. Im Mehrparteienhaus lohnt der Blick auf den neuen Standortbereich: Sind die Steigleitungen über dieselben Sammelschienen verbunden, lässt sich statt mehrerer Einzellösungen eine gemeinsame Energienutzung über das ganze Haus betreiben.

Was neoom übernimmt: Nahebereichs-Check mit dem Netzbetreiber, Vertrag, Datenfreigabe, Aufteilung im Viertelstundentakt und Abrechnung. Dazu die Speicherfrage, damit dein Überschuss dann verfügbar ist, wenn deine Partner ihn brauchen.

Was neu ist: Zwei Hebel gleichzeitig. Über die Eigenversorgungsanlage darf der Strom deiner PV-Anlage künftig auch andere eigene Standorte versorgen, über das öffentliche Netz und ohne zweite Person. Über Peer-to-Peer-Verträge kannst du Überschuss direkt an Nachbarbetriebe verkaufen, mit Gewinnabsicht, und im Nahebereich zu reduzierten Netzentgelten.

Worauf zu achten ist: Wer daraus ein Geschäft macht, sollte die Gewerbeordnung im Blick behalten. Für große Unternehmen gilt eine Grenze von 6 MW je teilnehmendem Zählpunkt, bei größeren Anlagen ist eine anteilige Teilnahme möglich. Ab bestimmten Schwellenwerten kommen Lieferantenverpflichtungen nach § 69 dazu, etwa allgemeine Lieferbedingungen und transparente Rechnungen.

Was neoom übernimmt: Konzeptprüfung über mehrere Standorte, Speicherdimensionierung inklusive Lastspitzenkappung, die gesamte Abwicklung als Organisator und die Lieferantenpflichten.

Was neu ist: Die Vergünstigungen hängen künftig an der Nähe der Beteiligten, nicht an der Rechtsform. Damit lassen sich kommunale Dächer flexibler nutzen, etwa Schule, Kindergarten, Bauhof und Kläranlage im selben Nahebereich. Neu ist außerdem, dass eine regionale gemeinsame Energienutzung über die Gebiete mehrerer Netzbetreiber hinweg möglich ist.

Worauf zu achten ist: Nimmt eine Gebietskörperschaft mit einer eigenen Erzeugungsanlage teil, muss sie schutzbedürftigen Haushalten den Zugang zur gemeinsamen Energienutzung ermöglichen, im Ausmaß von mindestens 10 Prozent der jährlich für die gemeinsame Energienutzung erzeugten und eingespeisten Strommenge. Vorgaben zu Preis und Konditionen macht das Gesetz dabei nicht.

Was neoom übernimmt: Modellwahl zwischen Eigenversorgung, Peer-to-Peer und Energiegemeinschaft, Nahebereichs-Abklärung mit dem Netzbetreiber und den laufenden Betrieb als Organisator.

Was neu ist: Ihr müsst euch nicht neu gründen und nicht auflösen. Bestehende Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen, EEG und BEG werden am 1. Oktober 2026 in das System des ElWG übergeführt. Es gelten aber neue Rechte und Pflichten, unter anderem die Lieferantenverpflichtungen nach § 69 ab bestimmten Schwellenwerten und ein Wahlrecht der Teilnehmer zwischen Monats- und Jahresrechnung. Eine BEG darf künftig auch rein lokal oder regional teilen und damit die reduzierten Netzarbeitspreise nutzen. Regionale Gemeinschaften sind nicht mehr auf ein Netzgebiet beschränkt.

Was zu tun ist: Statuten, Geschäftsordnung, Tarifmodell und Vertragsunterlagen bis zum Stichtag prüfen und anpassen. Zusätzlich könnt ihr Peer-to-Peer-Verträge parallel nutzen, pro Anlage sind bis zu fünf gemeinsame Energienutzungen erlaubt.

Was neoom übernimmt: Der neoom KLUUB übernimmt Verwaltung, Aufteilung und Abrechnung und deckt die neuen Pflichten mit ab.

Bereit?

Reden wir darüber, was in deinem Fall geht.

1. Situation klären

Wir prüfen mit deinem Netzbetreiber, in welchem Nahebereich deine Zählpunkte liegen und wer überhaupt mit dir teilen kann.

2. Modell wählen

Eigenversorgung, Peer-to-Peer oder Energiegemeinschaft. Wir rechnen die Varianten durch und sagen dir ehrlich, welche passt.

3. neoom übernimmt

Vertrag, Datenfreigabe, Netzbetreiber-Kommunikation und Abrechnung laufen über den neoom KLUUB. Du musst nichts verwalten.

Häufige Fragen zu Peer-to-Peer und ElWG

Ab 1. Oktober 2026 gelten die Bestimmungen des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG, BGBl. I Nr. 91/2025) zur gemeinsamen Energienutzung vollständig. Erstmals sind Peer-to-Peer-Verträge möglich: Du darfst erneuerbaren Strom direkt an andere verkaufen oder verschenken, ohne eine eigene Rechtsform zu gründen. Ebenfalls neu sind die Eigenversorgungsanlage über mehrere eigene Standorte und reduzierte arbeitsbezogene Netzentgelte in den Nahebereichen. Bestehende Energiegemeinschaften laufen bis dahin im bisherigen Rahmen nach EAG und ElWOG weiter und werden mit dem Stichtag in das neue System übergeführt.

Ein Peer-to-Peer-Vertrag ist der Verkauf oder die Schenkung von erneuerbarem Strom zwischen Marktteilnehmern, auf Grundlage eines Vertrags mit vorab festgelegten Bedingungen. Abwicklung und Abrechnung laufen automatisiert, entweder direkt zwischen den Beteiligten oder über einen dritten Marktteilnehmer wie einen Aggregator oder Organisator. Definiert ist er in § 6 Abs. 1 Z 124 ElWG, die Regeln zur Umsetzung stehen in § 68. Wichtig: Es ist eine Vertragsform, keine Organisation. Es braucht mindestens zwei Beteiligte, nach oben ist die Zahl nicht begrenzt.

Eine Eigenversorgungsanlage ist eine Stromerzeugungsanlage, deren Strom zumindest teilweise vom aktiven Kunden selbst verbraucht wird, entweder am Standort der Anlage oder an einem anderen Standort. Überschuss wird wie bisher ins öffentliche Netz eingespeist. Der neue Begriff ist weiter gefasst als der klassische Eigenverbrauch, weil er das öffentliche Netz einschließt: Deine PV-Anlage am Wohnhaus darf damit auch deinen Zweitwohnsitz oder ein zweites Betriebsgebäude versorgen. Du brauchst dafür keine Rechtsform und keine zweite Person. Rechtsgrundlage sind § 6 Abs. 1 Z 25 und § 65 Abs. 2 ElWG.

Peer-to-Peer ist der direkte Weg für wenige, klar definierte Partner: schnell startklar, kein Gründungsaufwand, freie Preisgestaltung, Gewinnabsicht erlaubt. Eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft ist der organisierte Weg für viele Teilnehmer und bringt einen Vorteil, den Peer-to-Peer nicht hat: den Entfall der Elektrizitätsabgabe und des Erneuerbaren-Förderbeitrags. Reduzierte Netzentgelte im Nahebereich gibt es bei beiden. Faustregel: wenige Partner und schneller Start sprechen für Peer-to-Peer, viele Teilnehmer und maximaler Abgabenvorteil für die EEG. In größeren Gemeinschaften gleichen sich Erzeugung und Verbrauch außerdem statistisch besser aus.

Nein. Ein Peer-to-Peer-Vertrag steht für sich und braucht keine Rechtsform. Du kannst beides aber kombinieren: Eine Erzeugungs- oder Verbrauchsanlage darf gleichzeitig an bis zu fünf gemeinsamen Energienutzungen teilnehmen. Zum Beispiel Peer-to-Peer mit dem Nachbarn und zusätzlich die Mitgliedschaft in einer regionalen EEG.

Jemand muss die gemeinsame Energienutzung abwickeln: Messdaten einholen, den Aufteilungsschlüssel führen, mit dem Netzbetreiber kommunizieren, abrechnen. Das ElWG erlaubt ausdrücklich, diese Aufgaben an einen Organisator zu übertragen (§ 68 Abs. 2). Genau diese Rolle übernimmt neoom mit dem neoom KLUUB: Vertragsvorlagen, Datenfreigabe, Netzbetreiber-Kommunikation, Aufteilung im Viertelstundentakt und automatische Abrechnung. Ab 1. Oktober 2026 gelten zusätzlich Lieferantenverpflichtungen ab bestimmten Schwellenwerten, etwa allgemeine Lieferbedingungen, ein verständliches Informationsblatt und ein Wahlrecht der Teilnehmer zwischen Monats- und Jahresrechnung. Auch das deckt der Organisator ab.

Die Förderlandschaft ist mehrstufig und wird regelmäßig angepasst. Auf Bundesebene laufen Investitionsförderung und Marktprämie für erneuerbare Erzeugung über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, abgewickelt über die OeMAG. Dazu kommen Landes- und Gemeindeförderungen, die sich je nach Bundesland stark unterscheiden und häufig PV und Speicher gemeinsam abdecken. Für Energiegemeinschaften bietet die Arbeitsplattform Energiegemeinschaften des Klima- und Energiefonds kostenlose Beratung und Musterunterlagen. Welche Kombination in deinem Fall möglich ist, klärt dein neoom Partner konkret mit dir, weil Fristen und Budgets laufend geändert werden.

Nein. Dein Stromliefervertrag bleibt bestehen. Peer-to-Peer deckt in der Regel nur einen Teil deines Bedarfs, den Rest liefert weiterhin dein Lieferant. Das ElWG schützt dich dabei ausdrücklich: Aktive Kunden, die an der gemeinsamen Energienutzung teilnehmen, dürfen laut Diskriminierungsverbot in § 72 keine diskriminierenden Anforderungen, Verfahren oder Entgelte erfahren, und der Lieferant darf keine Mindestliefermenge vorschreiben. Entstehen ihm sachlich gerechtfertigte Mehrkosten, darf er sie weitergeben, muss die Berechnung auf Nachfrage aber transparent darlegen.

Ja. Die Zuordnung des geteilten Stroms erfolgt im 15-Minuten-Takt anhand der Messwerte beider Zählpunkte. Dafür braucht es ein intelligentes Messgerät mit aktivierter Viertelstundenmessung bei allen Beteiligten. Die Aktivierung erfolgt kostenlos beim Netzbetreiber. Mit dem ElWG werden Viertelstundenwerte ohnehin schrittweise zum Standard, Zählpunkte mit PV-Anlage, Wärmepumpe oder Beteiligung an einer gemeinsamen Energienutzung werden dabei zuerst umgestellt.

Ja. Die Schenkung ist im Gesetz ausdrücklich neben dem Verkauf genannt, ein Preis von null Euro ist zulässig. Damit lässt sich Strom zum Beispiel an die Eltern, die Kinder oder den örtlichen Verein weitergeben, ohne Verrechnung. Zu bezahlen sind weiterhin die Netzentgelte und Abgaben für den verbrauchten Strom, im Nahebereich zu reduzierten Sätzen.

Bei Peer-to-Peer-Verträgen ja. Große Unternehmen dürfen Peer-to-Peer in jedem Nahebereich oder österreichweit abschließen. Bei Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften bleiben sie weiterhin ausgeschlossen, an Bürgerenergiegemeinschaften dürfen sie teilnehmen. Für große Unternehmen gilt außerdem eine Leistungsgrenze: Die Leistung des teilnehmenden Zählpunkts einer Erzeugungsanlage darf 6 MW nicht überschreiten. Bei größeren Anlagen ist eine anteilige Teilnahme möglich.

Das steht für die neuen Modelle noch nicht fest. Das ElWG unterscheidet Standortbereich, Lokalbereich und Regionalbereich als Nahebereiche mit reduzierten arbeitsbezogenen Netzentgelten sowie die österreichweite Gebotszone mit vollen Netzentgelten. Die Höhe der Reduktion je Nahebereich legt die E-Control per Verordnung fest, auch der Geltungsbeginn ist noch offen. Zur Orientierung: Netzentgelte machen rund ein Drittel einer Haushaltsstromrechnung aus, und in bestehenden Energiegemeinschaften liegt die Reduktion auf den Netzarbeitspreis schon heute im zweistelligen Prozentbereich. Die Reduktion gilt für den verbrauchten Strom, nicht für die Einspeisung.

Nötig ist er nicht, wirtschaftlich macht er einen großen Unterschied. In einer kleinen Peer-to-Peer-Konstellation trifft dein Mittagsüberschuss nicht automatisch auf Verbrauch: Ist der Nachbar um 13 Uhr nicht zuhause, geht der Überschuss zum Einspeisetarif ins Netz. Ein Speicher hält den Überschuss, bis er in der Gemeinschaft gebraucht wird. Mit neoom Ai wird nicht nur nach Eigenverbrauch optimiert, sondern nach dem, was die Gemeinschaft tatsächlich abnehmen kann. Die geteilte Energiemenge steigt dadurch spürbar.

Quellen

Worauf sich diese Seite stützt