Allgemeine Verkaufsbedingungen
neoom switzerland ag
Stand August 2023
1. Geltungsbereich
1.1 Nachstehende Allgemeine Verkaufsbedingungen (im Folgenden „AVB“ genannt) der neoom switzerland ag (im Folgenden „neoom“) haben für alle unsere Geschäftsbeziehungen zwischen neoom und dem Kunden (im folgenden „Kunde“) für alle von neoom vertriebenen Energie- und Ladelösungen Gültigkeit.
1.2 Sämtliche Angebote von neoom im Bereich der Energie- und Ladelösungen werden ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen abgegeben, sämtliche Verträge ausschließlich aufgrund dieser AVB geschlossen.
1.3 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden erkennt neoom nicht an, es sei denn, neoom hat ihrer Geltung ausdrücklich und in schriftlicher Form zugestimmt.
1.4 Das Zustimmungserfordernis in Ziffer 1.3 gilt auch dann, wenn neoom in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AVB abweichender oder ergänzender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
1.5 Die AVB gelten nur, wenn der Kunde kein Konsument im Sinne des UWG ist.
1.6 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschliesslich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AVB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. neoom’s schriftliche Bestätigung maßgebend.
1.7 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise bleiben unberührt.
2. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand, Abtretung von Ansprüchen
2.1 Angebote von neoom sind freibleibend und unverbindlich. Das gilt insbesondere auch für Angebote in Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial. Technische Änderungen, sowie Änderungen in Form, Farbe, Material, Gewicht o.ä. bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts und des Zumutbaren vorbehalten. Nicht bindend und ggf. nicht mehr aktuell in diesem Sinne sind auch bloße Katalogangaben oder Angaben auf Internetseiten.
2.2 Auf Internetseiten von neoom abrufbare, in Prospekten und sonstigen Unterlagen von neoom abgebildete, sowie mittels einer von neoom ggf. zur Verfügung gestellten Software mögliche Wirtschaftlichkeitsberechnungen dienen ausschließlich der Orientierung über die mögliche Rentabilität eines Systems. Diese Berechnungen bieten ausdrücklich keine Sicherheit über die tatsächlich zu erreichende Wirtschaftlichkeit des Systems und stellen insbesondere keine Zusicherung seitens neoom dar. neoom weist ausdrücklich darauf hin, dass sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie auch z.B. die laufenden Betriebskosten, der Eigenverbrauch, Förderungen und ähnliche Variablen jederzeit verändern können. Der Kunde ist sich dessen bewusst und hat die aktuellen Daten jeweils zu erfragen, sowie seine Endkunden entsprechend zu beraten und hierauf hinzuweisen.
2.3 Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist neoom berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 4 Wochen nach seinem Zugang bei neoom anzunehmen.
2.4 Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
2.5 Vertragsgegenstand sind die in der Auftragsbestätigung bezeichneten Waren und Leistungen. Die Lieferung bestimmter, verwendeter Komponenten zur Herstellung einer Ware wird ausdrücklich nicht zugesichert. Die Auswahl der einzelnen Komponenten von Waren obliegt ausschließlich neoom.
2.6 neoom ist berechtigt, Subunternehmer (Dritte) zur Vertragserfüllung einzusetzen. Einer Zustimmung des Kunden hierfür bedarf es nicht.
2.7 Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von neoom Rechte oder Pflichten aus den die Parteien bindenden Vertragsverhältnissen auf Dritte zu übertragen und/oder abzutreten.
3. Überlassene Unterlagen, Gewerbliche Schutzrechte
neoom bleibt Inhaberin aller Schutz-, Urheber- und Verwertungsrechte an den dem Kunden im Rahmen der Auftragserfüllung überlassenen Plänen, Konstruktionszeichnungen, Präsentationen sowie sämtlichen Abbildungen, Zeichnungen, Aufzeichnungen, Bau- und Schaltplänen und sonstigen Unterlagen, gleich ob in schriftlicher oder elektronischer Form, welche durch neoom oder ihre Vertragspartner angefertigt wurden. Sie dürfen ohne Genehmigung durch neoom Dritten nicht zugänglich gemacht, oder durch den Kunden verwertet werden. Auf Anforderung von neoom sind sie mit einer eidesstattlichen Erklärung, dass keine Kopien angefertigt wurden, zurückzugeben. Der Kunde haftet für jegliche von ihm verursachte, diesen AVB widersprechende Verwendung der sich in seinem Besitz befindlichen Informationen und Unterlagen, unabhängig seines Verschuldens. . Für jede Verletzung dieser Pflichten schuldet der Kunde eine Konventionalstrafe in Höhe von CHF 30.000,00. Die Bezahlung der Konventionalstrafe entbindet den Kunden nicht von der Beachtung der Verpflichtung. Die Geltendmachung von weiteren Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen wird ausdrücklich vorbehalten.
4. Preise, Zahlungsbedingungen, Stornogebühren
4.1 Die Preise sind freibleibend und verstehen sich als Nettopreise in Schweizer Franken zzgl. Mehrwertsteuer. Die Preise gelten EXW gem. Incoterms 2020 ab neoom’s Sitz oder ab einem anderen von neoom zu benennendem Standort, exklusive Verpackung und Entsorgungsgebühren. Neoom ist berechtigt, diese gesondert in Rechnung zu stellen.
4.2 neoom ist berechtigt, die Preise, entsprechend den zwischen der Bestellung und der Lieferung eingetretenen Kostenerhöhungen, anzupassen.
4.3 Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Ausstellung der Rechnung zu leisten. Schuldbefreiende Zahlung hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen.
4.4 neoom ist (auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung) jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt neoom spätestens mit der Auftragsbestätigung, es sei denn es seien Liquiditätsengpässe beim Kunden erkennbar.
4.5 Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Preis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. neoom behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor, wobei der Verzugsschaden unabhängig des Verschuldens des Kunden geschuldet ist. Zudem kann die neoom ohne Ansetzen einer Nachfrist auf die nachträgliche Leistung verzichten und entweder Ersatz des aus der Nichterfüllung entstandenen Schadens verlangen oder vom Vertrage zurücktreten.
4.6 Ändert sich die in der Auftragsbestätigung angegebene Leistung der Ware oder der Modelltyp nachträglich auf Wunsch des Kunden, bietet neoom diese Leistungen gesondert an.
4.7 Verrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte (Leistungsverweigerungsrechte) stehen dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden, insbesondere gem. Ziffer 9.6 dieser AVB, unberührt.
4.8 Bei Auslandsaufträgen sind Zahlungen in Schweizer Franken an die angegebene Zahlstelle zu leisten. In- oder Auslandsgebühren, die die Zahlstelle von neoom belasten würden, gehen zu Lasten des Kunden.
4.9 neoom hat das Recht, Rechnungen elektronisch per E-Mail, Downloadlink oder Fax zu verschicken. Der Kunde stimmt der elektronischen Übermittlung ausdrücklich zu. Eine kundenseitige Anforderung einer Papierrechnung wird von neoom als zusätzlicher Aufwand in Rechnung gestellt und hat keine aufschiebende Wirkung hinsichtlich der Fälligkeit der elektronischen Rechnung.
5. Lieferzeit, Lieferverzug und Annahmeverzug des Kunden
5.1 In der Bestellung genannte Liefertermine sind als voraussichtliche Liefertermine unverbindlich. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von neoom bei Annahme der Bestellung angegeben.
5.2 Sofern neoom verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die neoom nicht zu vertreten hat (insbesondere höhere Gewalt, insbesondere durch den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Beschlagnahme, Energieversorgungsschwierigkeiten, nationale und internationale Rohstoffengpässe, Streik oder Aussperrung, Betriebsstörungen, eine durch die WHO festgestellte Pandemie, oder andere, nicht durch neoom zu vertretende und nur mit unzumutbarem Aufwand zu beseitigende Umstände), nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird neoom den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist neoom berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird neoom unverzüglich erstatten. Ein darüberhinausgehender Schadenersatz ist nicht geschuldet.
5.3 Im Hinblick auf die vereinbarte Lieferbedingung EXW (Incoterms 2020) schuldet neoom nur die rechtzeitige Bereitstellung des Liefergegenstands am vereinbarten Ort zum vereinbarten Lieferzeitpunkt, damit der Kunde diesen dort übernehmen kann. Für Lieferverzögerungen durch eine – auf Wunsch des Kunden – beauftragte Transportperson steht neoom nicht ein.
5.4 Der Beginn der von neoom angegebenen Lieferzeit setzt in jedem Fall die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden aus der gesamten Geschäftsbeziehung voraus, insbesondere Zahlungseingang und fristgerechte Erfüllung aller geschuldeten Mitwirkungshandlungen. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt ausdrücklich vorbehalten.
5.5 neoom ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
5.6 Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung abzunehmen resp. abzuholen
5.7 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, ist neoom berechtigt, den ihr hierdurch entstanden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, unabhängig eines allfälligen Verschuldens ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
5.8 Die Rechte des Kunden gem. Ziffer 11 dieser AVB und neoom’s gesetzliche Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.
6. Lieferung, Gefahrübergang
6.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes ergibt, ist Lieferung EXW (Incoterms 2020) ab neoom’s Sitz oder ab einem anderen von neoom zu benennendem Standort vereinbart, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Anfallende Gebühren für Verzollungen sind vom Kunden zu tragen und werden auf der Auftragsbestätigung gesondert angeführt.
6.2 Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist neoom berechtigt, die Versand- und Verpackungsart (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Die Kosten der Verpackung können durch neoom gegenüber dem Kunden separat berechnet werden. Die Kosten für die Entsorgung der Verpackungsmaterialien sind vom Kunden zu tragen.
6.3 Die Lieferung ist vom Kunden bei Übernahme vom Spediteur auf sichtbare Schäden zu überprüfen. Sichtbare Schäden sind in dem Speditionsübergabeprotokoll schriftlich zu vermerken und per Foto zu dokumentieren. neoom ist unverzüglich über festgestellte Schäden zu unterrichten. Bei Schäden, die vom Kunden bei der Übernahme nicht gegenüber dem Spediteur bekanntgegeben werden oder neoom nicht unverzüglich mitgeteilt wurden, hat neoom nicht zuzustehen.
6.4 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Abschluss des Vertrages oder bei Gattungsware mit Ausscheiden der Sache auf den Käufer über. Dies gilt auch für den Versendungskauf.
7. Weitere Leistungen von neoom
Soweit neoom gemäß Auftragsbestätigung Dienst- oder Werkleistungen für den Kunden erbringt, hat dieser die jeweils erforderlichen Mitwirkungshandlungen zur Ausführung der Leistungen ordnungsgemäß und fristgerecht zu erbringen.
8. Kreditwürdigkeit
8.1 Voraussetzung für eine Lieferverpflichtung von neoom ist die Kreditwürdigkeit des Kunden. Erhält neoom nach Vertragsschluss Auskünfte, wonach die Gewährung eines Kredits in Höhe des Auftragsvolumens nicht gesichert ist, ist neoom berechtigt, trotz anderslautender Vereinbarungen, Vorauszahlungen, Sicherheitsleistungen oder Barzahlung zu verlangen. Leistet der Kunde innert der ihm angesetzten Frist keine Sicherheit, kann neoom vom Vertrag zurücktreten.
8.2 neoom ist im Falle negativer Bonitätsauskünfte, welche die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Kunden fraglich erscheinen lassen, berechtigt, bestehende Verträge aus wichtigem Grund zu kündigen. Den neoom hierdurch entstehenden Schaden hat der Kunde zu tragen.
8.3 neoom ist weiter zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, soweit sich der Kunde mit einer seiner Pflichten aus den die Parteien bindenden Vertragsverhältnissen in Verzug befindet und dieser Zustand trotz Mahnung nicht innerhalb der gesetzten Frist beseitigt wird.
9. Mängelansprüche, Haftung, Regress, Garantie
9.1 Die Haftung für Mängel wird soweit gesetzlich zulässig wegbedungen. Dieser Ausschluss gilt nicht für ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften oder arglistig verschwiegene Mängel. Die Mängelrechte verjähren resp. verwirken, wenn sie nicht innert eines Jahres seit Ablieferung geltend gemacht werden (Art. 210 OR).
9.2 Die Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn oder Produktionsausfälle, Imageschäden, Haftungsschäden, Rechtsverfolgungskosten etc. wird soweit zulässig wegbedungen. Ebenfalls wird die Haftung für Hilfspersonen wegbedungen.
9.3 Die Mängelrechte des Kunden setzen eine rechtzeitige Prüfung der Ware und Mängelrüge (innert 5 Tagen) voraus. Darüber hinaus hat der Kunde sicherzustellen, dass er den in Punkt 6. vereinbarten Verpflichtungen ordnungsgemäß nachgekommen ist.
9.4 Änderungen in der Ausführung der Leistungen sowie sonstige Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, stellen keine Mängel dar und sind dem Kunden nur bei Erhöhung der Kosten mitzuteilen.
9.5 Die Parteien vereinbaren die vorhandenen und nicht vorhandenen Eigenschaften der Ware individuell. Ausgenommen davon sind jedenfalls – wie in Ziffer 2.2. dieser AVB bestimmt – Wirtschaftlichkeitsberechnungen in Prospekten und sonstigen Unterlagen sowie mittels einer von neoom ggf. zur Verfügung gestellten Software mögliche Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Für öffentliche Äusserungen eines anderen Glieds in der Vertragskette oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen), auf die der Kunde neoom nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, übernimmt neoom keine Haftung. Neoom haftet grundsätzlich nicht für Mängel, die der Kunde bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt.
9.6 Werden Betriebs- oder Wartungshinweise, insbesondere die Lagerbedingungen gemäß den zur Verfügung gestellten Datenblättern (Technische Daten Batteriepakete sowie Technisches Datenblatt) nicht befolgt, Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile durch den Kunden oder nicht autorisierte und zertifizierte Dritte bearbeitet oder ausgewechselt, oder führt der Kunde oder ein nicht autorisierter und zertifizierter Dritter sonstige Leistungen an den Waren durch, entfallen die Mangelbeseitigungsansprüche, soweit der Mangel hierdurch entstanden ist. Gleiches gilt für Mängel, die durch übermässige Beanspruchung oder fehlerhafte Handhabung abweichend von den Produktangaben entstehen.
9.7 Liegt ein Mangel vor, erfolgt nach Wahl von neoom Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung. neoom’s Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
9.8 Der Kunde hat neoom die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde neoom die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn neoom ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war. Mangelhafte Waren und Komponenten sind demnach auf Kosten und nach Aufforderung von neoom und gemäss den jeweils erfolgten Anweisungen von neoom durch den Kunden an neoom zurückzusenden. Für eine ordnungsgemäß retournierte Ware bei neoom ist es unerlässlich, dass der Kunde das durch neoom vorgegebene Verfahren, insbesondere auch übermittelte Retouren-Labels, verwendet und die Waren / Komponenten ordnungsgemäß bezeichnet.
9.9 Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
9.10 Die Leistungs- und Produktgarantien der Hersteller der verwendeten Komponenten (z.B. für Wechselrichter) werden ausschließlich von den jeweiligen Herstellern gewährt. Nach Ablauf der Gewährleistungsfristen sind etwaige Ansprüche des Kunden aus diesen Garantien unmittelbar gegenüber dem Hersteller geltend zu machen.
9.11 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten tragen bzw. erstattet neoom nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann neoom vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen.
9.12 Weitere Haftungsansprüche, insbesondere solche aus positiver Vertragsverletzung, werden soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 neoom behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Kommt der Kunde mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, so ist neoom berechtigt, den Eigentumsvorbehalt auf Kosten des Käufers im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.
10.2 Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug des Kunden, ist neoom zudem berechtigt, den Liefergegenstand nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzuverlangen. In der Zurücknahme der Ware durch neoom liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Nach Rücknahme des Liefergegenstandes ist neoom zur Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden (abzgl. tatsächlichen Verwertungskosten) anzurechnen.
10.3 Der Kunde ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt neoom jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe der Forderungen von neoom (einschließlich MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne, oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von neoom, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. neoom verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag um Konkurseröffnung gestellt wird oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, ist der Kunde verpflichtet, neoom die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen und sämtliche Unterlagen zu übergeben.
10.4 Der Kunde muss die unter diesem Vorbehalt stehende Ware pfleglich behandeln. Er muss sie auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich werden, muss der Kunde sie auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen
11. Softwarenutzung
Bezüglich der, bei einzelnen Waren im Lieferumfang enthaltenen, neoom CONNECT Software gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden gesonderten AGB für neoom CONNECT. Diese sind unter www.neoom.com/agb-connect in der aktuellen und gültigen Version abrufbar.
12. Datenschutz
12.1 neoom behandelt die ihr anvertrauten Daten vertraulich und geht verantwortungsvoll damit um. Die entsprechende Datenschutzerklärung ist unter www.neoom.com/datenschutz jederzeit einsehbar. Darin finden Sie Informationen über Art, Umfang und Zweck der Datenerhebung.
12.2 neoom weist ausdrücklich darauf hin, dass für die Software neoom CONNECT eine eigene Datenschutzerklärung vorliegt, die unter www.neoom.com/datenschutz-connect einsehbar ist.
13. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
13.1 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist neoom’s Sitz. neoom ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AVB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder an jedem allgemeinen Gerichtsstand des Kunden im In- und Ausland zu erheben. Ferner ist neoom berechtigt – national wie international – am Gericht des Ortes zu klagen, wo sich eine Niederlassung des Kunden befindet sowie am sachlich zuständigen Gericht zu klagen, in dessen Bezirk sich Vermögen oder ein mit der Klage in Anspruch genommener Gegenstand befindet. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
13.2 Für diese AVB und die Vertragsbeziehung zwischen neoom und dem Kunden gilt das Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.