EU beschleunigt Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien

aktualisiert am:  4. April 2023
6 min Lesezeit
Dach mit Solaranlage

Der Kampf gegen den Klimawandel duldet keine weiteren Verzögerungen mehr. Deswegen ist es umso erfreulicher, dass die EU nun endlich mit Hilfe einer neuen Notfallverordnung, die Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien in den Mitgliedsstaaten beschleunigt hat. Die bis Mitte 2024 befristete Verordnung enthält eine Reihe gezielter Maßnahmen für solche Technologien und Projekte, die aus Sicht von Fachleuten das größte Potenzial für eine schnelle Realisierung haben und dabei nur minimale Umweltauswirkungen aufweisen - allen voran die Photovoltaik.

Auf einen Blick: EU Verordnung zu erneuerbaren Energien:


  • Die Verordnung legt Höchstgrenzen für die Genehmigungsfristen für Solaranlagen, das Repowering bestehender Energieerzeugungsanlagen und den Einsatz von Wärmepumpen fest
  • Solarprojekte müssen innerhalb von drei Monaten genehmigt werden.
  • Solaranlagen mit einer Leistung von bis zu 50 kW können nun innerhalb eines Monats genehmigt werden
  • Wärmepumpen mit einer Leistung von weniger als 50 MW haben eine Genehmigungsfrist von einem Monat
  • Repowering-Projekte müssen innerhalb von maximal sechs Monaten genehmigt werden.
  • Das Ziel der EU ist es, mit diesen Maßnahmen die hohen Energiepreise zu bekämpfen, die Energiesicherheit zu verbessern und die Abhängigkeit von russischen Energieträgern zu verringern

 

Ein Turbo für den Ausbau erneuerbarer Energien

Das Jahr 2022 endete mit einem Paukenschlag: Am 30. Dezember setzte der Rat die EU Verordnung "zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien" in Kraft. Trotz ihres etwas sperrigen Titels brachte sie gleich eine ganze Reihe bahnbrechender Veränderungen mit sich. Dazu gehören insbesondere deutlich verkürzte Genehmigungsfristen von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien:

 

Genehmigungen für Solaranlagen

Die Mitgliedstaaten haben sich darauf geeinigt, Genehmigungsverfahren für Photovoltaikanlagen, samt der dazugehörigen Stromspeicher und notwendigen Netzanschlüsse, stark zu beschleunigen. Dadurch liegt die maximale Bearbeitungszeit von Genehmigungsanträgen nun bei nur noch drei Monaten. Wird diese Frist überschritten, gelten die Anträge automatisch als genehmigt. Dadurch kommt nun richtig Tempo in den Genehmigungsstau in vielen Behörden. 

Noch schneller geht es ab sofort bei kleinen PV-Anlagen (mit bis zu 50 kW), die ausschließlich für den Eigenbedarf betrieben werden. Denn diese erhalten nun bereits einen Monat nach Antragstellung automatisch grünes Licht, sofern sie die Kapazität des Netzanschlusses nicht übersteigen. Das ist eine Entscheidung mit enormer Tragweite, da sie einen Großteil der eingereichten Baugenehmigungsverfahren betrifft. Solaranlagen, die auf künstlichen Strukturen (also zum Beispiel Gebäuden) installiert werden, müssen außerdem in vielen Fällen nun keine zusätzlichen Umweltprüfungen mehr durchlaufen.

Genehmigungen für Repowering-Projekte

Die EU Notfallverordnung zu erneuerbaren Energien beschleunigt auch Genehmigungsverfahren für den Ausbau von bestehenden Anlagen (Repowering). Das ist ein bedeutender Schritt, weil wir dadurch nun Standorte mit einem großen Potenzial für erneuerbare Energien zukünftig noch effizienter nutzen können, wodurch wir insgesamt weniger neue Standorte erschließen müssen.

Bei einer gleichzeitigen Erhöhung der Kapazität sollen diese Verfahren nun binnen sechs Monaten abgeschlossen werden. Bleibt die Kapazitätserweiterung unter der Grenze von 15%, verkürzt sich diese Frist sogar auf nur drei Monate.

Die Pflicht für Umweltprüfungen beim Repowering von PV-Anlagen entfällt sogar komplett, sofern keine zusätzlichen Flächen beansprucht werden.

Fristen für die Genehmigung von Wärmepumpen

Wärmepumpen sollen eine Schlüsselrolle bei der Dekarbonisierung des Wärmesektors spielen. Dementsprechend haben sich die EU-Mitgliedstaaten darauf geeinigt, dass die Genehmigungsverfahren von Wärmepumpen mit einer Leistung von weniger als 50 MW nun maximal einen bzw. im Falle von geothermischen Wärmepumpen drei Monate dauern dürfen. Der Netzanschluss von Wärmepumpen mit einer Leistung von weniger als 12 kW wird, sofern es technisch möglich ist, nach einer Mitteilung an die betreffende Behörde automatisch genehmigt. Aufgepasst PV-Besitzer, denn diese Erleichterung gilt auch für Wärmepumpen mit bis zu 50 kW Leistung, die zur Eigenversorgung dienen und deren Strombedarf zu mindestens 60 % von einer angebundenen PV-Anlage abgedeckt wird.

 


 

Ab wann gilt diese EU Notfallverordnung zu erneuerbaren Energien?

Die EU Verordnung ist bereits gültig und gilt in den Mitgliedstaaten als nationales Recht, da sie zum 30. Dezember 2022 in Kraft getreten ist. Ihre Laufzeit ist vorerst auf 18 Monate beschränkt. Ziel der Maßnahme ist es, den Druck auf die EU-Staaten zu erhöhen, damit diese ihre nationalen Genehmigungsprozesse anpassen. Mit der Maßnahme sollen ein Bürokratieabbau und insbesondere kürzere Genehmigungszeiten für die Planung, den Bau und die Inbetriebnahme von Anlagen für erneuerbare Energie erreicht werden. Darüber hinaus haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, die Genehmigungsverfahren sogar noch weiter zu beschleunigen.

 


 

Warum beschleunigt die EU Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien?

Mit dieser beschleunigten Regulierung wollen die Mitgliedstaaten einerseits die stark gestiegenen Energiepreise in den Griff bekommen und die Versorgungssicherheit verbessern. Andererseits soll aber auch die Abhängigkeit von russischen Energiequellen verringert und der Energiewende Rechnung getragen werden. Insbesondere das stark gestiegene öffentliche Interesse hat die EU dazu veranlasst, jetzt weitreichende Maßnahmen zu ergreifen, damit Projekte im Bereich der erneuerbaren Energie endlich schneller grünes Licht bekommen. Und die Chancen dafür stehen gut, denn die oben genannten Maßnahmen werden definitiv dazu beitragen, den Verwaltungsaufwand zu verringern und es vielen Bauherren erleichtern, ihre Anlagen zeitnah ans Netz zu bringen. Infolge des Bürokratieabbaus könnten die Ausbauzahlen von erneuerbarer Energie in der EU demnächst einen ordentlichen Wachstumsschub hinlegen.

 


 

EU Notfallverordnung macht Tempo: Es ist an der Zeit zu handeln

Angesichts des verbesserten rechtlichen Rahmens und der zuletzt rekordverdächtigen Strompreise ist jetzt ein idealer Zeitpunkt für Privatpersonen und Unternehmen, in PV-Anlagen und Stromspeicher zu investieren. Dank der beschleunigten Genehmigungsverfahren können sie jetzt noch schneller ihre Abhängigkeit von den großen Stromversorgern verringern und dadurch beträchtliche Einsparungen bei den Stromkosten erzielen. Mit der Hilfe eines Batteriespeichers kann nicht nur der Eigenverbrauchsanteil der PV-Anlage gesteigert, sondern auch eine Absicherung gegen Stromausfälle bereitgestellt werden. Natürlich gibt es obendrein die Option, überschüssige Energie in das Stromnetz einzuspeisen und auf diesem Weg am Sonnenstrom zu verdienen. Die Investition in PV-Anlagen und Batteriespeicher sorgt dabei nicht nur für mehr Energieunabhängigkeit und Kosteneinsparungen, sondern vor allem auch für eine Verringerung des eigenen CO2-Fußabdrucks. Dank der neuen EU-Verordnung zu erneuerbaren Energien ist es nun so leicht wie nie zuvor, Teil der Energiewende zu werden.

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EU Verordnung zu erneuerbaren Energien: FAQs

 

Wie hoch ist der Anteil erneuerbarer Energien in Deutschland?

Laut Bundesnetzagentur lag der Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien 2022 in Deutschland bei 48,3%. Dabei lieferten Windkraftanlagen den größten Anteil, gefolgt von On- und Offshore-Anlagen mit 25,9%. 11,4% davon wurden durch Photovoltaik abgedeckt.

 

Was zählt als erneuerbare Energie?

 Erneuerbare Energie kennzeichnet sich dadurch, dass sie sich schnell erneuert und mehr oder weniger unbegrenzt zur Verfügung steht. Zu den erneuerbaren Energieformen zählen:

  • Sonnenenergie (Photovoltaik, Solarthermie)
  • Windkraft
  • Wasserkraft
  • Biomasse (z.B. Holz, flüssige Biomasse, Biogas)
  • Geothermie (Energie durch Erdwärme) und Umgebungswärme
  • Meeresenergie

Welche Förderungen gibt es für Solaranlagen und Stromspeicher in Österreich?

Österreichweit gibt es einige Förderungen, wie beispielsweise den Investitionszuschuss für Photovoltaik und Stromspeicher, den Solarbonus von bis zu €1500 im Rahmen der "raus aus Öl und Gas" Förderungsaktion, sowie die Marktprämie für eingespeisten Photovoltaik-Strom. Mehr zum Thema Förderungen erfährst du auf unserer Seite. 

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