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Förderaktion

 

Klimaschutz: Förderung für
E-Ladestationen

Lass' dich von unseren Spezialisten beraten, wie du einfach und schnell den Förderprozess einleitest, fristgerechte Bestätigungen einholst und den Vertragsabschluss korrekt abwickelst.

 

 

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gültig bis
31.02.2023

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Einreichung
vor & nach Projektumsetzung
möglich

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E-Ladestation

Förderungsgegenstand

  • Öffentlich zugängliche und nicht öffentlich zugängliche, fix installierte Ladestationen (Standsäulen bzw. Wallboxen) 
  • Im Zuge von Erweiterungen der Ladeinfrastruktur (Errichtung zusätzlicher Ladepunkt) wird auch die Umrüstung von bestehenden Ladepunkten auf den aktuellen Stand der Technik gefördert (Erweiterung der Ladeleistung, Modernisierung der Bezahl- und Abrechnungsmodalitäten, Einrichtung neuer Kommunikationsstandards) 
  • Die Ladeinfrastruktur ist unabhängig vom E-Fahrzeugkauf förderfähig, muss aber von einem konzessionierten Elektrofachbetrieb installiert und bei ≥3,6 kW beim Netzbetreiber gemeldet werden 
  • Die Ladeinfrastruktur muss kommunikationsfähig und in ein Lastmanagement integrierbar sein 
  • Die geförderte Ladeinfrastruktur muss mindestens 4 Jahre in Betrieb sein 

Möchtest du regelmäßige Updates zu Förderungen und Fristen erhalten?

Fördersätze

Die Berechnung der Förderung erfolgt in Form einer Pauschale in Abhängigkeit der zur Verfügung gestellten Ladeleistung und beträgt maximal 30% der umweltrelevanten Investitionskosten (Nettobetrag). 


Art der Einrichtung:
Öffentlich zugänglich

AC-Normalladepunkt | Leistung 11 bis ≤ 22 kW | Förderhöhe €2.500 
DC-Schnellladepunkt | Leistung < 100 kW  | Förderhöhe €15.000
DC-Schnellladepunkt | Leistung ≥100 kW  | Förderhöhe €30.000


Art der Einrichtung:
Nicht öffentlich zugänglich

AC-Normalladepunkt | Leistung ≤ 22 kW  | Förderhöhe €900
DC-Schnellladepunkt | Leistung < 50 kW   | Förderhöhe €4.000
DC-Schnellladepunkt | Leistung ≥ 50 bis < 100 kW   | Förderhöhe €10.000
DC-Schnellladepunkt | Leistung ≥ 100 kW  | Förderhöhe €20.000

Förderbare Kosten
  • Ladestation/Wallbox 
  • Installationskosten (Material und Montagekosten) 
  • Kosten der baulichen Infrastruktur 
  • Planungskosten 
Antragsstellung

Das Förderansuchen ist vor oder nach Umsetzung der Installation von E-Ladeinfrastruktur möglich. In beiden Fällen sind die Fördersätze gleich. 

Benötigte Unterlagen für Fördereinreichen VOR der Umsetzung: 

  • Mobilitäts- und/oder Verkehrskonzept mit angestrebten Maßnahmen 
  • Technische Beschreibung der beantragten Maßnahmen inkl. Zeitplan der
  • Umsetzung Vergleichsangebote für Anlagenteile und Leistungen 
    • Bis einschließlich €10.000 ein Vergleichsangebot 
    • Ab €10.000 zwei Vergleichsangebote 
  • Bericht des Kreditinstituts (ab Investitionskosten von €100.000) 
  • Bescheide für den Bau und Betrieb der Anlage 
  • Nachweis des Bezugs von Strom aus erneuerbaren Energieträgern 

Benötigte Unterlagen für Fördereinreichen NACH der Umsetzung: 

  • Unterfertigtes Formular zu Förderungsabrechnung
  • Rechnungen für Anschaffungskosten und Installationskosten 
  • Nachweis des Bezugs von Strom aus erneuerbaren Energieträgern 
Link
Antrag
Registrierung und Anmeldung
Registrierung und Anmeldung erst dann, wenn sichergestellt ist, dass die Anmeldung der Fahrzeuge bzw. Inbetriebnahme der Ladestellen innerhalb 36 Wochen ab Einreichung möglich ist und alle für die Antragstellung notwendigen Unterlagen innerhalb dieser Frist vorliegen. Das Förderbudget ist mit erfolgreichem Abschluss der Registrierung somit reserviert. Sollte eine Antragstellung nicht innerhalb von 36 Wochen erfolgen, verfällt die Registrierung. 
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Zusätzliche
Förderungen finden

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Hier haben wir für dich eine übersichtliche Auflistung zu bundesweiten und bundeslandspezifischen Förderungen.
Informiere dich doch ebenso über länderspezifische und gemeindenübergreifende Förderungen.

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