Förderung
Impulsprogramm für
PV-Anlagen - Kärnten
Lass' dich von unseren Spezialisten beraten, wie du einfach und schnell den Förderprozess einleitest, fristgerechte Bestätigungen einholst und den Vertragsabschluss korrekt abwickelst.
gültig bis 31.12.2023
Einreichung
nach Projektabschluss
PV Anlagen
Förderungsgegenstand
- Errichtung von neuen PV-Anlagen und Erweiterungen im Netzparallelbetrieb
- Bei Eigenheimen (Ein- und Zweifamilienwohnhaus, Reihenhaus) mit höchstens zwei Wohnungen
- Inselanlagen
- Anlagen mit gebrauchten Modulen und Stromspeicher sind nicht förderbar
- Maximal förderbar sind 10 kWp im Zuge des Kärntner Wohnbauförderungsgesetz
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Förderhöhe
35% der förderbaren Kosten für neu installierte PV-Anlagen
- Maximal € 480/kWp bis max. 10 kWp à max. € 4800 je Anlage
- In Kombination mit anderen Bundesförderungen ist der maximale Fördersatz 70% der förderbaren Kosten
Förderbedingungen
- Bundesförderungen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Die Landesförderung wird bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen als Anschlussförderung subsidiär gewährt.
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss nachgewiesen werden, dass eine Energieberatung vor Ort nach den Richtlinien des Energieberaternetzwerks Kärnten durchgeführt wurde.
- Die geförderte(n) Wohnung(en) müssen nach Durchführung der Maßnahme(n) ganzjährig und regelmäßig als Hauptwohnsitz genutzt werden.
- Bei Gebäuden, die auch gewerblich genutzt werden, erfolgt bezogen auf die davon betroffenen Nutzflächen eine anteilige Kürzung der Förderung.
- Die Durchführung der Maßnahme (Lieferung und Montage) hat im Zeitraum von 01.01.2022 bis 31.12.2023 zu erfolgen. In begründeten Ausnahmefällen (z.B. Lieferverzögerungen, Fertigstellungsschwierigkeiten etc.) hat der Nachweis über die Auftragserteilung im Zeitraum von 01.01.2022 bis 31.12.2023 zu erfolgen.
- Die förderungsfähigen Kosten umfassen die Kosten für das Material, die Montage und die Planungskosten.
- Pro Antragsteller und pro Einheit kann ein Förderungsantrag gestellt werden. Für ein Gebäude mit zwei getrennten Wohneinheiten kann jeweils ein Förderungsantrag gestellt werden.
Benötigte Unterlagen
- Vollständiges Antragsformular
- Angebote
- Detaillierte Original-Rechnungen und Zahlungsnachweise
- Stromrechnungen des letzten Jahres
Antragstellung
Förderungsanträge sind nach Durchführung der Maßnahme, erfolgter Endabrechnung (Rechnungslegung) und nach erfolgter Inanspruchnahme der Bundesförderung im Zeitraum zwischen 01.01.2022 und 31.12.2023 beim Amt der Kärntner Landesregierung einzubringen.
Frist ist der 31.12.2023
Frist ist der 31.12.2023
Link

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