Förderaktion
Klimaschutz: Förderung für
E-Ladestationen
Lass' dich von unseren Spezialisten beraten, wie du einfach und schnell den Förderprozess einleitest, fristgerechte Bestätigungen einholst und den Vertragsabschluss korrekt abwickelst.
gültig bis
31.02.2023
Einreichung
vor & nach Projektumsetzung
möglich
E-Ladestation
Förderungsgegenstand
- Öffentlich zugängliche und nicht öffentlich zugängliche, fix installierte Ladestationen (Standsäulen bzw. Wallboxen)
- Im Zuge von Erweiterungen der Ladeinfrastruktur (Errichtung zusätzlicher Ladepunkt) wird auch die Umrüstung von bestehenden Ladepunkten auf den aktuellen Stand der Technik gefördert (Erweiterung der Ladeleistung, Modernisierung der Bezahl- und Abrechnungsmodalitäten, Einrichtung neuer Kommunikationsstandards)
- Die Ladeinfrastruktur ist unabhängig vom E-Fahrzeugkauf förderfähig, muss aber von einem konzessionierten Elektrofachbetrieb installiert und bei ≥3,6 kW beim Netzbetreiber gemeldet werden
- Die Ladeinfrastruktur muss kommunikationsfähig und in ein Lastmanagement integrierbar sein
- Die geförderte Ladeinfrastruktur muss mindestens 4 Jahre in Betrieb sein
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Fördersätze
Die Berechnung der Förderung erfolgt in Form einer Pauschale in Abhängigkeit der zur Verfügung gestellten Ladeleistung und beträgt maximal 30% der umweltrelevanten Investitionskosten (Nettobetrag).
Art der Einrichtung:
Öffentlich zugänglich
AC-Normalladepunkt | Leistung 11 bis ≤ 22 kW | Förderhöhe €2.500
DC-Schnellladepunkt | Leistung < 100 kW | Förderhöhe €15.000
DC-Schnellladepunkt | Leistung ≥100 kW | Förderhöhe €30.000
Art der Einrichtung:
Nicht öffentlich zugänglich
AC-Normalladepunkt | Leistung ≤ 22 kW | Förderhöhe €900
DC-Schnellladepunkt | Leistung < 50 kW | Förderhöhe €4.000
DC-Schnellladepunkt | Leistung ≥ 50 bis < 100 kW | Förderhöhe €10.000
DC-Schnellladepunkt | Leistung ≥ 100 kW | Förderhöhe €20.000
Förderbare Kosten
- Ladestation/Wallbox
- Installationskosten (Material und Montagekosten)
- Kosten der baulichen Infrastruktur
- Planungskosten
Antragsstellung
Das Förderansuchen ist vor oder nach Umsetzung der Installation von E-Ladeinfrastruktur möglich. In beiden Fällen sind die Fördersätze gleich.
Benötigte Unterlagen für Fördereinreichen VOR der Umsetzung:
- Mobilitäts- und/oder Verkehrskonzept mit angestrebten Maßnahmen
- Technische Beschreibung der beantragten Maßnahmen inkl. Zeitplan der
- Umsetzung Vergleichsangebote für Anlagenteile und Leistungen
-
- Bis einschließlich €10.000 ein Vergleichsangebot
- Ab €10.000 zwei Vergleichsangebote
- Bericht des Kreditinstituts (ab Investitionskosten von €100.000)
- Bescheide für den Bau und Betrieb der Anlage
- Nachweis des Bezugs von Strom aus erneuerbaren Energieträgern
Benötigte Unterlagen für Fördereinreichen NACH der Umsetzung:
- Unterfertigtes Formular zu Förderungsabrechnung
- Rechnungen für Anschaffungskosten und Installationskosten
- Nachweis des Bezugs von Strom aus erneuerbaren Energieträgern
Link
Antrag
Registrierung und Anmeldung
Die Energieversorgung
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Wir denken Energiekonzepte völlig neu. Und schaffen so ein Energiesystem aus einem Guss - und aus einer Hand. Unsere optimal aufeinander abgestimmten Produkte umfassen die gesamte Bandbreite der Energieversorgung: Von der Stromproduktion über die Stromspeicherung bis hin zur Energienutzung. Auch an die Finanzierung und Versicherung unserer Produkte haben wir gedacht.

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Zusätzliche
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