landesförderung
PV-Anlagen in Kombination
mit Wärmepumpen
- Steiermark
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gültig bis
31.12.2022
Einreichung
vor Projektumsetzung
PV Anlagen
Förderungsgegenstand
Beim Ersatz von bestehenden fossilen Heizungssystemen und Stromheizungen durch neue Wärmepumpen (Erdwärmepumpen, Grundwasserwärmepumpen, Luftwärmepumpen), wird zusätzlich die Errichtung einer PV-Anlage mit mindestens 2 kWp gefördert. Förderberechtigt sind:
- Jeweils im Rahmen von Wohnnutzungen: Eigentümer/innen, Hauptmieter/innen, Wohnungseigentumswerber/innen
- Betreiber/innen von Nutzungseinheiten für Sondernutzung für die zu diesen Sonderzwecken genutzten Gebäude bzw. Gebäudeteilen, sofern sie entweder nicht unternehmerisch tätig sind oder im Fall einer unternehmerischen Tätigkeit eine De-minimis-Förderung möglich ist
- Kleinstunternehmer/innen, sofern eine De-minimis-Förderung möglich ist
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Förderhöhe
Bei Umstellung auf eine Luftwärmepumpe gibt es eine Förderung in der Höhe von € 500 für die Errichtung einer PV-Anlage mit mindestens 2 kWp und mindestens 1 kWp pro 5 kW Nennleistung der Wärmepumpe.
Antragstellung
Die Vergabe der Förderung erfolgt in einem 2-stufigen Verfahren:
- Förderungsantrag: Vor Lieferung und Montage der Anlage muss ein Förderungsantrag für die Anlage gestellt werden.
- Förderungsauszahlung: Nach Errichtung der Anlage innerhalb von 9 Monaten ab Zuteilung der Antragsnummer.
Die mögliche Förderung ist mit maximal 30 % der anrechenbaren Investitionskosten begrenzt.
Frist: 31.12.2022
Link & Antrag

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