allgemeine verkaufsbedingungen
neoom APP
Stand September 2023
1. Präambel
1.1. neoom international gmbh (im Folgenden auch kurz "neoom" genannt) ist eine im Firmenbuch des Landesgerichtes Linz zu FN 421620 f eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Freistadt und der Geschäftsanschrift Galgenau 51, 4240 Freistadt.
1.2. neoom stellt seinen Kunden (im Folgenden auch "Vertragspartner" genannt) die "neoom App", eine Software-Applikation für mobile Endgeräte und Webportal für die Bereitstellung von digitalen energiebasierten Produkten und Dienstleistungen von neoom (im Folgenden auch kurz "neoom App" genannt) zur Verfügung.
1.3. neoom App dient als Knotenpunkt und verbindet die von neoom entwickelten Software-Lösungen (nachfolgend kurz "Skills"). Dabei handelt es sich um:
1.3.1. KLUUB, ermöglicht Nutzern sich lokalen Energiegemeinschaften anzuschließen, um Energie mit niedrigeren Steuer- und Infrastrukturkosten zu kaufen und zu verkaufen, verglichen mit der Einspeisung/dem Kauf aus dem zentralen Netz
1.3.2. CONNECT, Visualisierung des Energieflusses und Steuerung der vernetzten Geräte, die mit neoom CONNECT verbunden sind.
1.3.3. GREEN, ermöglicht Nutzern, die Elektrofahrzeuge betreiben, am Treibhausgasprotokoll-Austausch oder vergleichbaren Lösungen teilzunehmen.
1.4. neoom stellt die Plattform "neoom App" seinen Vertragspartnern auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch kurz "AGB" genannt) zur Verfügung.
2. Geltungsbereich / Vertragsgegenstand
2.1. Alle Leistungen von neoom im Zusammenhang mit der neoom App erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB in der jeweils vereinbarten Fassung. Ausdrücklich festgehalten wird, dass nur Leistungen von neoom im Zusammenhang mit der neoom App Gegenstand dieser AGB sind.
2.2. Der Vertragspartner stimmt diesen AGB im Rahmen der Registrierung zu (vgl Pkt 3.).
2.3. Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Regelungen bedürfen der Schriftform. Im Übrigen gelten abweichende oder ergänzende Regelungen nur für das jeweilige Rechtsgeschäft und nicht für Folgegeschäfte mit demselben Vertragspartner.
2.4. Gegenstand des Vertrags ist die zeitlich auf die Dauer des Vertrags begrenzte Gewährung der Nutzung der neoom App durch den Vertragspartner.
2.5. Ordentliche Kündigung: Sowohl neoom als auch der Vertragspartner können den zugrundeliegenden Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist, jeweils zum Monatsende, kündigen. Eine abweichende Kündigungsregelung gilt für den Skill neoom CONNECT (vgl. Pkt 4.3.15.).
2.6. Außerordentliche Kündigung: Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes können sowohl neoom als auch der Vertragspartner den zugrundeliegenden Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen.
2.7. Rechtsfolgen der Kündigung: Mit Beendigung des zugrundeliegenden Vertrages werden daraus geschuldete Entgelte sofort fällig.
3. neoom-Account
3.1. Um die neoom-App nutzen zu können, muss sich der Vertragspartner mit einem Account registrieren ("neoom-Account"). Hierfür sind zunächst eine E-Mail Adresse und ein Passwort notwendig. Nach Eingabe des per E-Mail versendeten Sicherheitscodes sind zusätzlich die Angabe des Namens und des Landes des Hauptwohnsitzes sowie relevante Angaben im Bereich Energienutzung notwendig, um die Registrierung abzuschließen.
3.2. Sämtliche im Zuge der Registrierung und bei der anschließenden Nutzung des Accounts gemachten Angaben müssen wahrheitsgetreu sein. Ändern sich Angaben des Vertragspartners, so sind diese im neoom-Account unverzüglich zu korrigieren. neoom kann die Richtigkeit und Vollständigkeit, der von dem Vertragspartner im Rahmen der Registrierung und bei der Nutzung des neoom-Accounts gemachten Angaben, nicht überprüfen.
3.3. Mit dem neoom-Account kann der Vertragspartner verschiedene Services nutzen. Dies betrifft einerseits die in der App angebotenen Skills und andererseits auch Services außerhalb der App, wie zB die neoom-Academy.
3.4. Der Vertragspartner verpflichtet sich, seine Zugangsdaten nicht an Dritte weiterzugeben und vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Unabhängig hiervon verpflichtet sich der Vertragspartner, neoom unverzüglich zu informieren, sobald bekannt wird, dass die Zugangsdaten unberechtigt durch Dritte genutzt werden. neoom ist berechtigt, den Zugang zum neoom-Account zeitweilig zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten durch unberechtigte Dritte genutzt werden. Der Vertragspartner wird hierüber informiert und erhält die Aufforderung, die Zugangsdaten entsprechend zu ändern. Die Zugangsdaten können von dem Vertragspartner jederzeit selbst geändert werden. neoom haftet nicht für Schäden, die dem Vertragspartner durch eine vom Nutzer schuldhaft zu vertretenden Weitergabe der Zugangsdaten oder deren Verlust entstehen.
4. Bestellprozess und Vertragsabschluss
4.1. Die Präsentation unserer Skills in der neoom App sind keine Angebote im rechtlichen Sinn. Das Angebot erfolgt durch den Kunden mit Auswahl des gewünschten Skills inklusive etwaiger Vertragsmodelle und der Absendung seiner Bestellung.
4.2. Der Umfang des Vertrages, die Preise und etwaige zur Anwendung kommende Zusatzkonditionen sind in der neoom App bei den einzelnen Angeboten detailliert ausgewiesen. Sämtliche Preise sind Endverbraucherpreise und inklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Der Kunde wählt den gewünschten Skill inklusive etwaiger Vertragsmodelle aus.
4.3. Nach Absendung des Angebots durch Klick auf den Button "jetzt zahlungspflichtig aktivieren" wird dieses verbindlich. Nach Abgabe des Angebots kann der Kunde sein Angebot nicht mehr ändern. Der Kunde erhält daraufhin eine automatische Bestätigung über den Eingang seines Angebots.
4.4. Der Vertrag kommt erst durch Annahme von neoom zustande. Diese erfolgt schriftlich per E-Mail samt der Vertragsbestätigung.
5. Leistungsumfang und Leistungsfristen
5.1. Bei Nutzung der neoom App kann der Vertragspartner zwischen Angeboten unterschiedlichen Umfangs wählen ("Skills"). Die Angebote sind in der neoom App ersichtlich. Der Umfang und die Kosten bestimmen sich nach dem jeweils vom Vertragspartner gewählten Angebot.
5.2. KLUUB
5.2.1. KLUUB ermöglicht es dem Vertragspartner, sich lokalen Energiegemeinschaften anzuschließen, um Energie mit niedrigeren Steuer- und Infrastrukturkosten zu kaufen und zu verkaufen (verglichen mit der Einspeisung/dem Kauf aus dem zentralen Netz). Bei einer Energiegemeinschaft handelt es sich um den Zusammenschluss von mindestens zwei Teilnehmern mit demselben Netzanbieter, zur gemeinsamen Produktion und Verwertung von Energie.
5.2.2. neoom stellt dabei nur die Plattform zur Verfügung, mit der eine Energiegemeinschaft gegründet werden oder einer bereits bestehenden Energiegemeinschaft beigetreten werden kann. neoom tritt hierbei als der Vertreter des Vertragspartners gegenüber der Energiegemeinschaft auf. neoom ist nicht bzw. wird nicht Teil der Energiegemeinschaft.
5.2.3. Der Vertragspartner kann in der neoom App verschiedene Standorte hinzufügen und für diese jeweils eine Energiegemeinschaft gründen oder einer bereits bestehenden Energiegemeinschaft beitreten. Danach ist es möglich, Verträge über den Bezug und/oder die Einspeisung von Strom mit dieser Energiegemeinschaft abzuschließen. neoom tritt in diesem Fall wiederum nur als Vertreter und nicht als Vertragspartner auf.
5.2.4. Der Vertragspartner kann vor Beitritt zu einer Energiegemeinschaft einen Standort in der App über den entsprechenden Button löschen. In diesem Fall wird eine etwaig bestehende Vollmacht gegenüber neoom automatisch widerrufen.
5.3. CONNECT
5.3.1. CONNECT ist die Internet of Energy Plattform für intuitive, dezentrale und vorausschauende Energie-Automation.
5.3.2. Der Vertragspartner kann innerhalb der App zwischen folgenden Modellen von CONNECT wählen:
5.3.3. "Free": kostenlos; kleiner Umfang, der konkrete Leistungsumfang kann auf der Webseite abgerufen werden.
5.3.4. "Mega": kostenpflichtig; mittlerer Umfang, die detaillierten Preispläne und der konkrete Leistungsumfang können auf der Webseite abgerufen werden.
5.3.5. "Giga": kostenpflichtig; großer Umfang, die detaillierten Preispläne und der konkrete Leistungsumfang können auf der Webseite abgerufen werden.
5.3.6. Für jeden Standort ist ein neoom CONNECT -Modell erforderlich. Unter Standort wird in diesem Zusammenhang jeder Ort verstanden, an dem mindestens ein neoom Gateway ("neoom BEAAM") aktiviert und betrieben wird. Die Liste aller unterstützten Geräte ist auf der Webseite abrufbar.
5.3.7. Durch die Inanspruchnahme eines der unter Punkt 4.3.2-4.3.5 dargestellten Modelle wird ein unbefristeter Vertrag (Abonnement) zwischen neoom und dem Vertragspartner abgeschlossen.
5.3.8. Der Vertragspartner kann eine kostenlose Testphase der Modelle "Mega" und "Giga" in Anspruch nehmen. Die entsprechenden Details finden sich auf der Webseite. Nach Ablauf der Testphase wird das CONNECT-Modell Free aktiviert, falls kein anderes Modell gewählt wird.
5.3.9. Sofern kostenpflichtige Modelle bestellt werden, verrechnet neoom die Entgelte entsprechend den in der App bzw. der Webseite vereinbarten Entgeltbestimmungen. Diese Entgeltbestimmungen werden nach Vertragsabschluss auch per E-Mail an den Vertragspartner übermittelt.
5.3.10. Die Rechnungslegung erfolgt – abhängig von dem gewählten Modell – entweder in monatlichen oder jährlichen Intervallen, die nicht Kalendermonaten entsprechen müssen, jeweils im Anschluss an die Abrechnungsperiode. Der jeweilige Leistungszeitraum richtet sich nach dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und ist auf der Rechnung ersichtlich. Das vereinbarte Entgelt (entsprechend Punkt 4.3.9) ist im Voraus zu Beginn der Abrechnungsperiode fällig und an neoom zahlbar. Die Berechnung des Giga Preises erfolgt drei (3) Tage vor der Rechnungslegung und wird dem Kunden per E-Mail übermittelt.
5.3.11. Das neoom CONNECT -Modell Mega (gemäß Punkt 4.3.4.) kann – nach Wahl des Vertragspartners – entweder in 30-tägigen oder jährlichen (365 Tagen) Intervallen genutzt werden. Das neoom CONNECT -Modell Giga (gemäß Punkt 4.3.5.) kann nur in 30-tägigen Intervallen genutzt werden.
5.3.12. Der Vertragspartner hat die Möglichkeit, von einem Dritten einen Lizenzgutschein ("Prepaid Lizenz") zu erwerben und diesen für die Aktivierung der neoom CONNECT einzulösen. Die Prepaid Lizenz kann binnen fünf Jahren eingelöst werden, wobei der Vertragspartner vor Ablauf der Frist die Möglichkeit zum Eintausch der Prepaid Lizenz gegen eine neue, gleichwertige Prepaid Lizenz hat. Dadurch beginnt die Einlösefrist von Neuem zu laufen. Eine Barablöse ist ausgeschlossen. Löst der Vertragspartner die Prepaid Lizenz ein, so erwirbt dieser einen Zugang zu dem jeweiligen Modell für die am Lizenzgutschein genannte Vertragslaufzeit (befristeter Vertrag). Abweichend von Punkt 2.6 stehen dem Vertragspartner bzw. neoom bei dem befristeten Vertrag kein ordentliches Kündigungsrecht zu. Der Vertrag endet entweder mit Zeitablauf oder außerordentlicher Kündigung durch eine der Vertragsparteien.
5.3.13. Wenn die Zahlung des Vertragspartners nicht, unvollständig oder verspätet durchgeführt wird (beispielsweise, weil keine Kontodeckung vorhanden war), wird der kostenpflichtige Zugang zu neoom CONNECT automatisch gesperrt. In diesem Fall kann der Vertragspartner neoom CONNECT nach Ermessen von neoom im Umfang des "FREE"-Modells nutzen. Bei vollständiger Nachzahlung wird der kostenpflichtige Zugang wieder aktiviert und beginnt die gewählte Leistungsperiode zu laufen.
5.3.14. Nach Vertragsabschluss erhält der Vertragspartner Zugang zum ausgewählten neoom CONNECT -Modell. Der Vertragspartner kann sein gewähltes kostenpflichtiges neoom CONNECT -Modell bei rechtzeitiger und vollständiger Zahlung bis zur Beendigung des Vertrages benutzen.
5.3.15. Abweichend von Punkt 2.6 kann die ordentliche Kündigung im Rahmen des neoom CONNECT -Modells Mega (gemäß Punkt 4.3.4.), wenn ein jährliches Intervall vereinbart wurde, nur unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist, jeweils zum Ende des jährlichen Intervalls erfolgen.
5.3.16. Nach der Kündigung und dem Ablauf der Leistungsfrist der kostenpflichtigen neoom CONNECT -Modelle (Mega oder Giga) kann der Vertragspartner neoom CONNECT kostenlos im Umfang des "FREE"-Modells (gemäß Punkt 4.3.3.) optional nutzen.
5.3.17. Nach Ausübung des Widerrufsrechts gemäß Punkt 11 kann der Vertragspartner das gewählte neoom CONNECT -Modell noch fünf Tage kostenlos nutzen. Danach wird sein Zugang zu neoom CONNECT deaktiviert.
5.4. GREEN
5.4.1. GREEN ermöglicht Vertragspartnern, die als Fahrzeughalter (Zulassungsbesitzer) rein batterieelektrische Fahrzeuge, die keine CO2-Emissionswerte aufweisen ("Elektrofahrzeuge"), oder entsprechende Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge betreiben, im Falle eines in Deutschland zugelassenen Fahrzeugs am deutschen Treibhausgasprotokoll-Austausch und im Falle eines in Österreich zugelassenen Fahrzeugs dem österreichischen e-Prämien-Modell teilzunehmen. Der jeweilige konkrete Leistungsumfang und die jeweiligen konkreten – insbesondere gesetzlich und behördlich vorgegebenen – Voraussetzungen von GREEN können in der neoom App abgerufen werden.
5.4.2. Mit der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 "zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen" wurde ein gesetzlicher Rahmen für die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen festgelegt. Mit dieser Richtlinie (EU) 2018/2001 werden Unternehmen, die CO2 emittieren (z.B. Mineralölkonzerne), dazu verpflichtet, die von ihnen produzierten Treibhausgasemissionen zu kompensieren. Haltern von Elektrofahrzeugen oder entsprechender Ladeinfrastruktur wird es durch die Richtlinie 2018/2001 ermöglicht, über ihre durch den Betrieb eines Elektrofahrzeugs eingesparten CO2-Emissionen zu verfügen und diese – über Dritter als Zwischenhändler – an emittierende Unternehmen zu verkaufen ("THG-Quote" in Deutschland bzw. "e-Prämie" in Österreich).
5.4.3. Für diese Vermarktung der eingesparten CO2-Emissionen kann in der neoom App der Skill "GREEN" in Anspruch genommen werden. In der neoom App können die für die Nutzung des Skills "GREEN" (regelmäßig) anfallenden Entgelte abgerufen werden.
5.4.4. Der Vertragspartner muss, wenn er den Skill „GREEN“ nutzen möchte, den Fahrzeugnamen sowie für ein in Österreich zugelassenes Elektrofahrzeug auch das Zulassungsdatum bekanntgeben und einen gut lesbaren Scan bzw ein Foto der Zulassungsbescheinigung seines Elektrofahrzeuges (mittels Hochladen-Funktion in der App) neoom zur Verfügung stellen ("Vertragsfahrzeug"). In Bezug auf ein in Deutschland zugelassenes Elektrofahrzeug ist nur eine Auszahlung als Pauschalbetrag möglich. Zulassungsinhaber eines in Österreich zugelassenen Elektrofahrzeugs können zwischen der Auszahlung als Pauschalbetrag oder anhand der geladenen Strommenge wählen (siehe Punkt 4.4.7 zum Auszahlungsbetrag). Bei einer Auszahlung als Pauschalbetrag hat der Zulassungsinhaber eines in Österreich zugelassenen Elektrofahrzeugs zu bestätigen, dass das Vertragsfahrzeug zu mehr als 50% an einer nicht-öffentlichen Ladestelle geladen wird und die geladene Strommenge nicht dokumentiert werden kann. Bei einer Auszahlung anhand der geladenen Strommenge hat der Zulassungsinhaber eines in Österreich zugelassenen Elektrofahrzeugs zu bestätigen, dass eine Ladestation an seiner Adresse installiert ist und die geladene Strommenge daher dokumentiert werden kann. Außerdem haben österreichische Kunden anzugeben, an welchem Standort das Elektrofahrzeug überwiegend geladen wird. Per Klick auf den Button "THG-Quote beantragen" wird der Antrag des Kunden geprüft und bearbeitet und überträgt der Kunde alle Rechte an den ersparten Emissionen und die damit verbundenen Rechte an neoom. neoom lässt anhand der hochgeladenen Zulassungsbescheinigung und den Daten überprüfen, ob der Vertragspartner die erforderlichen Voraussetzungen zur Verwertung der THG-Quote gemäß § 37a Abs 6 des deutschen Bundesimmissionsschutzgesetzes und §§ 5 ff der 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung bzw. zum Erhalt der ePrämie gemäß §§ 11 ff der österreichischen Kraftstoffverordnung 2012 sowie allfälliger Vorgaben der zuständigen nationalen Behörde erfüllt (d.h. geeignete Zulassungsbescheinigung, geeignetes Elektrofahrzeug etc.). Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird der Antrag beim zuständigen nationalen Umweltbundesamt eingereicht.
5.4.5. Die Annahme des Angebots des Kunden durch neoom gemäß Punkt 3.4 setzt einen positiven Ausgang der Prüfung gemäß Punkt 4.4.4 voraus. Der Kunde wird über das Dashboard in der neoom App über den Status der Bearbeitung seines Antrags informiert. Im Falle einer Ablehnung des Antrags und somit auch des Angebots des Kunden wird der Kunde über das Dashboard der neoom App über die Gründe der Ablehnung informiert (z.B. Ablehnung durch die zuständige Behörde).
5.4.6. Der Vertragspartner hat in der neoom-App nach Vertragsabschluss (gemäß Punkt 4.4.5) seine Überweisungsdaten für die Auszahlung der THG-Quote bzw. e-Prämie in der "wallet" der neoom App, ein digitales System, anzugeben.
5.4.7. Der Vertragspartner erhält nach Vertragsabschluss (gemäß Punkt 4.4.5) bei Erfüllung der Voraussetzungen (vgl. Punkt 4.4.1) für die Verwertung der THG-Quote bzw. den Erhalt der ePrämie einen Prämienauszahlungsbetrag ("Auszahlungsbetrag"). Die Höhe bemisst sich nach der jeweiligen gesetzlich und behördlich vorgegebenen Berechnungsmethode und in Deutschland auch nach der Fahrzeugart, die sich aus dem jeweilig vom Vertragspartner in der App bei neoom gemäß Punkt 4.4.4 hochgeladenen Zulassungsbescheinigung des Elektrofahrzeugs des Vertragspartners ergibt sowie eines allfälligen vom Kunde freiwillig gespendeten Impact-Beitrags (alle Informationen dazu sind in der neoom App abrufbar). Je nach Zulassungsland ist eine Auszahlung als Pauschale oder anhand der geladenen Strommenge möglich. Nähere Informationen sind in der App abrufbar und im Anmeldeprozess erforderlichenfalls auszuwählen (vgl. Punkt 4.4.4). Der Auszahlungsbetrag ist der Betrag, der dem Kunden bei Erfüllung der Voraussetzungen tatsächlich ausgezahlt wird, das heißt es sind bereits sämtliche, in der neoom App abrufbaren Entgelte für die für die für die Erlangung des Auszahlungsbetrags von uns erbrachten Leistungen der Antragstellung, Bearbeitung, Einreichung und Abwicklung der THG-Quote bzw. der ePrämie bei der zuständigen Behörde und die Bereitstellung der neoom App abgezogen (die detaillierten Preispläne können auf der Webseite abgerufen werden). In Österreich gilt: Wenn das Fahrzeug nicht während des gesamten Kalenderjahres auf den Vertragspartner zugelassen war, hat der Vertragspartner lediglich Anspruch auf eine anteilige Prämie für das jeweilige Kalenderjahr (Aliquote Berechnung). Eine Auszahlung durch die Behörde erfolgt in Bezug auf in Österreich zugelassene Fahrzeuge im nach der Zertifizierung durch das Umweltbundesamt folgendem Jahr (d.h. nach maximal 20 Monaten nach der Antragstellung); in Bezug auf in Deutschland zugelassene Fahrzeuge innerhalb von vier Monaten nach Zertifizierung durch das Umweltbundesamt (dh nach maximal 6 Monaten nach der Antragstellung). Die Auszahlung an den Kunden erfolgt nach der Auszahlung durch die Behörde durch neoom an das vom Kunden in der wallet angegebene Konto.
5.4.8. Der Vertragspartner erklärt mit der Absendung seines Angebots gemäß Punkt 4.4.4 im Rahmen des Skills "GREEN", dass er (i) rechtmäßiger Inhaber der THG-Quote bzw. der zur ePrämie berechtigenden ersparten Emissionen ist, (ii) diese nicht bereits an Dritte veräußert oder belastet hat und daher vollumfänglich darüber verfügen darf, (iii) seine THG-Quote bzw. ePrämie betreffend das Vertragsfahrzeug neoom vollumfänglich nach den Bestimmungen dieses Vertrages zur Verfügung stellt, (iv) ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben macht und die Aktualität und Richtigkeit der von ihm angegebenen Daten sicherstellt. Der Vertragspartner verpflichtet sich, neoom sämtliche allfälligen weiteren (gesetzlichen und/oder behördlichen) Informationen und Unterlagen bereitzustellen, die im Rahmen der Abwicklung und Verwertung der THG-Quote bzw. ePrämie notwendig sein sollten bzw. von der zuständigen Behörde verlangt werden. Während der Antragstellung erteilt der Vertragspartner neoom Vollmacht, sämtliche dem Vertragspartner zustehenden Rechte aus seiner THG-Quote bzw. der ePrämie betreffend das Vertragsfahrzeug im Namen von neoom und auf Rechnung des Vertragspartners geltend zu machen und diese Vollmacht auch an Dritte zwecks Einreichung und Abwicklung der THG-Quote bzw. der ePrämie bei der zuständigen Behörde zu übertragen.
5.4.9. Der Vertrag über den Skill "GREEN" ist an die Verfügungsbefugnis des Kunden über das in der neoom App konkret registrierte Vertragsfahrzeug gebunden. Der Vertragspartner ist zur unverzüglichen – d.h. ohne schuldhafte Verzögerung – Meldung an neoom verpflichtet, sobald er nicht mehr über das bei neoom registrierte Elektrofahrzeug verfügungsberechtigt ist bzw. dieses irreparabel fahruntüchtig ist (z.B. Verkauf, Diebstahl, Totalschaden). In diesem Fall ist der Vertrag mit sofortiger Wirkung aufgelöst und es erfolgt eine aliquote Abrechnung der THG-Quote bzw. ePrämie. Die Anschaffung eines neuen Fahrzeugs erfordert einen neuen Vertragsabschluss über das Skill "GREEN".
5.4.10. Der Vertragspartner wird neoom gegenüber Dritten schad- und klaglos halten, sollte neoom aus der Abwicklung der jeweiligen THG-Quote bzw. der ePrämie aus Gründen, die aus der Sphäre des Vertragspartners stammen und von ihm verschuldet wurden (z.B. Rückforderungsansprüche der Behörde aufgrund absichtlich falscher Angaben des Kunden), ein Schaden entstehen. Im Übrigen gilt Punkt 12.
5.4.11. Der Vertragspartner verpflichten sich, während der Vertragsdauer über die anrechenbaren Strommengen eines registrierten Elektrofahrzeuges nicht anderweitig zu verfügen und exklusiv mit neoom zusammen zu arbeiten. Der Vertragspartner darf sein registriertes Elektrofahrzeug nicht gleichzeitig bei einem anderen vergleichbaren Anbieter registrieren, um eine weitere Prämie für sein Elektrofahrzeug oder sonstige geldwerte Vorteile für denselben Zeitraum zu erhalten.
6. Allgemeiner Leistungsumfang der neoom App
6.1. neoom gewährt dem Vertragspartner die Nutzung der jeweils aktuellen Version der neoom App.
6.2. Der Funktionsumfang der neoom App sowie die Einsatzbedingungen ergeben sich aus dem im Rahmen des Vertragsschlusses gewählten Angebot bzw. Skill. Aufgrund von geplanten oder ungeplanten Wartungen sowie technischen Störungen ist die neoom App nicht dauerhaft verfügbar. neoom garantiert allerdings eine Verfügbarkeit von 95 % im Kalendermonat.
6.3. neoom schuldet keine Anpassung an individuelle Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Vertragspartners.
6.4. neoom nimmt dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Daten-Backups vor.
6.5. Sämtliche Energiedaten des Vertragspartners können von neoom für einen Zeitraum von drei (3) Monaten nach Eingang der Kündigung des Vertragsverhältnisses für den Vertragspartner bereitgestellt und zum Abruf bereitgehalten werden, wobei kein bestimmtes Dateiformat durch neoom zugesagt wird. Nach Ablauf von drei (3) Monaten nach Eingang der Kündigung ist neoom zur Löschung der Daten berechtigt, sofern der Vertragspartner im Kündigungsschreiben auf den dreimonatigen Zeitraum der Aufbewahrung samt Bereithaltung zum Abruf und der danach möglichen Löschung hingewiesen wurde. Von diesen Regelungen sind personenbezogene Daten ausgenommen. Bei diesen gelten ausschließlich die Vorgaben des Datenschutzgesetzes bzw. der europäischen Datenschutzgrundverordnung. Ebenfalls ausgenommen von dieser Regelung sind Daten, für die eine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht.
7. Änderungen des Leistungsumfangs der neoom App
7.1. neoom behält sich das Recht vor, die neoom App oder Teile dieser über das zur Aufrechterhaltung der Vertragskonformität der neoom App oder von Teilen dieser erforderliche Maß hinaus zu ändern, wenn (i) ein triftiger Grund für eine solche Änderung besteht und (ii) die Änderung nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.
7.2. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn durch die Änderung neue Dienste, Funktionen oder Funktionalitäten (insbesondere zur Verbesserung oder Weiterentwicklung der neoom App oder von Teilen dieser) eingeführt werden, wenn die neoom App oder Teile dieser an eine neue technische Umgebung oder an gestiegene Nutzerzahlen angepasst werden müssen oder wenn Änderungen aus betrieblichen Gründen nötig werden.
7.3. neoom wird den Vertragspartner über alle Änderungen des Leistungsumfang gemäß diesem Punkt per E-Mail informieren. Sofern die Änderung den Vertragspartner nicht nur geringfügig beeinträchtigt, wird neoom den Vertragspartner zumindest vier (4) Wochen vorab per E-Mail über die Merkmale und den Zeitpunkt der Änderung sowie darüber informieren, dass der Vertragspartner die neoom App kostenlos unverändert behalten kann, sofern dies für neoom möglich ist, oder den Vertrag binnen 30 Tagen ab Erhalt dieser Information über die Änderung kündigen kann.
7.4. neoom wird sich bemühen, Änderungen am System nicht zu Zeiten hoher Auslastung durchzuführen.
8. Erfüllungsort, Preise, Zahlungsmodalitäten, Wertsicherung
8.1. Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertrag ist der Sitz von neoom.
8.2. Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit aller Forderungen samt Nebenforderungen aus dem Vertragsverhältnis vereinbart. Dies umfasst sowohl Preiserhöhung als auch -senkungen. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 (Basisjahr 2020) oder ein an seine Stelle tretender Index. Preise werden in den ersten sechs Monaten der Vertragslaufzeit nicht erhöht.
8.3. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat Dezember verlautbarte Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 5% bleiben unberücksichtigt ("Spielraum"). Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Alle Veränderungsraten sind auf eine Dezimalstelle zu berechnen.
8.4. neoom wird den Vertragspartner mindestens vier Wochen vor Wirksamwerden der Preisanpassung über diese per E-Mail informieren. Dies beinhaltet sowohl die bisherigen und neuen Preise als auch den Zeitpunkt des Wirksamwerdens.
8.5. Wenn eine Zahlung eines Vertragspartners nicht durchgeführt wird, und den Vertragspartner daran ein Verschulden trifft, ist neoom berechtigt, allfällige dadurch entstehende Spesen der Bank oder des Kreditkartenunternehmens sowie ein Bearbeitungsentgelt iHv EUR 15,- an den Vertragspartner zu verrechnen.
9. Allgemeine Pflichten des Vertragspartners
9.1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Produkte und/oder Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Plattform nur im Rahmen ihrer Zweckbestimmung zu nutzen. Im Falle des schuldhaften Zuwiderhandelns, einer missbräuchlichen, rechtswidrigen oder unfairen Nutzung der neoom App durch den Vertragspartner behält sich neoom die außerordentliche, sofortige Kündigung des Vertragsverhältnisses vor.
9.2. Der Vertragspartner trägt Verantwortung dafür, dass die neoom App nicht rechtsmissbräuchlich in Anspruch genommen wird.
10. Nutzungsrechte
10.1. Die neoom App steht, soweit Teile der neoom App nicht unter einer Open-Source Lizenz stehen, im geistigen Eigentum von neoom.
10.2. neoom räumt seinem Vertragspartner die nicht ausschließliche, nicht übertragbare, örtlich unbegrenzte Werknutzungsbewilligung an der neoom App und den damit im Zusammenhang stehende Tools bzw. Skills, die seitens neoom dem Vertragspartner zur Verfügung gestellt werden, ein. Eine physische Überlassung der neoom App an den Kunden erfolgt nicht.
10.3. Diese Werknutzungsbewilligung ist auf die Laufzeit des jeweiligen Vertrages zeitlich beschränkt.
10.4. Jedenfalls ausgenommen von dieser Werknutzungsbewilligung ist das Recht auf Bearbeitung, Änderung und Ergänzung ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch neoom.
10.5. Die Nutzung der vertragsgegenständlichen Werke hat ausschließlich nach Maßgabe dieser Werknutzungsbewilligung und insbesondere nur im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung durch neoom bzw. den Vertragspartner zu erfolgen.
10.6. Ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen berechtigt neoom, die weitere Nutzung der vertragsgegenständlichen Werke zu untersagen sowie bei missbräuchlicher Verwendung den Zugang zur neoom App unverzüglich – ohne vorherige Ankündigung – zu sperren.
10.7. Für mitgelieferte Standardsoftware gelten jene Lizenzbestimmungen, die der Vertragspartner direkt mit dem jeweiligen Hersteller abschließt. Diese werden dem Kunden vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt und in den Vertrag miteinbezogen.
10.8. neoom stellt die neoom App als appbasierte Lösung bereit.
10.9. Von neoom werden auch Open Source Software-Tools eingesetzt. Eine Aufstellung dieser Open Source Software-Tools und ihrer Lizenzen findet sich unter https://neoom.com/.
10.10. Die Bestimmungen der Creativ Common Lizenz und die Bestimmungen der Open Data Commons Open Database License werden durch die Bestimmungen dieser AGB im Falle von Widersprüchlichkeiten nicht eingeschränkt. Hinsichtlich der verwendeten Open-Source-Teile in der neoom App gelten die Gewährleistungs-, und Haftungsbeschränkungen der gerade genannten Lizenzbestimmungen, sofern der Vertragspartner Unternehmer iSv § 1 KSchG ist. Die Beschränkung gilt nicht für Verbraucher.
11. neoom-Academy
11.1. Die Inhalte der neoom-Academy können mit einem neoom-Account bis auf Widerruf kostenfrei genutzt werden. neoom behält sich ausdrücklich das Recht vor, Inhalte nach eigenem Ermessen kostenpflichtig anzubieten.
11.2. Sämtlich eigentümliche Elemente der neoom-Academy, zB Videos, Texte, Bilder, Illustrationen sowie das Design und die Struktur sind durch das Urheberrecht und gewerbliche Schutzrechte geschützt. Diese Elemente dürfen durch den Nutzer ohne Zustimmung von neoom nicht vervielfältigt, verarbeitet, gesendet, verfügbar gemacht, präsentiert, aufgeführt, modifiziert, übersetzt oder sonst unzulässigerweise verwendet werden, sofern kein gesetzliches Recht auf freie Werknutzung besteht.
11.3. neoom behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen nach Bedarf Wartungsarbeiten an der neoom-Academy durchzuführen. Dadurch kann es zu Unterbrechungen der Verfügbarkeit kommen. Sofern möglich, wird neoom solche Wartungsfenster den Nutzern vorab bekanntgeben.
12. Änderung der AGB
12.1. neoom ist nach den Bestimmungen dieses Punktes berechtigt, die AGB zu ändern, sofern dies nach Vertragsabschluss aufgrund von Änderungen des Rechts der Republik Österreich erforderlich ist und/oder gerichtlich bzw. behördlich veranlasst wurde. Darüber hinaus sind Änderungen nur möglich, sofern sie keine Hauptleistungspflichten betreffen und Ihre Rechtsposition nicht verschlechtern.
12.2. neoom verständigt den Vertragspartner per E-Mail über das Inkrafttreten der neuen AGB. Die neuen AGB gelten als vereinbart, wenn der Kunde ihrer Geltung nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang der E-Mail widersprochen hat. Der Widerspruch kann per E-Mail oder Post erfolgen. Der Vertragspartner wird in der E-Mail auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Frist und die Folgen einer Untätigkeit hingewiesen. Im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs gelten die alten AGB weiter. In diesem Fall kann das Vertragsverhältnis sowohl durch neoom als auch durch den Vertragspartner beendet werden.
13. Rücktrittsrechte
13.1. Der Vertragspartner hat das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ab Vertragsabschluss diesen Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
13.2. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Vertragspartner neoom (neoom international gmbh, FN 421620 f, Galgenau 51, 4240 Freistadt, +43 7942 20970, info@neoom.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder ein E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Vertragspartner kann dafür auch eine eindeutige Erklärung in der neoom App elektronisch ausfüllen und übermitteln. Macht der Vertragspartner von dieser Möglichkeit Gebrauch, so wird neoom unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
13.3. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Vertragspartner die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
13.4. Folgen des Widerrufs: Wenn der Vertragspartner diesen Vertrag widerruft, hat neoom alle erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet neoom dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
13.5. Hat der Vertragspartner verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Vertragspartner einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem neoom von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet wurde, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-WiderrufsformularWenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück):
An
neoom international gmbh, FN 421620 f, Galgenau 51, 4240 Freistadt, +43 7942 20970, info@neoom.com Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
bestellt am (*):
erhalten am (*):
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum ___________ (*)
(*) Unzutreffendes bitte streichen.
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14. Haftung
neoom haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht worden sind. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Weiters gilt die Haftungsbeschränkung auch nicht für die Verletzung vertraglicher Hauptpflichten durch neoom oder einen ihrer Erfüllungsgehilfen.
15. Sonstiges
15.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss von internationalen Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher iSv § 1 KSchG gilt die getroffene Rechtswahl nur insoweit, als Ihnen hierdurch nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Staates, in dem Sie als Verbraucher ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, entzogen wird.
15.2 Sollte gegenüber Unternehmern iSv § 1 KSchG eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Bestimmungen dieser AGB. Dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern.