Allgemeine Verkaufsbedingungen
neoom germany gmbh
Stand August 2023
1. Geltungsbereich
1.1 Nachstehende Allgemeine Verkaufsbedingungen (im Folgenden „AVB“ genannt) der neoom germany GmbH (im Folgenden „neoom“) haben für alle unsere Geschäftsbeziehungen zwischen neoom und dem Kunden (im folgenden „Kunde“) für alle von neoom vertriebenen Energie- und Ladelösungen Gültigkeit.
1.2 Sämtliche Angebote von neoom im Bereich der Energie- und Ladelösungen werden ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen abgegeben, sämtliche Verträge ausschließlich aufgrund dieser AVB geschlossen.
1.3 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden erkennt neoom nicht an, es sei denn, neoom hat ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.
1.4 Das Zustimmungserfordernis in Ziffer 1.3 gilt auch dann, wenn neoom in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AVB abweichender oder ergänzender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
1.5 Die AVB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
1.6 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AVB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. neoom’s schriftliche Bestätigung maßgebend.
1.7 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (zB Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, dh in Schrift- oder Textform (zB Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
1.8 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
2. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand, Abtretung von Ansprüchen
2.1 Angebote von neoom sind freibleibend und unverbindlich. Das gilt insbesondere auch für Angebote in Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial. Technische Änderungen, sowie Änderungen in Form, Farbe, Material, Gewicht o.ä. bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts und des Zumutbaren vorbehalten. Nicht bindend und ggf. nicht mehr aktuell in diesem Sinne sind bloße Katalogangaben oder Angaben auf Internetseiten.
2.2 Auf Internetseiten von neoom abrufbare, in Prospekten und sonstigen Unterlagen von neoom abgebildete, sowie mittels einer von neoom ggf. zur Verfügung gestellten Software mögliche Wirtschaftlichkeitsberechnungen dienen ausschließlich der Orientierung über die mögliche Rentabilität eines Systems. Diese Berechnungen bieten ausdrücklich keine Sicherheit über die tatsächlich zu erreichende Wirtschaftlichkeit des Systems und stellen insbesondere keine Zusicherung seitens neoom dar. neoom weist ausdrücklich darauf hin, dass sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie auch z.B. die laufenden Betriebskosten, der Eigenverbrauch, Förderungen und ähnliche Variablen jederzeit verändern können. Der Kunde ist sich dessen bewusst und hat die aktuellen Daten jeweils zu erfragen, sowie seine Endkunden entsprechend zu beraten und hierauf hinzuweisen.
2.3 Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist neoom berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 4 Wochen nach seinem Zugang bei neoom anzunehmen.
2.4 Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
2.5 Vertragsgegenstand sind die in der Auftragsbestätigung bezeichneten Waren und Leistungen. Die Lieferung bestimmter, verwendeter Komponenten zur Herstellung einer Ware wird ausdrücklich nicht zugesichert. Die Auswahl der einzelnen Komponenten von Waren obliegt ausschließlich neoom.
2.6 neoom ist jedenfalls berechtigt Subunternehmer (Dritte) zur Vertragserfüllung einzusetzen. Einer Zustimmung des Kunden hierfür bedarf es nicht.
2.7 Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von neoom Rechte oder Pflichten aus den die Parteien bindenden Vertragsverhältnissen auf Dritte zu übertragen und/oder abzutreten.
3. Überlassene Unterlagen, Gewerbliche Schutzrechte
neoom bleibt Inhaberin aller Schutz-, Urheber- und Verwertungsrechte an den dem Kunden im Rahmen der Auftragserfüllung überlassenen Plänen, Konstruktionszeichnungen, Präsentationen sowie sämtlichen Abbildungen, Zeichnungen, Aufzeichnungen, Bau- und Schaltplänen und sonstigen Unterlagen, gleich ob in schriftlicher oder elektronischer Form, welche durch neoom oder ihre Vertragspartner angefertigt wurden. Sie dürfen ohne Genehmigung durch neoom Dritten nicht zugänglich gemacht, oder durch den Kunden verwertet werden. Auf Anforderung von neoom sind sie mit einer eidesstattlichen Versicherung, dass keine Kopien angefertigt wurden, zurückzugeben. Der Kunde haftet für jegliche von ihm verursachte, diesen AVB widersprechende Verwendung der sich in seinem Besitz befindlichen Informationen und Unterlagen. Für jeden Fall der schuldhaften Verletzung der Bestimmungen dieser Ziffer durch den Kunden, seiner Mitarbeiter, Berater, Subunternehmer oder sonstiger von ihm eingeschalteter Dritter hat neoom gegen den Kunden einen Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe, deren Höhe von neoom nach billigem Ermessen festgesetzt wird und deren Angemessenheit auf Betreiben des Kunden Gegenstand einer Überprüfung durch das zuständige Gericht sein kann. Die Zahlung der Vertragsstrafe lässt die Geltendmachung eines weiteren Schadens durch neoom unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe ist auf etwaige Schadensersatzansprüche anzurechnen, wobei die Vertragsstrafe den Mindestschaden darstellt.
4. Preise, Zahlungsbedingungen, Stornogebühren
4.1 Die Preise sind freibleibend und verstehen sich als Nettopreise in Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (das heißt, dass neoom berechtigt ist, die Preise, entsprechend den zwischen der Bestellung und der Lieferung eingetretenen Kostenerhöhungen, anzupassen). Die Preise gelten EXW gem. Incoterms 2020 ab neoom’s Werk in Deutschland, 85661 Forstinning, Römerstraße 7 oder ab einem anderen von neoom zu benennenden Standort, exklusive Verpackung, Entsorgungsgebühren. Neoom ist berechtigt, diese gesondert in Rechnung zu stellen.
4.2 Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware zu leisten. Neoom ist jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt neoom spätestens mit der Auftragsbestätigung. Schuldbefreiende Zahlung hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen.
4.3 Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Preis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Neoom behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt neoom’s Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
4.4 Ändert sich die in der Auftragsbestätigung angegebene Leistung der Ware oder der Modelltyp nachträglich auf Wunsch des Kunden, bietet neoom diese Leistungen gesondert an.
4.5 Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden, insbesondere gem. Ziffer 9.6 dieser AVB, unberührt.
4.6 Bei Auslandsaufträgen sind Zahlungen in Euro an die angegebene Zahlstelle zu leisten. In- oder Auslandsgebühren, die die Zahlstelle von neoom belasten würden, gehen zu Lasten des Kunden.
4.7 neoom hat das Recht, Rechnungen elektronisch per email, downloadlink oder Fax zu verschicken. Der Kunde stimmt der elektronischen Übermittlung ausdrücklich zu. Eine kundenseitige Anforderung einer Papierrechnung wird von neoom als zusätzlicher Aufwand in Rechnung gestellt und hat keine aufschiebende Wirkung hinsichtlich der Fälligkeit der elektronischen Rechnung.
5. Lieferzeit, Lieferverzug und Annahmeverzug des Kunden
5.1 In der Bestellung genannte Liefertermine sind als voraussichtliche Liefertermine unverbindlich. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von neoom bei Annahme der Bestellung angegeben.
5.2 Sofern neoom verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die neoom nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird neoom den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist neoom berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird neoom unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch neoom’s Zulieferer, wenn neoom ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, weder neoom noch neoom’s Zulieferer ein Verschulden trifft oder neoom im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
5.3 Im Hinblick auf die vereinbarte Lieferbedingung EXW (Incoterms 2020) schuldet neoom nur die rechtzeitige Bereitstellung des Liefergegenstands am vereinbarten Ort zum vereinbarten Lieferzeitpunkt, damit der Kunde diesen dort übernehmen kann. Für Lieferverzögerungen durch eine – auf Wunsch des Kunden – beauftragte Transportperson steht neoom nicht ein.
5.4 Der Beginn der von neoom angegebenen Lieferzeit setzt in jedem Fall die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden aus der gesamten Geschäftsbeziehung voraus, insbesondere Zahlungseingang und fristgerechte Erfüllung aller geschuldeten Mitwirkungshandlungen. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt ausdrücklich vorbehalten.
5.5 neoom ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Teillieferungen sind für den Kunden insbesondere zumutbar, wenn die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch weder erheblicher Mehraufwand noch zusätzliche Kosten entstehen.
5.6 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist neoom berechtigt, den ihr hierdurch entstanden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
5.7 Die Rechte des Kunden gem. Ziffer 11 dieser AVB und neoom’s gesetzliche Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (zB aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.
6. Lieferung, Gefahrübergang
6.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes ergibt, ist Lieferung EXW (Incoterms 2020) ab neoom’s Werk in Deutschland, 85661 Forstinning, Römerstraße 7 oder ab einem anderen von neoom zu benennenden Standort vereinbart, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Anfallende Gebühren für Verzollungen außerhalb der europäischen Zollunion, sind vom Kunden zu tragen und werden auf der Auftragsbestätigung gesondert angeführt.
6.2 Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist neoom berechtigt, die Versand- und Verpackungsart (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Die Kosten der Verpackung können durch neoom gegenüber dem Kunden separat berechnet werden. Die Kosten für die Entsorgung der Verpackungsmaterialien sind vom Kunden zu tragen.
6.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. Wird durch einen Umstand, den der Kunde zu vertreten hat, der Versand oder die Abnahme ohne Verschulden von neoom verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit Absendung der Bereitstellungsanzeige auf den Kunden über. Der Kunde haftet für alle entstandenen und weiter entstehenden Schäden und Mehrkosten.
7. Weitere Leistungen von neoom
Soweit neoom gemäß Auftragsbestätigung Dienst- oder Werkleistungen für den Kunden erbringt, hat dieser die jeweils erforderlichen Mitwirkungshandlungen zur Ausführung der Leistungen ordnungsgemäß und fristgerecht zu erbringen.
8. Kreditwürdigkeit
8.1 Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (zB durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass neoom’s Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so ist neoom nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) kann neoom den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
8.2 neoom ist weiter zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, soweit sich der Kunde mit einer seiner Pflichten aus den die Parteien bindenden Vertragsverhältnissen in Verzug befindet und dieser Zustand trotz Mahnung nicht innerhalb der gesetzten Frist beseitigt wird.
9. Beschaffenheit der Ware, Mängelansprüche, Regress, Garantie
9.1 Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. §§ 478 BGB). Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, zB durch Einbau in eine andere Ware, weiterverarbeitet wurde.
9.2 Die Parteien vereinbaren die vorhandenen und nicht vorhandenen Eigenschaften der Ware individuell. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten auch alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von neoom (insbesondere in Katalogen oder auf der Internet-Homepage von neoom) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht wurden. Ausgenommen davon sind – wie in Ziffer 2.2. dieser AVB bestimmt – Wirtschaftlichkeitsberechnungen in Prospekten und sonstigen Unterlagen sowie mittels einer von neoom ggf. zur Verfügung gestellten Software mögliche Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Für öffentliche Äußerungen eines anderen Glieds in der Vertragskette oder sonstiger Dritter (zB Werbeaussagen), auf die der Kunde neoom nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, übernimmt neoom jedoch keine Haftung. neoom haftet grundsätzlich nicht für Mängel, die der Kunde bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB).
9.3 Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist neoom hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist neoom’s Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
9.4 Werden Betriebs- oder Wartungshinweise, insbesondere die Lagerbedingungen gemäß den zur Verfügung gestellten Datenblättern (Technische Daten Batteriepakete sowie Technisches Datenblatt), nicht befolgt, Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile durch den Kunden oder nicht autorisierte und zertifizierte Dritte bearbeitet oder ausgewechselt, oder führt der Kunde oder ein nicht autorisierter und zertifizierter Dritter sonstige Leistungen an den Waren durch, entfallen die Mangelbeseitigungsansprüche, soweit der Mangel hierdurch entstanden ist. Gleiches gilt für Mängel, die durch übermäßige Beanspruchung oder fehlerhafte Handhabung abweichend von den Produktangaben entstehen.
9.5 Liegt ein Mangel vor, erfolgt nach Wahl von neoom Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Neoom’s Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
9.6 neoom ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
9.7 Der Kunde hat neoom die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde neoom die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn neoom ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war. Mangelhafte Waren und Komponenten sind demnach auf Kosten und nach Aufforderung von neoom und gem. den jeweils erfolgten Anweisungen von neoom durch den Kunden an neoom zurückzusenden. Für eine ordnungsgemäß retournierte Ware bei neoom ist es unerlässlich, dass der Kunde das durch neoom vorgegebene Verfahren, insbesondere auch übermittelte Retouren-Labels, verwendet und die Waren / Komponenten ordnungsgemäß bezeichnet.
9.8 Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
9.9 Die Leistungs- und Produktgarantien der Hersteller der verwendeten Komponenten (z.B. für Wechselrichter) werden ausschließlich von den jeweiligen Herstellern gewährt. Nach Ablauf der Gewährleistungsfristen sind etwaige Ansprüche des Kunden aus diesen Garantien unmittelbar gegenüber dem Hersteller geltend zu machen.
9.10 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten tragen bzw. erstattet neoom nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann neoom vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar.
9.11 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer 11 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 neoom behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
10.2 Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug des Kunden, ist neoom berechtigt, den Liefergegenstand nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Ware durch neoom liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Nach Rücknahme des Liefergegenstandes ist neoom zur Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden (abzgl. tatsächlichen Verwertungskosten) anzurechnen. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf neoom diese Rechte nur geltend machen, wenn neoom dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
10.3 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat neoom unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf neoom gehörenden Waren erfolgen. Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Kunde auf neoom’s Eigentum hinweisen und muss neoom unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit neoom seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die neoom in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten und Gebühren zu erstatten, haftet der Kunde für die neoom entstandenen Aufwände.
10.4 Der Kunde ist bis auf Widerruf gemäß unten (c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung neoom’s Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei neoom als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt neoom Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe neoom’s etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an neoom ab. Neoom nimmt die Abtretung an. Die in Ziffer 10.2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben neoom ermächtigt. Neoom verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen neoom gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und neoom den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Ziffer 10.2 geltend macht. Ist dies aber der Fall, so kann neoom verlangen, dass der Kunde neoom die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem ist neoom in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten neoom‘s Forderungen um mehr als 10%, wird neoom auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach neoom’s Wahl freigeben.
10.5 Der Kunde muss die Vorbehaltsware pfleglich behandeln. Er muss sie auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich werden, muss der Kunde sie auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen
11. Sonstige Haftung
11.1 Soweit sich aus diesen AVB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet neoom bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
11.2 Auf Schadensersatz haftet neoom – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet neoom, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (zB Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist neoom’s Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
11.3 Die sich aus Ziffer 11.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden neoom nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn neoom die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
12. Verjährung
12.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
12.2 Handelt es sich bei der Ware um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 , §§ 444, 445b BGB).
12.3 Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Kunden gem. Ziffer 11.2 Satz 1 und Satz 2(a) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
13. Softwarenutzung
Bezüglich der, bei einzelnen Waren im Lieferumfang enthaltenen, neoom CONNECT Software gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden gesonderten AGB für neoom CONNECT. Diese sind unter www.neoom.com/agb-connect in der aktuellen und gültigen Version abrufbar.
14. Datenschutz
14.1 neoom behandelt die ihr anvertrauten Daten vertraulich und geht verantwortungsvoll damit um. Die entsprechende Datenschutzerklärung ist unter www.neoom.com/datenschutz jederzeit einsehbar. Darin finden Sie Informationen über Art, Umfang und Zweck der Datenerhebung.
14.2 neoom weist ausdrücklich darauf hin, dass für die Software neoom CONNECT eine eigene Datenschutzerklärung vorliegt, die unter www.neoom.com/datenschutz-connect einsehbar ist.
15. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
15.1 Ist der Kunde Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten neoom’s Geschäftssitz in Forstinning. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer iSv § 14 BGB ist. Neoom ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AVB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder an jedem allgemeinen Gerichtsstand des Kunden im In- und Ausland zu erheben. Ferner ist neoom berechtigt – national wie international – am Gericht des Ortes zu klagen, wo sich eine Niederlassung des Kunden befindet sowie am sachlich zuständigen Gericht zu klagen, in dessen Bezirk sich Vermögen oder ein mit der Klage in Anspruch genommener Gegenstand befindet. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
15.2 Für diese AVB und die Vertragsbeziehung zwischen neoom und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
15.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.