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Wir begleiten dich auf deinem Weg zur Energiewende

Lass' dich von unseren Spezialisten beraten, wie du einfach und schnell den Förderprozess einleitest, fristgerechte Bestätigungen einholst und den Vertragsabschluss korrekt abwickelst.

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Aktuelle Fördercalls
nach Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)

1. Fördercall 

Kategorie A:                         21.04.2022 – 19.05.2022
Kategorie B, C und D:        21.04.2022 – 02.06.2022

2. Fördercall 

Kategorie A und B:             21.06.2022 – 19.07.2022

3. Fördercall 

Kategorie A:                         23.08.2022 – 20.09.2022
Kategorie B, C und D:        23.08.2022 – 04.10.2022

4. Fördercall 

Kategorie A:                        18.10.2022 – 15.11.2022
Kategorie B, C und D:       18.10.2022 – 29.11.2022

Änderungen durch
Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)

Als Reaktion auf die drohende Klimakrise hat die aktuelle Regierung beschlossen, dass Österreich bis 2040 klimaneutral werden soll. Der Strom dagegen soll sogar schon 2030 ausschließlich aus Erneuerbaren Energien gewonnen werden. Die gesetzliche Basis dafür wurde nun mit dem kürzlich beschlossenen Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG) gelegt.

Wie ambitioniert diese Ziele sind, wird bei einem Blick auf die Zahlen deutlich: um ab 2030 den gesamten bilanziellen Strombedarf decken zu können, ist ein Zubau von 27 Terawattstunden (TWh) notwendig, davon allein 11 TWh Solarenergie. Das entspricht einer Verzehnfachung der derzeit installierten Leistung (2019 waren dies 1,6 GW).

Folgende Neuerungen sind im EAG enthalten:


  • Neues Fördersystem für PV-Anlagen und Stromspeicher
  • Erleichterungen und pauschale Kosten beim Netzzutritt
  • Energiegemeinschaften werden ermöglicht
  • Regulatorische Freiräume für Forschungs- & Demonstrationsprojekte
Gegenstand für Investitionen:
  • PV Anlagen, die neu errichtet oder erweitert werden
  • Speicher als Neuerrichtung im Zusammenhang mit der Neuerrichtung oder Erweiterung von PV-Anlagen
    -> Speicher alleine werden NICHT gefördert
  • Wasserkraftanlagen durch Neuerrichtung und/oder Revitalisierung
  • Neuerrichtung von Windkraftanlagen
  • Neuerrichtung von Biomasse-Anlagen

Möchtest du Informationen zum Förderprozess erhalten?

Vorraussetzungen für eine Förderung:
  • Kombination mit Klima- und Energiefondsförderung nicht möglich
  • Alle erforderlichen Genehmigungen oder erforderlichen Unterlagen müssen in erster Instanz bei Einreichen des Förderantrags vorliegen
  • Baubeginn muss nach Förderantrag geschehen
  • Bei Freiflächenanlagen muss die rückstandslose Rückbaubarkeit der Anlage gewährleistet sein
  • Bei Freiflächenanlagen muss der Abstand der Modulunterkante zum Boden mind. 80 cm betragen
  • Reihenabstände zwischen gegenüberliegenden Modulflächen müssen mind. 2 m betragen
Förderungen für PV-Anlagen und Speicher

Insgesamt stehen

€160 Mio. zur Verfügung

Für innovative PV-Anlagen gibt es einen Zuschlag von extra 30%. Abschlag für Freiflächenanlagen von -25% auf vorher landwirtschaftlich genutzte Flächen (wenn nur für PV genutzt wird) und Grundlandflächen.

Innovativ geltende Gebäudeintegrierte Anlagen:

Anlagen mit einer der folgenden Funktionen werden stark gefördert:


    • Mechanische Steifigkeit oder strukturelle Integrität
    • Primärer Wetterschutz
    • Beschattung, Tageslicht oder Wärmedämmung
    • Brandschutz & Lärmschutz
    • Trennung zwischen Innen- und Außenbereich
    • Schutz oder Sicherheit
    • Schwimmende PV-Anlagen
    • PV Anlagen als Parkplatzüberdachung für mind. 10 Stellplätze
    • PV an Lärmschutzwänden und -wällen

Hilfe beim Prozess?

Schreib' uns einfach und wir setzen uns so schnell wie möglich mit dir in Verbindung!

JETZT ANFRAGEN

Zur Vorbereitung für eine Förderung:
  1. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail, Bankverbindung des Förderwerbers
  2. Name und Größe des Unternehmens
  3. Beschreibung des Vorhabens mit Beginn- und Abschlussdatum
  4. Standort
  5. Kosten
  6. Technische Projektbetreuung
  7. Nachweis über den Anschluss an das öffentliche Netz
  8. Zusammenstellung der Investitionskosten
  9. Nachweis über die erforderlichen Genehmigungen/Anzeigen
Fristen zur Inbetriebnahme
  1. 6 (max. 9) Monate bei Anlagen bis zu 100 kWp
  2. 12 (max. 18) Monate bei Anlagen ab 100 kWp
Endabrechnung

Hier sollest du auch schon einiges vorbereitet haben:

  • Rechnungen
  • Zahlungsnachweise
  • Nachweis über Inbetriebnahme
  • Vollständiges Prüfprotokoll eines befugten Unternehmers
  • Fotos der Anlage samt Wechselrichter und der Gesamtanlage
  • Netzzugangsvertrag
Region_Raum_DACH_coral_Landkarte

Die passende
Förderung finden

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Hier haben wir für dich eine übersichtliche Auflistung zu bundesweiten und bundeslandspezifischen Förderungen.
Informiere dich doch ebenso über länderspezifische und gemeindenübergreifende Förderungen.

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