Allgemeine Geschäftsbedingungen
neoom international gmbh
Stand August 2023
1. Geltungsbereich
1.1 Nachstehende Verkaufsbedingungen (im Folgenden „Bedingungen“ genannt) der neoom international GmbH (im Folgenden „neoom“) haben für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen neoom und dem Vertragspartner (im folgenden „Kunde“) für alle von neoom vertriebenen Energie- und Ladelösungen Gültigkeit.
1.2 Sämtliche Angebote von neoom im Bereich der Energie- und Ladelösungen werden ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen abgegeben, sämtliche Verträge ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen geschlossen.
1.3 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennt neoom nicht an, es sei denn, neoom hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1.4 Diese Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn neoom in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
1.5 Angebote von neoom aufgrund dieser Bedingungen richten sich ausschließlich an Unternehmer iSd UGB sowie freie Berufe und Landwirte, nicht jedoch an Verbraucher iSd KSchG.
2. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand
2.1 Angebote von neoom sind freibleibend und unverbindlich. Das gilt insbesondere auch für Angebote in Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial. Technische Änderungen, sowie Änderungen in Form, Farbe, Material, Gewicht o.ä. bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts und des Zumutbaren vorbehalten. Nicht bindend und ggf. nicht mehr aktuell in diesem Sinne sind bloße Katalogangaben oder Angaben auf Internetseiten.
2.2 Auf Internetseiten von neoom abrufbare, in Prospekten und sonstigen Unterlagen von neoom abgebildete, sowie mittels einer von neoom ggf. zur Verfügung gestellten Software mögliche Wirtschaftlichkeitsberechnungen dienen ausschließlich der Orientierung über die mögliche Rentabilität eines Systems. Diese Berechnungen bieten ausdrücklich keine Sicherheit über die tatsächlich zu erreichende Wirtschaftlichkeit des Systems und stellen insbesondere keine Zusicherung seitens neoom dar. neoom weist ausdrücklich darauf hin, dass sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie auch z.B. die laufenden Betriebskosten, der Eigenverbrauch, Förderungen und ähnliche Variablen jederzeit verändern können. Der Kunde ist sich dessen bewusst und hat die aktuellen Daten jeweils zu erfragen, sowie seine Endkunden entsprechend zu beraten und hierauf hinzuweisen.
2.3 Die Annahme der Bestellung durch neoom erfolgt vorbehaltlich der technischen Realisierbarkeit sowie der Selbstbelieferung durch die Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit von Produkten unverzüglich informiert.
2.4 Vertragsgegenstand sind die in der Auftragsbestätigung bezeichneten Produkte und Leistungen. Die Lieferung bestimmter, verwendeter Komponenten zur Herstellung eines Produkts wird ausdrücklich nicht zugesichert. Die Auswahl der einzelnen Komponenten von Produkten obliegt ausschließlich neoom.
2.5 neoom ist jedenfalls berechtigt Subunternehmer (Dritte) zur Vertragserfüllung einzusetzen. Einer Zustimmung des Kunden hierfür bedarf es nicht.
3. Überlassene Unterlagen, Gewerbliche Schutzrechte
neoom bleibt Inhaberin aller Schutz-, Urheber- und Verwertungsrechte an den dem Kunden im Rahmen der Auftragserfüllung überlassenen Plänen, Konstruktionszeichnungen, Präsentationen sowie sämtlichen Abbildungen, Zeichnungen, Aufzeichnungen, Bau- und Schaltplänen und sonstigen Unterlagen, gleich ob in schriftlicher oder elektronischer Form, welche durch neoom oder ihre Vertragspartner angefertigt wurden. Sie dürfen ohne Genehmigung durch neoom Dritten nicht zugänglich gemacht, oder durch den Kunden verwertet werden. Auf Anforderung von neoom sind sie mit einer eidesstattlichen Versicherung, dass keine Kopien angefertigt wurden, zurückzugeben. Der Kunde haftet für jegliche, diesen Bedingungen widersprechende, Verwendung der sich in seinem Besitz befindlichen Informationen und Unterlagen, unabhängig seines Verschuldens. Für jede Verletzung dieser Pflichten schuldet der Kunde eine Konventionalstrafe in Höhe von EUR 30.000,00. Die Bezahlung der Konventionalstrafe entbindet den Kunden nicht von der Beachtung der Verpflichtung. Die Geltendmachung von weiteren Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen wird ausdrücklich vorbehalten.
4. Preise, Zahlungsbedingungen, Stornogebühren
4.1 Die Preise sind freibleibend und verstehen sich als Nettopreise in Euro. Die Preise gelten EXW gem. Incoterms 2020, exklusive Verpackung, Entsorgungsgebühren. Neoom ist berechtigt, diese gesondert in Rechnung zu stellen.
4.2 neoom ist berechtigt, die Preise, entsprechend den zwischen der Bestellung und der Lieferung eingetretenen Kostenerhöhungen, anzupassen.
4.3 Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu leisten. neoom stellt dem Kunden mit Auftragsbestätigung den voraussichtlichen Gesamtpreis als Vorauszahlung in Rechnung. Schuldbefreiende Zahlung hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen.
4.4 Ändert sich die in der Auftragsbestätigung angegebene Leistung des Produkts oder der Modelltyp nachträglich auf Wunsch des Kunden, bietet neoom diese Leistungen gesondert an.
4.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von neoom anerkannt sind. Zur Ausübung eines rechtskräftig festgestellten Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde ausschließlich insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Ein Gewährleistungsanspruch oder sonstiger Gegenanspruch berechtigt den Kunden keinesfalls, Zahlungen aufzurechnen oder zurückzuhalten.
4.6 neoom ist berechtigt Zahlungen zunächst auf ältere Forderungen gegen den Kunden aus der laufenden Geschäftsbeziehung anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, ist neoom berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
4.7 Bei Auslandsaufträgen sind Zahlungen in Euro an die angegebene Zahlstelle zu leisten. In- oder Auslandsgebühren, die die Zahlstelle von neoom belasten würden, gehen immer zu Lasten des Kunden.
4.8 neoom hat das Recht, Rechnungen elektronisch per email, downloadlink oder Fax zu verschicken. Der Kunde stimmt der elektronischen Übermittlung ausdrücklich zu. Eine kundenseitige Anforderung einer Papierrechnung wird von neoom als zusätzlicher Aufwand in Rechnung gestellt und hat keine aufschiebende Wirkung hinsichtlich der Fälligkeit der elektronischen Rechnung.
5. Lieferzeit
5.1 In der Bestellung genannte Liefertermine sind als voraussichtliche Liefertermine unverbindlich.
5.2 Schriftlich bestätigte, verbindliche Lieferfristen und -termine sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Lager von neoom verlassen hat, oder, soweit die Ware ohne Verschulden von neoom nicht rechtzeitig abgesendet werden kann, die Versandbereitschaft mitgeteilt wird.
5.3 Der Beginn der von neoom angegebenen Lieferzeit setzt in jedem Fall die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden aus der gesamten Geschäftsbeziehung voraus, insbesondere Zahlungseingang und fristgerechte Erfüllung aller geschuldeten Mitwirkungshandlungen. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt ausdrücklich vorbehalten.
5.4 neoom ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen.
5.5 Wird neoom trotz Anwendung zumutbarer Sorgfalt an der Erfüllung ihrer Verpflichtung durch höhere Gewalt, insbesondere durch den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Beschlagnahme, Energieversorgungsschwierigkeiten, nationale und internationale Rohstoffengpässe, Streik oder Aussperrung, Betriebsstörungen, eine durch die WHO festgestellte Pandemie, oder andere, nicht durch neoom zu vertretende und nur mit unzumutbarem Aufwand zu beseitigende Umstände, auch wenn sie bei Lieferanten und Unterlieferanten eintreten, gehindert, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird neoom in diesen Fällen die Lieferung und Leistung unmöglich, wird neoom von ihren Leistungspflichten befreit.
5.6 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist neoom berechtigt, den ihr hierdurch entstanden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
6. Versand, Gefahrübergang
6.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes ergibt, ist Lieferung EXW (Incoterms 2020) vereinbart. Anfallende Gebühren für Verzollungen außerhalb der europäischen Zollunion, sind vom Kunden zu tragen und werden auf der Auftragsbestätigung gesondert angeführt.
6.2 Die Wahl der Versand- und Verpackungsart steht neoom frei. Die Kosten der Verpackung können durch neoom gegenüber dem Kunden separat berechnet werden. Verpackungsmaterialien sind durch den Kunden zu entsorgen.
6.3 Die Lieferung ist vom Kunden bei Übernahme vom Spediteur auf sichtbare Schäden zu überprüfen. Sichtbare Schäden sind in dem Speditionsübergabeprotokoll schriftlich zu vermerken und per Foto zu dokumentieren. neoom ist unverzüglich über festgestellte Schäden zu unterrichten. Bei Schäden die vom Kunden bei der Übernahme nicht gegenüber dem Spediteur bekanntgegeben werden, sind sowohl der Spediteur, wie auch neoom, schad- und klaglos zu halten.
6.4 Wird durch einen Umstand, den der Kunde zu vertreten hat, der Versand oder die Abnahme ohne Verschulden von neoom verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit Absendung der Bereitstellungsanzeige auf den Kunden über. Der Kunde haftet für alle entstandenen und weiter entstehenden Schäden und Mehrkosten.
7. Weitere Leistungen von neoom
Soweit neoom gemäß Auftragsbestätigung Dienst- oder Werkleistungen für den Kunden erbringt, hat dieser die jeweils erforderlichen Mitwirkungshandlungen zur Ausführung der Leistungen ordnungsgemäß und fristgerecht zu erbringen.
8. Kreditwürdigkeit
8.1 Voraussetzung für eine Lieferverpflichtung von neoom ist die Kreditwürdigkeit des Kunden. Erhält neoom nach Vertragsschluss Auskünfte, wonach die Gewährung eines Kredits in Höhe des Auftragsvolumens nicht gesichert ist, ist neoom berechtigt, trotz anderslautender Vereinbarungen, Vorauszahlungen, Sicherheitsleistungen oder Barzahlung zu verlangen.
8.2 neoom ist im Falle negativer Bonitätsauskünfte, welche die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Kunden fraglich erscheinen lassen, berechtigt, bestehende Verträge aus wichtigem Grund zu kündigen. Den neoom hierdurch entstehenden Schaden hat der Kunde zu tragen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn gegen den Kunden Exekutionsmaßnahmen durchgeführt, ein Insolvenzverfahren beantragt, ein solches eröffnet oder aber die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.
8.3 neoom ist weiter zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, soweit sich der Kunde mit einer seiner Pflichten aus den die Parteien bindenden Vertragsverhältnissen in Verzug befindet und dieser Zustand trotz Mahnung nicht innerhalb der gesetzten Frist beseitigt wird.
9. Mängelansprüche, Haftung, Regress, Garantie
9.1 Die Mängelrechte des Kunden setzen eine rechtzeitige Mängelrüge (§ 377 UGB) voraus. Darüber hinaus hat der Kunde sicherzustellen, dass er den in Punkt 6. vereinbarten Verpflichtungen ordnungsgemäß nachgekommen ist und festgestellte Mängel gegenüber neoom unverzüglich angezeigt hat.
9.2 Änderungen in der Ausführung der Leistungen sowie sonstige Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, stellen keine Mängel dar und sind dem Kunden nur bei Erhöhung der Kosten mitzuteilen.
9.3 Die Vermutung der Mangelhaftigkeit (§ 924 ABGB) wird ausgeschlossen.
9.4 Werden Betriebs- oder Wartungshinweise, insbesondere die Lagerbedingungen gemäß dem zur Verfügung gestellten Datenblättern (Technische Daten Batteriepakete sowie Technisches Datenblatt), nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile durch den Kunden oder nicht autorisierte und zertifizierte Dritte bearbeitet oder ausgewechselt, oder führt der Kunde oder ein nicht autorisierter und zertifizierter Dritter sonstige Leistungen an den Produkten durch, entfallen die Mangelbeseitigungsansprüche, soweit der Mangel hierdurch entstanden ist. Gleiches gilt für Mängel, die durch übermäßige Beanspruchung oder fehlerhafte Handhabung abweichend von den Produktangaben entstehen.
9.5 Liegt ein Mangel vor, erfolgt nach Wahl von neoom Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung.
9.6 Mangelhafte Produkte und Komponenten sind nach Aufforderung von neoom und gem. den jeweils erfolgten Anweisungen durch neoom durch den Kunden an neoom zurückzusenden. Für eine ordnungsgemäße Vereinnahmung retournierter Ware bei neoom ist es unerlässlich, dass der Kunde das durch neoom vorgegebene Verfahren, insbesondere auch übermittelte Retouren-Labels, verwendet und die Produkte / Komponenten ordnungsgemäß bezeichnet. Soweit eine Einvernahme retournierter Ware mangels ordnungsgemäßer Auszeichnung der Ware durch den Kunden bei neoom nicht, oder nur erschwert möglich ist, haftet hierfür ausschließlich der Kunde. Dieses umfasst sowohl einen etwaig erhöhten Bearbeitungsaufwand als auch den möglichen Verlust retournierter Ware im Lager bei neoom mangels möglicher Zuordnung.
9.7 Ist neoom mit der Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist, die mindestens drei Nachbesserungsversuche ermöglicht, nicht erfolgreich, ist der Kunde berechtigt, neoom eine angemessene letzte Nachfrist zu setzen, die mindestens drei weitere Nachbesserungsversuche ermöglicht. Ist die Nachbesserung auch innerhalb dieser letzten Nachfrist nicht erfolgreich, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
9.8 neoom haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Bei einfach fahrlässigen Verletzungen nicht wesentlicher Vertragspflichten ist eine Haftung ausgeschlossen.
9.9 Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist die Haftung von neoom grundsätzlich auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
9.10 Die Leistungs- und Produktgarantien der Hersteller der verwendeten Komponenten (z.B. für Wechselrichter) werden ausschließlich von den jeweiligen Herstellern gewährt. Nach Ablauf der Gewährleistungsfristen sind etwaige Ansprüche des Kunden aus diesen Garantien unmittelbar gegenüber dem Hersteller geltend zu machen.
9.11 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. neoom haftet insbesondere nicht für Schäden, die nicht an den Produkten selbst entstanden sind, wie z.B. Vermögensschäden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn und etwaige Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen.
9.12 Soweit eine Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von neoom.
9.13 Ergibt die Überprüfung der Mängelanzeige, dass eine Mangelhaftigkeit nicht vorliegt, sind die hierbei entstehenden Kosten durch den Kunden zu tragen.
9.14 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der ordnungsgemäßen Lieferung.
9.15 Soweit eine Haftung für Schäden nicht ausgeschlossen werden kann, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 neoom behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
10.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist neoom berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Ware durch neoom liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Nach Rücknahme des Liefergegenstandes ist neoom zur Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden (abzgl. tatsächlichen Verwertungskosten) anzurechnen.
10.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde neoom hierüber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, neoom die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten und Gebühren zu erstatten, haftet der Kunde für die neoom entstandenen Aufwände.
10.4 Der Kunde ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt neoom jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe der Forderungen von neoom (einschließlich USt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne, oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von neoom, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. neoom verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, ist der Kunde verpflichtet, neoom die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen und sämtliche Unterlagen zu übergeben.
11. Softwarenutzung
Bezüglich der, bei einzelnen Produkten im Lieferumfang enthaltenen, neoom CONNECT Software gelten die gesonderten AGB für neoom CONNECT. Diese sind unter www.neoom.com/agb-connect in der aktuellen und gültigen Version abrufbar.
12. Datenschutz
12.1 neoom behandelt die ihr anvertrauten Daten vertraulich und geht verantwortungsvoll damit um. Die entsprechende Datenschutzerklärung ist unter www.neoom.com/datenschutz jederzeit einsehbar. Darin finden Sie Informationen über Art, Umfang und Zweck der Datenerhebung.
12.2 neoom weist ausdrücklich darauf hin, dass für die Software neoom CONNECT eine eigene Datenschutzerklärung vorliegt, die unter www.neoom.com/datenschutz-connect einsehbar ist.
13. Gerichtsstand und Erfüllungsort
13.1 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von neoom, Galgenau 51, 4240 Freistadt.
13.2 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich in Betracht kommende Gericht am Sitz von neoom. neoom ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an jedem anderen Gericht im In- oder Ausland zu klagen, in dessen Sprengel der Kunde seinen Sitz, eine Niederlassung oder Vermögen hat. Es gilt das Recht der Republik Österreich. Die Geltung des UN-Kaufrechts sowie der internationalen Verweisungsnormen wird ausgeschlossen.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.
14.2 Treten während der Vertragsdauer Umstände ein, welche die technischen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Auswirkungen des Vertrags so wesentlich berühren, dass Leistung und Gegenleistung nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zueinanderstehen, kann jeder Vertragspartner eine Anpassung des Vertrags an die geänderten Bedingungen verlangen.
14.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von neoom Rechte oder Pflichten aus den die Parteien bindenden Vertragsverhältnissen auf Dritte zu übertragen und/oder abzutreten.
14.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Regelung tritt eine solche, die dieser nach dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck am nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle des Vorliegens einer Regelungslücke.