kem förderung
Kommunale Notfallresilienzsysteme
Lass' dich von unseren Spezialisten beraten, wie du einfach und schnell den Förderprozess einleitest, fristgerechte Bestätigungen einholst und den Vertragsabschluss korrekt abwickelst.
gültig bis
28.02.2023 12Uhr
Einreichung
vor Projektumsetzung
Stromspeicher
PV Anlagen
Ladestationen
Mit dem Programm „Klima- und Energie-Modell Regionen“ des Klima- und Energiefonds wird das Ziel verfolgt, Regionen auf dem Weg in eine nachhaltige Energieversorgung und weitgehende Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern zu begleiten. Regionale Ressourcen sollen optimal genutzt, der Energiebedarf bestmöglich aus erneuerbaren Energieträgern gedeckt und Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung und Bewusstseinsbildung durchgeführt werden.
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung werden Klima- und Energie-Modellregionen gesucht, die in einer Kooperation mit dem Klima- und Energiefonds die Erreichung der Programmziele anstreben. Als geeignete Klima- und Energie-Modellregionen sind Regionen im ländlichen Raum bis hin zu Kleinstädten mit Umlandgemeinden zu verstehen. Diese Regionen müssen aus mehreren Gemeinden (mindestens 2) bestehen, damit eine kritische Masse vorhanden ist, mit der geschaffene Strukturen auch langfristig erhalten werden können.
Förderungsgegenstand
- Kommunale Notfallresilienzsysteme (gemeinsame Umsetzung von erneuerbarer Stromerzeugung + Speicherung + Notfallsresilienzmanagement):
Bitte beachte, dass diese Maßnahme einmalig als zusammenhängende Investitionsmaßnahme konzipiert ist.- Gefördert werden ausschließlich neu installierte, stationäre Stromerzeugungsanlagen im Netzparallelbetrieb.
- Die Anlagengröße muss mindestens 5 kWp betragen.
- Nachrüstung Stromspeicher
- Es muss auf jeden Fall ein kommunales Notfallresilienzsystem geschaffen werden.
- Es muss auf jeden Fall ein kommunales Notfallresilienzsystem geschaffen werden.
- Ladestationen
- Die errichtete Stromerzeugungsanlagen und der Stromspeicher müssen mindestens 10 Jahre im ordnungs- und bestimmungsgemäßen Betrieb bleiben.
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Förderfähige Investitionskosten
- PV-Module
- Wechselrichter
- Aufständerungen, Nachführsysteme (sowohl ein- als auch zweiachsig)
- Stromspeichereinheit
- Lastmanagement (beinhaltet die Erfassung der Energieströme, intelligente Be- und Entladebetriebsarten sowie die Möglichkeit der Visualisierung, etc.)
- Planungskosten (im Ausmaß von maximal 10% der anerkennbaren Netto-Investitionskosten)
Förderhöhe
Der Fördersatz beträgt 35% der Mehrinvestitionskosten.
Wie werden die Mehrinvestitionskosten am Bespiel einer PV-Anlage berechnet?
- Die Berechnung erfolgt analog zu den Vorgaben des EAG (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz)
- Die umweltrelevanten Kosten der Anlage abzüglich der Referenzkosten ergeben die Mehrinvestitionskosten
- Für Generatoren bis 50 kW betragen die spezifischen Kosten € 454 /kW
- Für Generatoren größer 50 kW bis 100 kW ist folgende Formel anzuwenden, wobei x die Leistung des Generators und y die entstehenden spezifischen Kosten darstellen: y = −0,82 ∗ x + 495
- Für Generatoren größer 100 kW bis 200 kW ist folgende Formel anzuwenden: y = −1,00 ∗ x + 513
- Für Generatoren größer 200 kW bis 300 kW ist folgende Formel anzuwenden: y = −0,62 ∗ x + 437
- Für Generatoren größer 300 kW bis 500 kW ist folgende Formel anzuwenden: y = −0,265 ∗ x + 330,5
- Für Generatoren größer 500 kW bis 1.000 kW betragen die spezifischen Kosten € 198 /kW
Für die Berechnung der Kosten der Referenzanlage finden Sie hier eine Berechnungshilfe.
Beispiel:
Leistung der PV-Anlage: 15 kWp
Förderungsfähige (=umweltrelevante) Kosten der PV-Anlage: € 22.500
Referenzkosten gem. Berechnung EAG: € 6.810
Mehrinvestitionskosten: € 22.500 – € 6.810 = € 15.690
Förderung: 35% von € 15.690 = € 5.491 für die PV-Anlage
Die Förderung für Speicher und verpflichtendem Resilienzmanagement werden extra berechnet und addiert
Benötigte Unterlagen
- Online-Antrag Photovoltaik mit oder ohne Stromspeicher mit den vollständigen Projektdaten (Anlagenart, Montageart, Gesamtleistung, Ertrag, Eigenverbrauch, Modulfabrikat, Fabrikat Wechselrichter, Kosten der PV-Anlage, Zählpunktnummer, netto und brutto Speicherkapazität, Fabrikat Speichertechnologie)
- Zustimmungserklärung der/des ModellregionsmanagerIn
- Angebot inkl. Kostenaufstellung
- Bericht des Kreditinstituts ab Kosten von € 100.000
- Nachweis der Notstromfunktionalität sowie Argumentation hinsichtlich der Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur in Form einer nachvollziehbaren Beschreibung inkl. Darlegung der Krisenrelevanz und Dauer der Überbrückungsfähigkeit.
Inanspruchnahme
Die Inanspruchnahme einer weiteren Bundesförderung für die im Rahmen der Investitionsförderungen geförderten Maßnahmen ist nicht zulässig (Ausnahme: erlaubte Konsortialförderungen). Eine Inanspruchnahme der OeMAG Marktprämie ist jedoch zusätzlich möglich. Zur Abstimmung mit weiteren Fördergebern müssen die relevanten Unterlagen bei der Antragstellung bzw. spätestens bei der Endabrechnung der KPC vorgelegt werden.
Antrag
Achtung: Einreichung vor Projektstart – eine grobe Preiskalkulation muss schon vorliegen.

Die passende
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Hier haben wir für dich eine übersichtliche Auflistung zu bundesweiten und bundeslandspezifischen Förderungen.
Informiere dich doch ebenso über länderspezifische und gemeindenübergreifende Förderungen.