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landesförderung

 

Investitionen in PV-Dächer
in Oberösterreich

Lass' dich von unseren Spezialisten beraten, wie du einfach und schnell den Förderprozess einleitest, fristgerechte Bestätigungen einholst und den Vertragsabschluss korrekt abwickelst.

 

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gültig bis
31.12.2022

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Einreichung
vor Projektumsetzung

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PV Anlagen

Förderungsgegenstand

Förderbar sind:

  • Statische Berechnungen:

    Untersuchung des bestehenden Tragwerkes sowie die Ausarbeitung von einer statischen Maßnahme für die nachträgliche Installation einer netzgeführten Photovoltaikanlage auf dem Dach
     

  • Investitionen für bauliche Maßnahmen am Gebäude: 

    Erhöhung der Tragfähigkeit von bestehenden Dächern für die Installation von netzgeführten Photovoltaikanlagen (z.B. statische Verstärkung des Dachstuhls) 

  • Dächer von: 
    • Unternehmen und sonstigen unternehmerisch tätigen Organisationen (nur statische Berechnung 
    • Vereinen und konfessionellen Einrichtungen 
    • Oberösterreichischen Gemeinden 
    • Privatpersonen


Nicht förderbar sind:

  • Sanierung vorhandener Dacheindeckungen 
  • Statische Maßnahmen, die nicht unmittelbar mit der Installation und dem Betrieb einer netzgeführten Photovoltaikanlage zusammenhängen 
  • Photovoltaikanlagen selbst bzw. Maßnahmen, die Teil der Photovoltaikanlage  (z.B. Aufständerung) sind oder unabhängig von der Errichtung der netzgeführten Photovoltaikanlage vorgenommen werden
  • Neubauten 



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Förderhöhe
  • Für Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bis zu 50 % der förderrelevanten Kosten bis maximal € 1500 
  • Für Vereine, konfessionelle Einrichtungen, oberösterreichische Gemeinden und Privatpersonen bis zu 65% der förderrelevanten Kosten bis maximal 1500 
  • Zuschläge: Für Gemeinden, Vereine, konfessionelle Einrichtungen sowie Privatpersonen erhöht sich der Fördersatz um 10 %, wenn die Sitzgemeinde eine EGEM-Klimabündnis-Gemeinde ist
Antragstellung
Förderungsanträge sind vor Durchführung jeglicher Maßnahmen (vor restverbindlichen Handlungen z.B. Bestellung von Anlagenteilen) mittels Antragsformular einzureichen. 

Frist: Endet mit Ausschöpfung des zur Verfügung stehenden gesamten Fördertopfes, spätestens jedoch 31.12.2022
Benötigte Unterlagen
  • Vollständiges Antragsformular 
  • Kostenvoranschlag für die statische Berechnung und für die Investition in bauliche Maßnahmen am Gebäude auf Basis der statischen Berechnung 
Link & Antrag
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Die passende
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