förderung
Sanierungs & Wohnbauförderung mit
PV-Anlagen – Tirol
Lass' dich von unseren Spezialisten beraten, wie du einfach und schnell den Förderprozess einleitest, fristgerechte Bestätigungen einholst und den Vertragsabschluss korrekt abwickelst.
gültig bis 31.12.2024
Einreichung
vor Projektumsetzung
PV Anlagen
Förderungsgegenstand
Eine Förderung wird dem Eigentümer oder dem Bauberechtigten des Grundstückes gewährt. Bei Sanierungsmaßnahmen innerhalb einer Wohnung wird auch dem Mieter, der die zu fördernde Wohnung selbst bewohnt, dem Wohnungseigentümer oder Miteigentümer eine Förderung für seine Wohnung gewährt.
Mit der neuen Wohnhaussanierungsrichtlinie (in Kraft seit 1. Juli 2020) ermöglich das Land Tirol eine PV-Förderung für das 6. und 7. kWp einer Photovoltaikanlage.
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Fördersätze
Einmalzuschuss in der Höhe von 50 % der Gesamtinvestitionskosten für das 6. und 7. kWp der PV-Anlage bis zu maximal € 1000.
Vorraussetzungen
Die Förderung wird dann gewährt, wenn für das 6. und 7. kWp keine Bundesförderung (gilt nur für die EAG-Investitionsförderung) in Anspruch genommen wird oder eine Kombinationsmöglichkeit von Bundes- mit Landesförderung vorgesehen ist. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der durch Rechnungen belegten Kosten und gilt für PV-Anlagen, die ab 1.4.2020 installiert werden.
Eine Doppelförderung mit anderen Bundesförderungen (der Förderung des Klima- und Energiefonds, abgewickelt über die Kommunalkredit Public Consulting GmbH) ist seit 01.08.2021 möglich.
Link & Antrag
Einreichung und Frist
Die Registrierung ist vor Anlagen Bau/Bestellung notwendig.
Frist: 31.12.2024

Die passende
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Hier haben wir für dich eine übersichtliche Auflistung zu bundesweiten und bundeslandspezifischen Förderungen.
Informiere dich doch ebenso über länderspezifische und gemeindenübergreifende Förderungen.