0% Umsatzsteuer auf PV-Anlagen

aktualisiert am: 24.01.2024

Auf PV-Anlagen und Stromspeicher entfällt die Mehrwertsteuer

In Österreich entfällt auf PV-Anlagen bis zu 35 kWp, die nach dem 1.1.2024 installiert werden, die Mehrwertsteuer!  Dadurch sinken die Anschaffungskosten einer Photovoltaikanlage erheblich. Von der 0% Mehrwertsteuer erfasst sind unter anderem:

  • PV-Module mit einer Engpassleistung bis 35 kWp
  • zugehöriges Zubehör und Batteriespeicher
  • die Installation der Anlage

Gültig von 1.1.2024 - 31.12.2025

Mit neoom sparst du dir nicht nur 20% Mehrwertsteuer, sondern auch jede Menge Aufwand. Als 360°-Anbieter sorgen wir für einen reibungslosen Ablauf, bieten dir eine Experten-Beratung durch unsere regionalen Servicepartner und ein perfekt abgestimmtes Gesamtsystem. 

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Welche Voraussetzungen gibt es für die 0% Mehrwertsteuer Regelung auf PV-Anlagen?

Die Umsatzsteuerbefreiung auf PV gilt für:

  • Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung (insgesamt) von maximal 35k KWp, die nach dem 1.1.2024 installiert werden..

  • die Lieferung der Photovoltaikmodulen sowie dem dazugehörigen Zubehör wie Solarkabel, Dachhalterungen, Einspeisesteckdosen, etc.

  • Wechselrichter, Speicher und Energiemanagementsysteme, wenn diese mit den Photovoltaikmodulen geliefert werden.

  • die Installation der Module und dem Zubehör, wenn dies eine Nebenleistung zur Lieferung ist. Damit gemeint sind Arbeiten, die ausschließlich dazu dienen, eine Photovoltaikanlage sicher für das Gebäude und für die sich darin befindlichen Menschen zu betreiben. Die Installationsarbeiten müssen direkt gegenüber dem Anlagenbetreiber erbracht werden, um unter den Nullsteuersatz zu fallen.

  • die Erweiterung einer PV-Anlage, sofern die 35 kWp Engpassleistung nicht überschritten werden.

  • Die Lieferung eines Ersatzteiles ist nur dann begünstigt, wenn es sich um ein Photovoltaikmodul (samt Zubehör) handelt.

  • Planungsarbeiten und Gutachten sind begünstigt, sofern sie eine unselbständige Nebenleistung zur Lieferung oder Installation darstellen. (Beispiel: Elektriker plant eine PV-Anlage und verkauft sowie installiert die Photovoltaikmodule)

Weitere Voraussetzungen:

  • Nullsteuersatz erfasst nur die Lieferung an den Betreiber einer PV-Anlage. Die in der Lieferkette vorausgehenden Lieferungen (z.B. an Zwischenhändler) unterliegen hingegen dem Normalsteuersatz. (Beispiel: Produzent eines Photovoltaikmoduls verkauft dieses an einen Großhändler, der wiederum an einen Unternehmer des stationären Einzelhandels liefert. Alle Liefervorgänge unterliegen dem Normalsteuersatz)

  • 2023 darf kein Antrag auf den Investitionszuschuss nach dem EAG eingereicht worden sein.

  • Die Photovoltaikanlage muss durch den Betreiber auf oder in der Nähe von Gebäuden,
    • die Wohnzwecken dienen,
    • die von Körperschaften öffentlichen Rechts genutzt werden
    • die von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, genutzt werden.

Hinweis: 

  • Eine ausschließliche Nutzung für Wohnzwecke ist nicht erforderlich (Beispiel: Ein Rechtsanwalt verwendet das Erdgeschoß seines Einfamilienhauses als Kanzlei. Für die Lieferung von Photovoltaikmodulen kann der Nullsteuersatz zur Anwendung kommen)

  • Die PV-Anlage darf auch in der Nähe zum Wohngebäude errichtet werden, wenn sie sich auf Nebengebäuden oder Bauwerken desselben Grundstückes befindet, wie Garage, Schuppen oder aber auch ein Zaun.

Unter diesen Bedingungen fällt die Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen nicht:

  • Das Nachrüsten einer bestehenden PV-Anlage mit einem Speicher unterliegt dem Normalsteuersatz (20%), außer es wird gleichzeitig auch die PV-Anlage erweitert.

  • Die Reparatur von PV-Anlagen fallen nicht unter dem Nullsteuersatz, weil keine Photovoltaikmodule geliefert/installiert werden. Außer es wird im Zuge der Reparatur ein Photovoltaikmodul getauscht und die PV-Anlage die Engpassleistung von 35 kW nicht überschreitet, kann der Nullsteuersatz zur Anwendung kommen.

  • Die Befreiung von der Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen kann nicht rückwirkend geltend gemacht werden - ausschließlich Installationen nach dem 1.1.2024 sind inbegriffen.

PV-Anlagen, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, weil sie z.B. die Leistungsbegrenzung von 35kWp überschreiten, können nach wie vor über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) gefördert werden. 

 

In 4 Schritten zur vergünstigten PV Anlage ohne Mehrwertsteuer:

  1. Hole ein Angebot ein: Lasse dir ein Angebot für deine PV-Anlage erstellen. Über unseren Konfigurator kannst du mit nur wenigen Klicks deine PV-Anlage planen und deine Ersparnis berechnen. Anschließend erhältst du ein unverbindliches, auf dich zugeschnittenes Angebot.
  2. Lass dich beraten: Lasse dich von Experten beraten, was für dich die beste Lösung ist. Unsere regionalen Servicepartner beraten dich rund um dein Projekt, prüfen die Voraussetzungen für die Mehrwertsteuerbefreiung und suchen für dich die kosteneffizienteste Lösung.
  3. Lass die Anlage installieren: Unsere Servicepartner in deiner Nähe kümmern sich um die Installation der Anlage und einen reibungslosen Ablauf. Die Umsatzsteuerbefreiung wird direkt in der Rechnung mitberücksichtigt. 
  4. Nimm die Anlage in Betrieb: Nachdem deine PV-Anlage erfolgreich installiert wurde, kannst du sie in Betrieb nehmen und beginnen deinen eigenen Strom zu erzeugen und zu speichern.
 

Du bist Partner? Das sind deine nächsten Schritte:

  1. Stelle sicher, dass die Anlage vom Käufer betrieben wird (hier zum Download eines Bestätigungsformulars).
  2. EAG Check: Stelle sicher, dass kein EAG Antrag gestellt wurde.
  3. Kostenersparnis sichern
Erneuerbare Energiegemeinschaften (EEGs) im KLUUB in der neoom APP

Strom untereinander teilen mit dem neoom KLUUB 

Stell dir vor, du könntest deinen selbst erzeugten, grünen Strom über die Grenzen deines Grundstücks hinaus mit deinen Nachbarn in deiner Gemeinde teilen. Genau das ermöglicht dir eine Erneuerbare Energiegemeinschaft (EEG) über den neoom  KLUUB. Als Produzent von Solarenergie profitierst du von attraktiven Einspeisetarifen, die oftmals über denen deines lokalen Energieversorgers liegen. Und selbst wenn du keine eigene PV-Anlage besitzt, hast du die Möglichkeit, zu stabilen Preisen 100% nachhaltigen Strom direkt von deinen Nachbarn zu beziehen. So werdet ihr gemeinsam unabhängiger von den Schwankungen des Strommarktes und tragt aktiv zu einer grüneren Zukunft bei. Das Beste daran? Im KLUUB in der neoom APP kümmern wir uns um alle notwendigen Prozesse, damit du mühelos einer Energiegemeinschaft in deiner Nähe beitreten kannst. Wir übernehmen die gesamte Abwicklung für dich, damit du dich ganz auf die Vorteile deiner neuen Energiegemeinschaft konzentrieren kannst.

Mit neoom zu deinem nachhaltigen Energiesystem

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0% Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen: FAQs

Bis wann gilt der Nullsteuersatz für Photovoltaikmodule?

Die Regelung ist zeitlich befristet und gilt von 1. Jänner 2024 bis einschließlich 31. Dezember 2025.

Gilt die Regelung auch für bestehende PV-Anlagen?

Die Erweiterung bestehender PV-Anlagen bis 35kWp ist von dem Entfall der Mehrwertsteuer erfasst, sofern die Photovoltaikmodule nach dem 1. Jänner 2024 geliefert wurden. Bestehende Anlagen ohne Erweiterung sind nicht inbegriffen, da die Umsatzsteuerbefreiung nicht rückwirkend geltend gemacht werden kann.

Gilt die Befreiung von der Mehrwertsteuer auch für den Inselbetrieb oder nur für Volleinspeiser?

Die Die Befreiung von der Mehrwertsteuer gilt für alle Arten der Nutzung. Inbegriffen sind damit:

  • Volleinspeiser (gesamter Strom wird in das Netz eingespeist)
  • Überschusseinspeiser (vorrangig wird der produzierte Strom selbst verbraucht und nur der Überschuss wird in das Netz eingespeist)
  • Inselbetrieb (autarkes System: gesamte produzierte Strom wird selbst verbraucht oder gespeichert und es wird nichts in das Netz eingespeist)

Welche zusätzlichen Leistungen sind im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerbefreiung auf PV noch begünstigt?

Begünstigt sind alle Leistungen, die keinem eigenständigen Zweck dienen, sondern im Zusammenhang mit der Montage oder dem Betrieb der PV-Anlage stehen.

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn gemeinsam mit den Photovoltaikmodulen das Zubehör und Speicher geliefert und montiert werden.

Auch Komponenten, wie z.B. Wechselrichter, Dachhalterungen, Energiemanagementsysteme, Solarkabel oder Einspeisesteckdosen, die im Zusammenhang mit der Lieferung von Photovoltaikmodulen stehen sind hier mitinbegriffen.

Entfällt die Mehrwertsteuer auch, wenn ich nur einen Stromspeicher kaufe?

Nein, der Kauf eines Speichers ist erst dann von der Umsatzsteuer befreit, wenn du gleichzeitig ein PV-Modul beziehst. Dies gilt sowohl für Neuinstallationen von PV-Anlagen, als auch für Erweiterungen der Anlage bis 35kWp.

Gilt die Befreiung von der Umsatzsteuer auch für Balkonkraftwerke und mobile PV-Module?

Balkonkraftwerke, das sind Photovoltaikmodule, die auf dem Balkon montiert und meistens mit einer Steckdose verbunden werden, sind vom Nullsteuersatz erfasst. Mobile PV-Module bis 35kWp hingegen nicht.

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