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Welche Wallbox Förderungen gibt es in Österreich?

aktualisiert am: 19. Juli 2023

Wallbox Förderung Österreich 2023 

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) stellt für das Jahr 2023 erneut Fördermittel für die E-Mobilität zur Verfügung. Im Besonderen gibt es in Österreich Förderungen für die Nutzung einer Wallbox. Hier wird unterschieden zwischen Privathaushalten und Unternehmen:  

  • In Ein- oder Zweifamilienhäusern gibt es 600€ Förderung für eine kommunikationsfähige Wallbox oder ein kommunikationsfähiges, intelligentes Ladekabel.  
  • In Mehrfamilienhäusern beträgt die Höhe der Förderung maximal 900€, sofern es sich dabei um eine Einzelanlage handelt. Bei Gemeinschaftsanlagen (mit Lastmanagement) gibt es 1.800€ an Förderung.
  • Die betriebliche Förderung einer E-Ladestation beträgt 900€, bei öffentlich zugänglichen Wallboxen sogar bis zu 2.500€.  
  • Die Förderung einer DC-Ladestation beträgt in Österreich zwischen 4.000€ und 30.000€.

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Wallbox Förderungen in Österreich: „E-Mobilität für Private“

Private Haushalte können die Wallbox Förderung "E-Mobilität für Private" in Anspruch nehmen. Was dabei gefördert wird, wie hoch die Förderung ist und wie die Förderung beantragt werden kann, wird in den nächsten Abschnitten erklärt.

Was wird gefördert?

Auch 2023 gibt es in Österreich wieder eine staatliche Förderung für Wallboxen, sofern diese alle Voraussetzungen erfüllen. Unterschiede in der Förderung für Private gibt es bei Ein- und Mehrfamilienhäusern.  

Wohnt man in einem Ein- oder Zweifamilienhaus, muss man für einen entsprechenden Zuschuss eine kommunikationsfähige Wallbox oder ein intelligentes Ladekabel besitzen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die jeweiligen Zuschüsse sind so kalkuliert, dass sie mit max. 50% der Anschaffungskosten für die kommunikationsfähige E-Ladestation decken. Das ist ein großzügiges Angebot, das definitiv zum Umstieg auf E-Mobilität anreizt. (Bei geringen Investitionskosten ist daher eine Reduzierung der angeführten pauschalen Förderbeträge möglich.) 

  • Als Privatperson in einem Ein- oder Zweifamilienhaus erhält man somit bis zu 600€ für eine kommunikationsfähige Ladestation.
  • Handelt es sich bei der förderfähigen Wallbox um eine Einzelanlage, erhält man in Österreich bis zu 900€ Zuschuss für den Kauf und die Installation in Mehrparteienhäusern.  
  • Bei einer Gemeinschaftsanlage gibt es sogar bis zu 1.800€ Förderung, wobei diese dann zusätzlich über ein Lastmanagement verfügen muss. Dieses sorgt dafür, dass es beim Laden mehrerer E-Autos nicht zu einer Überlastung des Stromkreises im Haus kommt.  
 

Wichtig: Alle Ladekabel oder Ladestationen müssen mit den Kommunikationsstandards OCPP oder Modbus kompatibel sein. Diese ermöglichen die Kommunikation zwischen Ladestationen für E-Autos und einem zentralen Managementsystem. 

Hier findest du eine Liste aller förderfähigen, kommunikationsfähigen intelligenten Ladekabel und Wallboxen für Privatpersonen. Die neoom Ladeprodukte werden in dieser Liste noch ergänzt.  

Sollten diese zum Zeitpunkt des Förderantrags noch nicht gelistet sein, muss im Zuge des Antrags das entsprechende Datenblatt bereitgestellt werden. 

Außerdem muss die E- Ladestation von Privatpersonen mindestens 4 Jahre lang betrieben werden und man muss den Förderungsantrag spätestens 9 Monate nach dem Kauf der Wallbox stellen.  

Wie kann ich die Wallbox Förderung beantragen?

Die Antragsstellung ist bis 31.03.2024 möglich, oder solange die Fördermittel ausreichen. Die Förderung kannst du ganz einfach online und in wenigen Schritten beantragen:  

  • Registriere sich zuerst auf der Website des Klimafonds.  
  • Fülle das Online-Formular für den Förderantrag für die Wallbox aus.
  • Füge dem digitalen Antrag die Rechnung vom Kauf und von der Installation der Wallbox bei.  
  • Vergiss nicht, einen Nachweis zu erbringen, dass die Energie aus erneuerbaren Quellen stammt.  
  • Bei einem Mehrparteienhaus ist es außerdem zu empfehlen, einen Auszug aus dem Grundbuch oder einen anderen Nachweis zu erbringen, damit ersichtlich ist, dass es sich um ein Mehrparteienhaus handelt.
  • Die Auszahlung erfolgt, nachdem die Antragsunterlagen geprüft und durch den Klima- und Energiefonds genehmigt wurden.  
Hier nochmals alle Fakten auf einen Blick:

 

max. Förderbetrag 

Voraussetzung 

Einfamilienhaus 

600€ 

kommunikationsfähige, Modbus- oder OCPP-fähige Ladebox

Zweifamilienhaus 

600€ 

kommunikationsfähige, Modbus- oder OCPP-fähige Ladebox

Mehrfamilienhaus 
Einzelanlage

900€ 

kommunikationsfähige, Modbus- oder OCPP-fähige Ladebox

Mehrfamilienhaus 
Gemeinschaftsanlage

1.800€

kommunikationsfähige, OCPP-fähige Ladebox, Teil einer Gemeinschaftsanlage, Lastmanagement 

 

Wallbox Förderungen in Österreich für Unternehmen

Auch für Unternehmen gilt die E-Mobilitätsförderung, allerdings unter anderen Voraussetzungen. 

Was wird gefördert?

Grundsätzlich werden öffentlich zugängliche und nicht öffentlich zugängliche fix installierte E-Ladestationen gefördert.  

Wie auch für Private gilt, dass die Förderung für Ladeinfrastruktur in ganz Österreich gilt, egal in welchem Bundesland sich diese befindet. Somit können Unternehmen in der Steiermark beispielsweise die gleiche Förderung für eine Wallbox erhalten, wie Betriebe im Burgenland oder Salzburg. Länderspezifische Förderungen pro Bundesland sind hiermit nicht beinhaltet.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Öffentliche Ladestationen: Die Fördersumme für eine öffentliche AC E-Ladestation beträgt bis zu 2.500€. Diese ist verpflichtend ins E-Control Register einzutragen, denn in Österreich sind alle öffentlich zugänglichen Ladestationen meldepflichtig. Auch der Preis für das Laden muss dort klar vermerkt werden.   

  • Nicht öffentliche Ladestationen: Bei nicht öffentlichen, betrieblichen AC E-Tankstellen beträgt die Förderhöhe 900€. 

  • DC Ladestationen: Handelt es sich dabei um eine DC Ladestation, beträgt die Fördersumme zwischen 10.000€ und 15.000€, wobei es hier auf die Art der Ladesäule ankommt. In manchen Fällen kann der Förderbetrag auch höher ausfallen, wobei hier die Leistung der Ladebox mindestens 100 kW betragen muss.  

    Die Fördersumme wird immer anhand einer Pauschale berechnet und beträgt für Unternehmen maximal 30% der umweltrelevanten Investitionskosten. 

    DC steht für Direct Current oder auch Gleichstrom. Eine Ladestation mit Gleichstrom erbringt eine höhere Leistung und sorgt somit für schnelleres Laden der Batterie.

Wichtig: Für alle betrieblichen Ladestationen muss die Möglichkeit zur Integration der Ladestation in ein Lastmanagement über die Kommunikationsstandards OCPP oder Modbus sichergestellt werden.

Wie kann ich die Förderung für Unternehmen beantragen?

Die Förderung einer fixen, betrieblichen Wallbox kann online und in wenigen Schritten beantragt werden:  

  • Zuerst erfolgt die Registrierung auf der Website des österreichischen Klimafonds.  
  • Als nächstes muss das elektronische Antragsformular ausgefüllt werden.  
  • Füge zusätzliche Nachweise wie die Rechnung vom Kauf und von der Installation und möglicherweise weitere Dokumente hinzu.  
  • Nach Prüfung und Genehmigung des Antrags wird die Summe der Förderung ausgezahlt.  
Hier nochmals die wichtigsten Punkte zur Wallbox Förderung von Unternehmen in Österreich zusammengefasst:

 

max. Förderbetrag 

Voraussetzung 

Öffentlich zugängliche Ladepunkte 


 

 

Normalladepunkt AC 

2.500€

DC-Schnellladepunkt  
< 100 kW 

15.000€

DC-Schnellladepunkt  
= > 100 kW 

30.000€ 

Nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte 


 

 


 

Normalladepunkt AC 

900€  

DC-Schnellladepunkt  
< 50 kW 

4.000€

DC-Schnellladepunkt 50-100 kW 

10.000€

DC-Schnellladepunkt >100 kW 

20.000€

Bleibe auf dem Laufenden!

 

ePrämie für dein E-Auto oder E-Fuhrpark

Wusstest du, dass es neben der Wallbox Förderung für Private und Unternehmen in Österreich jetzt auch die ePrämie für dein E-Auto gibt?  

Vielleicht ist dir die Treibhausgas-Minderungsquote, kurz THG-Quote, bereits von unseren deutschen Nachbarn ein Begriff. Was in Österreich gerade erst eingeführt wurde, können E-Auto-Besitzer in Deutschland bereits seit Längerem beantragen.  

Für die Emissionen, die du bei der Verwendung deines E-Autos einsparst, erhältst als Dankeschön eine saftige Prämie vom Staat. Deine THG-Prämie für CO2-Reduktion kann durchaus mehrere Hundert Euro betragen. Und wir helfen dir dabei, diese zu erlangen.  

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Mit GREEN zu deiner ePrämie

Mit GREEN in der neoom APP kannst du schnell und einfach die THG-Quote beantragen und anschließend die wohlverdiente ePrämie kassieren. Möchtest du zusätzlich etwas Gutes tun, kannst du einen Teil dieser Prämie in qualitativ hochwertige Klimaschutzprojekte des neoom Carbon Portfolio investieren.

neoom unterstützt dich bei der Anschaffung deiner Wallbox

Es gibt wohl kaum einen besseren Zeitpunkt als jetzt auf E-Mobilität umzusteigen bzw. über die Anschaffung einer E-Ladestation ernsthaft nachzudenken. Noch nie war es so einfach, als Privatperson bis zu 50% der Kosten einer Wallbox vom Staat zurückerstattet zu bekommen. Und auch für Unternehmen sind die Förderbeträge äußerst attraktiv.  

Wir helfen dir dabei, die optimale Ladestation für dein E-Auto zu finden. Mit der Wallbox Compleo Solo N+ oder der Compleo SOLO N kannst du nicht nur dein Auto laden, sondern auch den Eigenverbrauch deiner PV-Anlage durch die Nutzung des Überschussstroms maximieren.  

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FAQs: Förderungen für deine Wallbox

Wie viel Zuschuss bekommt man für eine Wallbox?
Für Wallboxen und intelligente Ladekabel gibt es in Österreich eine Förderung für Privatpersonen, sowie eine für Unternehmen. Für Private gibt es mindestens 600€ Förderung, für Unternehmen zumindest 900€.  

Genauere Informationen dazu kannst du in unserem Beitrag nachlesen.
Welche Wallbox wird in Österreich gefördert?
Anspruch auf die Förderung haben Wallboxen, die die Kommunikation zwischen E-Ladestationen und einem zentralen Managementsystem ermöglichen. In unserem Ratgeber erfährst du mehr zu den Vorraussetzungen.
Gibt es Förderungen für Leasing Elektroautos in Österreich?

Ja, die Förderung von geleasten Fahrzeugen ist in Österreich möglich. Dafür muss im Leasingvertrag der Vermerk „E-Mobilitätsbonusanteil“ stehen. Außerdem muss nachweislich eine Vorauszahlung in zumindest der Höhe der gesamten erwarteten Förderung erbracht werden.

Nach der Auszahlung der Förderung muss das E-Fahrzeug mindestens 4 Jahre benutzt werden und darf ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.

Wie hoch muss die Rechnung für eine Wallbox mindestens sein?
Die Fördersumme orientiert sich an den Gesamtausgaben (Anschaffungskosten) für die Wallbox und soll für Private 50% dieser decken. Bei Betrieben werden 30% der Kosten durch die Förderung gedeckt.  

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