GEMEINSAM STROM TEILEN
Energiegemeinschaft Schweiz
neoom wird auch die Erfolgsgeschichte aus Österreich in die Schweiz bringen: Mit der Kombination aus intelligenter Hardware und smarter Software ermöglichen wir echte Energiegemeinschaften – einfach, sicher und effizient.
Mit neoom können Energiegemeinschaften einfach gegründet und effizient betrieben werden – dank intelligenter Hardware, smarter Software und automatisierter Abrechnung. So profitieren alle Beteiligten von günstigem, lokal produziertem Strom, mehr Unabhängigkeit und einem aktiven Beitrag zur Energiewende.
100% Ökostrom
aus der Region
Geringere Stromkosten &
höhere Einspeisetarife
Unabhängigkeit von
großen Energieversorgern
Stärkung der regionalen
Wertschöpfung

neoom KLUUB in der Schweiz
Gleich voranmelden und am Laufenden bleiben!
Die Möglichkeiten
Zwei Neue Modelle
Ab 2025/2026 stehen zwei neue Modelle zur Verfügung, um den Eigenverbrauch von lokal produziertem Strom gemeinsam zu nutzen:
Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) – ab 2025
-
Mehrere Stromzähler können virtuell zu einer Einheit verbunden werden
-
Innerhalb eines Gebäudes oder Grundstücks
-
Strom wird gemeinsam genutzt, Netzentgelte entfallen teilweise
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Einfach umsetzbar mit neooms Energiemanagement-System
Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) – ab 2026
-
Zusammenschluss über mehrere Grundstücke oder sogar ganze Gemeinden
-
Reduzierter Netznutzungstarif für Strom, der innerhalb der Gemeinschaft verbraucht wird
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Bürger, Gemeinden & Unternehmen können gemeinsam profitieren

Das haben wir im neoom KLUUB bereits gemeinsam geschafft:
Energiegemeinschaften
Aktive Zählpunkte
Gehandelte Energie
(in kWh)
Ersparte Netzkosten
(in €)
KLUUB
Dein Weg in eine Energiegemeinschaft
So wirst auch du Teil einer EEG:
- Registrierung im KLUUB: neoom APP downloaden oder app.neoom.com besuchen & für den neoom KLUUB registrieren.
- Gleichgesinnte finden: Wir vernetzen dich mit anderen KLUUB Mitgliedern in deiner Region, die für eine Energiegemeinschaft mit dir in Frage kommen.
- Weitere Teilnehmer begeistern: Damit eine Energiegemeinschaft sinnvoll funktioniert, braucht es mindestens 10 Mitglieder im neoom KLUUB. Begeistere andere in deiner Umgebung für Energiegemeinschaften, um den Gründungsprozess zu beschleunigen!
- Zuteilung zu einer Energiegemeinschaft: Wir weisen dich einer passenden Energiegemeinschaft zu.
- Aktiver Stromhandel: Du bist jetzt Teil einer Energiegemeinschaft und kannst deinen produzierten Strom anderen Teilnehmer:innen verkaufen oder von ihnen Energie beziehen.
Weitere Infos zur Anmeldung findest du in unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung.


Gemeinden
Energiegemeinschaften für Gemeinden
Gemeinden setzen in Österreich auf Energieunabhängigkeit und senken so gemeinsam die Energiekosten und ermöglichen allen Bürger:innen den Zugang zu 100% Ökostrom und stärken damit die regionale Wertschöpfung. Dass das Konzept auch wirklich funktioniert zeigte neben zahlreichen anderen Energiegemeinschaften, auch Freistadt als einer der Vorreiter. Hier gehts zur Erfolgsgeschichte Freistadt.
Erzeugten Strom auf Gemeindestandorte verteilen
und so die Stromkosten der Gemeinde reduzieren
100% Ökostrom für alle
auch ohne eigene Stromerzeugung
Erhebliche Stärkung der regionalen Wertschöpfung
grüner Strom von der Region, für die Region
GESETZLICHER RAHMEN
Rechtlicher Rahmen: Energiegemeinschaften in der Schweiz
Die Annahme des Stromgesetzes (Mantelerlass) am 9. Juni 2024 hat den Weg für neue Eigenverbrauchsgemeinschaften geebnet. Neben dem klassischen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) sind seit Beginn des Jahres die Regelungen für einen virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) in Kraft. Ab Anfang 2026 gibt es ausserdem die Möglichkeit, lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) zu gründen.
Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
Klassische ZEV sind in der Schweiz seit 2018 möglich. Bei diesem Modell nutzen mehrere Parteien – zum Beispiel in einem Mehrfamilienhaus (MFH) oder einer Überbauung – gemeinsam den lokal erzeugten Solarstrom. Alle Teilnehmenden eines ZEV teilen sich einen Netzanschlusspunkt und erhalten vom Energieversorger eine Gesamtabrechnung für ihren Verbrauch. Innerhalb des ZEV ist der ZEV-Verantwortliche für die Abrechnung der einzelnen Teilnehmenden verantwortlich. Ein ZEV kann von einem oder mehreren Grundeigentümern gegründet werden. Bei der Gründung haben die Mieterinnen und Mieter das Recht, dem ZEV nicht beizutreten. Die Grundeigentümer bestimmen auch den ZEV-Verantwortlichen, der den ZEV gegenüber dem Energieversorger vertritt.
Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV)
Seit Anfang 2025 können in der Schweiz virtuelle Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (vZEV) gebildet werden. Im Unterschied zum klassischen ZEV erlaubt der vZEV die Nutzung der bestehenden Anschlussleitungen und lokalen Netzinfrastruktur bis zum Netzanschlusspunkt, was einen Zusammenschluss über grössere Distanzen ermöglicht. Dadurch können mehr Haushalte und Gebäude von lokal produziertem Strom profitieren, was den Eigenverbrauch deutlich erhöht. Auch mehrere EKZ-Stromzähler lassen sich virtuell zusammenfassen. So können z. B. ein Mehrfamilienhaus mit Solaranlage und benachbarte Einfamilienhäuser – unabhängig davon, ob sie selbst PV-Anlagen besitzen – zu einem vZEV verbunden werden. Die Abwicklung und Zuständigkeiten entsprechen dabei denen eines klassischen ZEV.
Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)
Ab dem 1. Januar 2026 steht in der Schweiz zusätzlich das Modell der lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) zur Verfügung. In einer LEG können sich Produzenten von Solarstrom, Betreiber von Stromspeichern und Verbraucher zusammenschliessen – auch über mehrere Grundstücke hinweg. Im Gegensatz zum vZEV ist der Zusammenschluss geografisch flexibler und kann sich über ganze Gemeinden erstrecken. Ein weiterer Vorteil: Für den innerhalb der LEG geteilten Strom fällt ein reduziertes Netznutzungsentgelt an. Die Gründung einer LEG ist offen für alle – ob Privatperson, Unternehmen oder Gemeinde.