Förderung
Alternativenergieförderung
für Kärnten
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gültig bis 31.12.2022
Einreichung
nach Projektabschluss
PV Anlagen
Stromspeicher
Förderungsgegenstand
Gefördert wird die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von umwelt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern, Photovoltaikanlagen, Stromspeichern sowie Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Anlagen im Bundesland Kärnten. Einreichen können alle Betriebe, Landwirte, Privatzimmervermieter, öffentliche Einrichtungen, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie gemeinnützige Vereine.
PV-Anlagen für Gebäude:
- Das Gebäude muss öffentlich, landwirtschaftlich, gewerblich (auch Privatzimmervermietung) oder durch gemeinnützige Vereine genutzt werden.
- Die Förderung betrifft PV-Anlagen mit einer maximalen Leistung von 15 kWp.
- Berechnung zur maximal förderbaren Anlagengröße = Jahresstromverbrauch in kWh / 3.000. Bei einem Jahresstromverbrauch von 21.000 kWh werden daher maximal 7 kWp gefördert.
- Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Baukostenzuschusses in Höhe von 50% der an erkennbaren Investitionskosten gewährt.
- Die Photovoltaikanlage muss eigenverbrauchsoptimiert geplant und errichtet worden sein.
- Nicht förderfähig sind: Inselanlangen, Anlagen mit erhöhtem Einspeisetarif und gebrauchte Module.
- Die Photovoltaikanlage muss mindestens 10 Jahre zweckentsprechend betrieben werden.
Stromspeicher für PV-Anlagen:
- Gefördert werden stationäre Stromspeicher für die Eigenverbrauchsoptimierung von PV-Anlagen.
- Ausgenommen von der Förderung sind Bleispeicher.
- Das Gebäude kann privat, öffentlich, landwirtschaftlich, gewerblich (auch Privatzimmervermietung) oder durch gemeinnützige Vereine genutzt werden.
- Eine überwiegende Selbstnutzung des erzeugten bzw. gespeicherten Sonnenstromes muss gewährleistet sein.
- Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Baukostenzuschusses in Höhe von 50% der an erkennbaren Investitionskosten gewährt.
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Fördersätze
- PV-Anlagen: €200/kWp für maximal 15 kWp
- Stromspeicher: €250/kWh
Antragstellung
Frist ist der 31.12.2022
Benötigte Unterlagen
- Vollständiges Antragsformular
- Angebote
- Detaillierte Original-Rechnungen und Zahlungsnachweise
- Stromrechnungen des letzten Jahres
- Kopien der Verträge (bei Contracting)

Die passende
Förderung finden
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Hier haben wir für dich eine übersichtliche Auflistung zu bundesweiten und bundeslandspezifischen Förderungen.
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