Förderung
PV-Anlagen für
kommunale Gebäude
- Kärnten
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gültig bis 31.12.2022
Einreichung
vor Projektbeginn
PV Anlagen
Förderungsgegenstand
- Errichtung von neuen PV-Anlagen an oder auf kommunalen Gebäuden, die im Eigentum von Gemeinden oder Betrieben, die sich überwiegend im Eigentum von Gemeinden befinden
- Inselanlagen, Anlagen mit gebrauchten Modulen und Stromspeicher sind nicht förderbar
- Inselanlagen, Anlagen mit gebrauchten Modulen und Stromspeicher sind nicht förderbar
- Ankauf und Errichtung der PV-Anlage können mittels Contractingmodellen erfolgen, müssen aber spätestens 10 Jahre nach Errichtung in das Eigentum des Förderungswerbers übergehen
- Maximal förderbare kWp ergibt sich anhand des Stromverbrauchs:
- Berechnung bei einem Jahresstromverbrauch bis zu 45.000 kWh:
Jahresstromverbrauch dividiert durch 3000 = förderbare Anlagengröße in kWpBeispiel: Jahresstromverbrauch = 21.000 kWh –> 21000/3000 = max. 7 kWp geförderte Leistung
- Berechnung bei einem Jahressstromverbrauch größer als 45.000 kWh:
Jahresstromverbrauch minus 45.000 kWh, dividiert durch 5.000 und plus 15 kWp Leistung
Beispiel: Jahresstromverbrauch = 70.000 kWh –> (70.000 – 45.000) / 5000 + 15 = max. 20 kWp geförderte Leistung
- Berechnung bei einem Jahresstromverbrauch bis zu 45.000 kWh:
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Fördersätze
Anlagengröße (förderbare Leistung in kWp) und maximale Förderung pro kWp:
- bis 10 kWp | € 1.250
- > 10 kWp bis 25 kWp | € 950
- > 25 kWp | € 400
- Bei vorsteuerabzugsberechtigten Förderungswerbern:
Anlagengröße (förderbare Leistung in kWp) und maximale Förderung pro kWp:
- bis 10 kWp | € 900
- > 10 kWp bis 25 kWp | € 650
- > 25 kWp | € 200
Antragstellung
Frist ist der 31.12.2022
Unterlagen
- Vollständiges Antragsformular
- Angebote
- Detaillierte Original-Rechnungen und Zahlungsnachweise
- Stromrechnungen des letzten Jahres
- Kopien der Verträge (bei Contracting)

Die passende
Förderung finden
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