DIE OÖ INITIATIVE ENERGIEGEMEINSCHAFTEN
Das Land Oberösterreich will die Entwicklung von EEGs vorantreiben und unterstützt daher mit einer neuen Förderung die Entwicklung und Vorbereitung von Energiegemeinschaften.
Wer wird gefördert?
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Gemeinden, Vereine, Genossenschaften, KMUs und konfessionelle Einrichtungen, die eine Erneuerbaren Energiegemeinschaft (EEG) gründen wollen.
Was wird gefördert?
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Gefördert werden die für die Errichtung einer erneuerbaren Energiegemeinschaft notwendigen detaillierten technischen, rechtlichen und ökonomischen Analysen in Oberösterreich (z.B. Kosten für technisch-wirtschaftliche Analysen oder Rechtsberatung).
Wie hoch wird gefördert?
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Die Förderung beträgt bis zu 80 % der anrechenbaren Kosten, die Gesamtförderung ist mit max. 10.000 Euro begrenzt. Der Fördersatz erhöht sich um 10%, wenn das Projekt in einer EGEM- oder Klimabündnis-Gemeinde ist.
FÖRDERUNG „PV-DÄCHER“
Damit Dächer besser genutzt werden können, fördert das Land OÖ die Erhöhung der Tragfähigkeit von bestehenden Dächern für die Installation von netzgeführten Photovoltaikanlagen.
Wer wird gefördert?
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Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen, oberösterreichische Gemeinden, die ihre Dächer tragfähiger machen möchten für eine Photovoltaikanlage.
Was wird gefördert?
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Statische Berechnungen/Gutachten: die Untersuchung des bestehenden Tragwerkes und die Ausarbeitung von statischen Maßnahmen zur Erhöhung der Tragfähigkeit des Daches für die nachträgliche Installation einer netzgeführten PV-Anlage auf dem Dach.
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Investitionen in bauliche Maßnahmen: Erhöhung der Tragfähigkeit von bestehenden Gebäuden für die Installation von PV-Anlagen, z.B. die statische Verstärkung des Dachstuhls
Wie hoch wird gefördert?
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Statische Berechnungen/Gutachten:
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für Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bis zu 50 % der förderrelevanten Kosten, max. 1.500 Euro
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für Vereine, konfessionelle Einrichtungen, oberösterreichische Gemeinden sowie Privatpersonen bis zu 65 % der förderrelevanten Kosten, max. 1.500 Euro
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Investitionen in bauliche Maßnahmen am Gebäude (max. 65 % der förderbaren Kosten):
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Privatpersonen: max. 15.000 Euro
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Gemeinden, Vereine und konfessionelle Einrichtungen: max. 100.000 Euro
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Bei beiden Förderschwerpunkten erhöht sich für Gemeinden, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Privatpersonen der Fördersatz jeweils um 10 %, wenn die Sitzgemeinde eine EGEM-Energiespar-Klimabündnis-Gemeinde ist.