Neue Energiegemeinschaften Förderung in Österreich

aktualisiert am:  2. November 2023
8 min Lesezeit
EEG Dorf

Programm Energiegemeinschaften 2023

Mit dem Programm 'Energiegemeinschaften 2023‘ des Klima- und Energiefonds fördert der Staat auch 2023-2024 wieder EEGs in Österreich und ermöglicht es damit tausenden Pionier:innen noch einfacher in die eigene Unabhängigkeit und Selbstbestimmtheit der Energieversorgung zu starten!

 

Energiegemeinschaften in Österreich

Österreich nimmt mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) und den darin definierten Energiegemeinschaften europaweit eine Vorreiterrolle ein. Region für Region in Österreich wird mit Energiegemeinschaften unabhängiger von globalen Energiemärkten!

Mit dem Programm 'Energiegemeinschaften 2023‘ des Klima- und Energiefonds fördert der Staat auch 2024 wieder EEGs in Österreich und ermöglicht es damit tausenden Pionier:innen noch einfacher in die eigene Unabhängigkeit und Selbstbestimmtheit der Energieversorgung zu starten! Alle Teilnehmer:innen in EEGs können ihren PV-Strom und anderen Strom aus erneuerbaren Energien verkaufen oder zukaufen und so einen aktiven Beitrag zur Energiewende leisten. Dabei profitieren alle: der Ausbau der erneuerbaren Energien geht voran und die Energieunabhängigkeit deiner Region wird erhöht, indem die Abhängigkeit von importierten fossilen Energien reduziert wird. Und für den Einzelnen fallen weniger Gebühren und Netzkosten an. Dadurch sind geringere Strompreise möglich - bei gleichzeitig höheren Gewinnen bei jenen mit einer Erzeugungsanlage!

 

Was wird gefördert?

Im Fokus der Förderung stehen innovative EEGs, die ein Vorbild darstellen und als Modell für weitere EEGs dienen, dazu zählen auch gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen.

Auch in Mietwohnungen gibt es die Möglichkeit mit einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage von der Förderung zu profitieren. Mehr zum Thema gemeinschaftliche Erzeugungsanlage erfährst du auf unserer Ratgeberseite gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen

Wann wird gefördert?

Die Einreichphase erstreckt sich von 02.10.2023 bis 30.09.2024, sofern ausreichend Budget vorhanden ist. Die Fristen sind laufend angesetzt:

  • 11.2023, 24 Uhr
  • 01.2024, 24 Uhr
  • 04.2024, 24 Uhr
  • 05.2024, 24 Uhr
  • 07.2024, 24 Uhr
  • 09.2024, 12 Uhr

Welche Voraussetzungen müssen für die EEG Förderung erfüllt sein?

Das Programm schreibt in den vier Bereichen technologische Innovation, soziale Innovation, ökologische Innovation und organisatorische Innovation 10 Kriterien vor.

Von den insgesamt 10 Kriterien müssen für die positive Genehmigung 5 Kriterien erfüllt sein:

  1. Einsatz von unterschiedlichen Technologien zur Erzeugung Erneuerbarer Energie
  2. Verbindung der Energiesektoren von Strom, Wärme und Verkehr
  3. Einsatz von Speichertechnologie
  4. Energiemanagement durch intelligente Nutzung der Energie
  5. Faktor der Gemeinschaftsbildung und der Bewusstseinsbildung im Bereich erneuerbarer Energie
  6. Eindämmung von Energiearmut
  7. Nutzung regionaler Ressourcen
  8. Nutzung des Potenzials bestehender Anlagen zur Erweiterung
  9. neue Möglichkeiten der gemeinschaftlichen Organisationsstruktur
  10. Dezentralisierung der Stromversorgung

Alle Details zu den Kriterien findest du im Leitfaden Energiegemeinschaften 2023

 

Wer kann die Förderung beantragen?

EEGs können zwischen natürlichen Personen, Gemeinden, Rechtsträger:innen lokaler Behörden, juristischen Personen wie KMUs oder des öffentlichen Rechts gebildet werden. Den Antrag für die Förderung bei innovativen Energiegemeinschaften oder gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen können natürliche Personen, juristische Personen oder Personengemeinschaften einreichen.

Wie hoch ist die Förderung für Energiegemeinschaften in Österreich?

Das Budget für das Programm beträgt 5 Mio. Euro. 

Gefördert wird:

  • Bis zu 50% der Nettokosten von immateriellen Leistungen
  • Zusätzlicher Bonus bei tatsächlicher Gründung, Erweiterung oder Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen binnen 6 Monaten
  • Max. 20.000 Euro Förderung inkl. Bonus

Nicht förderfähig sind:

  • Barrechnungen < 500 € und > 5000 €
  • Eigenleistungen

Wie kann die EEG Förderung beantragt werden?

  1. Einreichung der Förderung online unter: https://www.klimafonds.gv.at/call/energiegemeinschaften-2023
  2. Prüfung formale Vollständigkeit
  3. Prüfung inhaltliche Erfüllung
  4. Förderentscheidung durch Präsidium Klima- und Energiefonds
  5. Förderentscheidung wird auf Webseite veröffentlicht
  6. Förderwerber:innen werden schriftlich von KPC verständigt
  7. Mittelvergabe nach Projektendabrechnung

Du willst Teil einer Energiegemeinschaft werden?

neoom hat bereits ein innovatives Projekt zur einfachen Abwicklung von EEGs in der neoom APP entwickelt – den KLUUB. Dieser bietet dir die Möglichkeit Teil einer Energiegemeinschaft zu sein – unabhängig und selbstbestimmt!

Der KLUUB hat neben den wirtschaftlichen Vorteilen auch ökologische und sozialgemeinschaftliche Vorteile. In unserer Wissensdatenbank erfährst du mehr über das Thema Vorteile von EEGs.

Wir kümmern uns um den Betrieb der Energiegemeinschaft inklusive laufender Abrechnung. Einfacher geht es nicht, um folgende Vorteile zu bekommen:

  • Markt-unabhängiger und fairer Strompreis für Einspeiser:innen und Verbraucher:innen
  • Spare 28% Netzgebühren und Abgaben
  • Sichere dir Preisstabilität & Unabhängigkeit von Energieversorgern und globalen Energiemärkten

Mittlerweile zählen 50 erfolgreich gegründete Energiegemeinschaften zum neoom KLUUB. Sei auch du dabei!

Hol' dir jetzt die neoom APP:

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Förderung nicht gefunden?

Die Energiewende stellt einen wesentlichen Meilenstein auf dem Weg zur Dekarbonisierung dar. Daher gibt es im erneuerbare Energie Sektor viele unterschiedliche Förderungen. Hier findest du eine Auflistung von Förderungen in diesem Bereich: 

 

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