Auch 2026 wird der Ausbau von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern in Österreich weiterhin gefördert. Zentrale Förderinstrumente sind der EAG-Investitionszuschuss sowie die EAG-Marktprämie für eingespeisten Solarstrom. Ergänzend dazu bieten einige Bundesländer zusätzliche PV- und Speicherförderungen an. Unser Ratgeber gibt dir einen Überblick über alle aktuell geltenden Förderungen für Photovoltaik und Stromspeicher.
Neben finanziellen Zuschüssen entscheiden jedoch auch die 2026 geänderten Rahmenbedingungen, ob sich die Investition in eine PV-Anlage lohnt. Durch das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) gewinnt das Thema Flexibilität im Stromnetz zunehmend an Bedeutung – dadurch werden Photovoltaikanlagen in Kombination mit Stromspeichern 2026 besonders attraktiv. Über unseren Konfigurator kannst du einfach und unverbindlich deine Ersparnis mit einer PV- und Speicheranlage berechnen:
Inhaltsverzeichnis
Warum du mit einem Speicher 2026 im Vorteil bist
PV Förderungen auf Bundesländer-Ebene
Österreichweite PV- und Speicher-Förderungen 2026
Wer mit einer PV-Anlage und einem Speicher selbst Strom erzeugen und sich dadurch unabhängiger machen will, kann sich in Österreich auch 2026 wieder durch Förderungen finanziell unterstützen zu lassen.
Energiemanagement-Förderung
Förderung für Energiemanagementsysteme 2026: bis zu 20.000 Euro für Betriebe, bis zu 700 Euro für private Haushalte
Energiemanagement ist von zentraler Bedeutung im Energiesystem der Zukunft. Daher wird die Anschaffung mit Bis zu 700 Euro gefördert fürs Energiemanagement zuhause, bis zu 20.000 Euro für Betriebe, Gemeinden und Vereine: Der Klima- und Energiefonds hat mit dem Jahresprogramm 2026 ein neues Förderprogramm veröffentlicht – „Energiemanagement – Flexibilisierung im Verteilnetz". Gefördert wird die Anschaffung, Installation und Konfiguration automatisierter Energiemanagementsysteme. Insgesamt stehen bis zu 4,9 Mio. Euro an Fördermitteln zur Verfügung, vergeben nach dem First-come-First Serve Prinzip.
Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz macht Flexibilität im Stromnetz zu einem zentralen Thema: Wer Erzeugung, Speicherung und Verbrauch intelligent aufeinander abstimmt, profitiert doppelt – durch niedrigere Energiekosten und durch die Förderung selbst. Genau dafür ist der neoom BEAAM Energiemanager mit neoom Ai bestens entwickelt. Unser Ratgeber zeigt dir, wer förderberechtigt ist, wie hoch die Förderung ausfällt und wie die Antragstellung abläuft.
Nachweis neoom Förderfähigkeit für Betriebe
Förderleitfäden des Klima- & Energiefonds für Betriebe
Nachweis neoom Förderfähigkeit für Privathaushalte
Förderleitfäden des Klima- & Energiefonds für Privathaushalte
- gültig bis 15.04.2027
- Betriebe & private Personen
- Energiemanagement-System
Das Förderprogramm auf einen Blick
Die Ausschreibung ist auf zwei Zielgruppen mit jeweils eigenem Leitfaden aufgeteilt. Für beide Gruppen sind jeweils bis zu 2,45 Mio. Euro vorgesehen – vergeben nach dem First-come-First Serve Prinzip., wer also früher vollständig einreicht, hat bessere Chancen auf eine Zusage.
Thema | Private Haushalte | Betriebe, Gemeinden & Vereine |
|---|---|---|
Zielgruppe | Privatpersonen mit Netzanschluss NE 7 | Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen, Körperschaften öffentlichen Rechts mit Netzanschluss NE 6/7 |
Förderungshöhe | 50 % der förderfähigen Kosten (inkl. USt.), max. 600 € | Bis zu 30 % Investitionskostenzuschuss (KMU/Gemeinden) bzw. 20 % (Großunternehmen), max. 20.000 € |
Bonus für Teilnahme an einer Begleitforschung | +100 € | +1.000 € |
Einreichfrist | 15.04.2027, 12:00 Uhr | 15.04.2027, 12:00 Uhr |
Wichtig zu wissen:
In beiden Fällen ist die Privatperson bzw. der Betrieb selbst antragstellend – nicht der Installateur oder Fachbetrieb. Der Fachbetrieb bestätigt lediglich die Erfüllung des Mindestfunktionsumfangs im jeweiligen Formular.
Förderung für private Haushalte
Wer ist förderfähig?
Antragstellungsberechtigt sind Privatpersonen mit einem haushaltsüblichen Netzanschluss auf Netzebene 7, die mindestens zwei der folgenden Komponenten mit einem Energiemanagementsystem steuern lassen:
- PV-Erzeugungsanlage
- Elektrischer Energiespeicher
- Ladestelle für Elektroautos
- Wärmepumpe bzw. elektrische Warmwasseraufbereitung
Sowohl die Nachrüstung bestehender Anlagen als auch die Installation im Zuge einer Neuanschaffung sind förderfähig.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt 50 % der förderfähigen Kosten inklusive Umsatzsteuer, maximal 600 Euro. Nimmst du zusätzlich an der Begleitforschung teil, kommt eine einmalige Bonuszahlung von 100 Euro dazu – macht in Summe bis zu 700 Euro.
Nicht förderfähig sind unter anderem: Systeme unterhalb des Mindestfunktionsumfangs, die Errichtung der Erzeugungs-, Verbrauchs- oder Speicheranlage selbst, laufende Betriebskosten (z. B. Softwareabos), Material ohne zugehörige Montageleistung sowie Leistungen und Komponenten, die bereits vor der Registrierung verrechnet wurden.
Wie läuft die Förderstellung ab?
Die Einreichung erfolgt zweistufig:
- Registrierung: Du registrierst dein Projekt online, wodurch die Fördermittel reserviert werden.
- Antragstellung: Nach Installation und Inbetriebnahme reichst du den eigentlichen Antrag ein – inklusive Formular „Förderungsabrechnung", das vom Fachbetrieb mitunterschrieben wird.
Zwischen Registrierung und Antragstellung dürfen maximal sechs Monate vergehen. Die Registrierung ist laufend möglich, längstens bis 15.04.2027, 12:00 Uhr, oder bis die Fördermittel ausgeschöpft sind.
Förderung für Betriebe, Gemeinden und Vereine
Wer ist förderberechtigt?
Antragstellungsberechtigt sind Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Körperschaften öffentlichen Rechts mit Netzanschluss auf Netzebene 6 oder 7. Voraussetzung: Die Anlagenkapazität am Standort liegt unter 250 kW (Stromerzeugungsanlage Typ A). Gesteuert werden müssen mindestens zwei der folgenden Kategorien:
- Erneuerbare Erzeugungsanlage(n)
- Elektrische Energiespeicher
- Ladestelle(n) über 3,7 kW
- Wärmepumpe(n)
- weitere elektrisch betriebene Anlagen, die im Vollbetrieb mehr als 25 % der maximalen Bezugslast ausmachen
Pro Standort ist ein Antrag zulässig, pro antragstellender Person maximal fünf – etwa für Betriebe mit mehreren Standorten.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Investitionskostenzuschuss beträgt bis zu 30 % der anerkennbaren Nettokosten für KMU und Gemeinden bzw. 20 % für Großunternehmen, gedeckelt bei 20.000 Euro pro Standort. Wird das Projekt für die Begleitforschung ausgewählt, kommt ein Bonus von 1.000 Euro hinzu.
Förderfähig sind unter anderem die Standortanalyse und Planung, die Steuerungseinheit (Hard- und Software), Mess- und Kommunikationstechnik sowie Installation und Inbetriebnahme durch den Fachbetrieb.
Nicht förderfähig sind unter anderem: Systeme, die den Mindestfunktionsumfang nicht erfüllen, die Errichtung der Erzeugungs-, Verbrauchs- oder Speicheranlagen selbst, Betriebskosten wie laufende Softwaregebühren, Einzelbelege unter 100 Euro netto, gebrauchte Komponenten sowie Materialien ohne zugehörige Montageleistung.
Wie läuft die Antragstellung ab?
.Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über die KPC. Entscheidend: Der Antrag muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung oder Verpflichtung einlangen – nur Planungsleistungen dürfen davor bereits erfolgen. Die Reihung der Anträge richtet sich nach dem Eingangsdatum der vollständigen Unterlagen.
Nach der Genehmigung bleibt nicht unbegrenzt Zeit für die Umsetzung: Das Fertigstellungsdatum im Fördervertrag liegt in der Regel sechs Monate nach der Genehmigung, danach stehen noch einmal drei Monate zur Verfügung, um die Endabrechnungsunterlagen einzureichen. Eine Fristverlängerung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Gemeinsame Voraussetzungen für beide Zielgruppen
Unabhängig davon, ob Haushalt oder Betrieb: Ein paar Rahmenbedingungen gelten für alle.
Lokale Steuerung ist Pflicht. Die Steuerungseinheit des Energiemanagementsystems muss am Standort vorhanden sein und unabhängig von einer aktiven Internetverbindung funktionieren. Ergänzende Cloud-Funktionen wie Preis- und Prognosedaten, Fernwartung oder Optimierung sind zulässig, reine Cloud-Lösungen ohne lokale Steuerung sind es nicht.
Der Mindestfunktionsumfang umfasst in beiden Leitfäden dieselben vier Punkte:
- Aktive Steuerung von Erzeugern, Verbrauchern oder Speichereinheiten
- Verarbeitung zeitvariabler bzw. dynamischer Preissignale
- Messung von Bezug und Einspeisung am Netzanschluss
- Lastmanagement mit Leistungsbegrenzung
Fünf Jahre Verpflichtung. Wer die Förderung erhält, verpflichtet sich für fünf Jahre zur Wahl einer Option zur Erreichung positiver systemischer Effekte – etwa ein dynamischer Liefer- oder Einspeisevertrag, ein flexibler Netzzugang, ein regelbarer Netztarif oder die Teilnahme an einer Energiegemeinschaft. Ein Wechsel zwischen den Optionen ist möglich, muss aber der Abwicklungsstelle gemeldet werden.
Kombination mit anderen Förderungen. Eine Kombination mit anderen Bundes-, Landes- oder Gemeindeförderungen für dieselbe Maßnahme ist nicht möglich. Wird bereits eine Speicher- oder PV-Förderung genutzt, sind nur die separat ausgewiesenen Mehrkosten für das Energiemanagementsystem zusätzlich förderfähig.
neoom BEAAM und neoom Ai: offiziell förderfähig
neoom hat die Förderfähigkeit von neoom BEAAM in Kombination mit neoom Ai für beide Zielgruppen schriftlich bestätigt – das gilt ebenso für TERRA EMS und das in BLOKK integrierte Energiemanagement, da neoom BEAAM jeweils die zentrale Steuerungseinheit darstellt.
Der Grund: neoom BEAAM ist als lokale Hardwarekomponente am Standort installiert und verarbeitet alle Steuerungsvorgaben unabhängig von einer aktiven Internetverbindung. neoom Ai ergänzt diese lokale Steuerung ausschließlich um Preis- und Prognosedaten, Fernwartung und Optimierungsfunktionen – ersetzt sie aber nicht. Damit erfüllt das System den geforderten Mindestfunktionsumfang vollständig.
Darüber hinaus deckt das System auch sämtliche empfohlenen Zusatzfunktionen ab:
- Priorisierung einzelner Verbraucher bei Leistungsbegrenzung
- Kompatibilität mit Fremdherstellern über offene Schnittstellen wie Modbus und OCPP
- VPP-Readiness – bei neoom insbesondere im Zusammenspiel mit neoom KLUUB Energiegemeinschaften
- Vorbereitung auf den künftigen openADR-Standard bzw. die Digitale Schnittstelle
- Verarbeitung von Wetterprognosen für optimierte Steuerungsstrategien
- Nachvollziehbarkeit aller Steuerungsvorgänge in der App
- Verschlüsselte, manipulationsgeschützte Kommunikation mit sicherem Fallback bei Kommunikationsausfall
Für Kundinnen und Kunden bedeutet das: Die fünfjährige Verpflichtung zur Erreichung positiver systemischer Effekte lässt sich mit neoom BEAAM und neoom Ai besonders komfortabel erfüllen.





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