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Förderungen für PV-Anlagen und PV-Speicher Österreich

Förderungen für PV-Anlagen und PV-Speicher Österreich

aktualisiert am: 5. Oktober 2026

PV Förderungen Österreich 2025/2026: Photovoltaik-Speicher & PV-Anlagen

Auch 2026 wird der Ausbau von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern in Österreich weiterhin gefördert. Zentrale Förderinstrumente sind der EAG-Investitionszuschuss sowie die EAG-Marktprämie für eingespeisten Solarstrom. Ergänzend dazu bieten einige Bundesländer zusätzliche PV- und Speicherförderungen an. Unser Ratgeber gibt dir einen Überblick über alle aktuell geltenden Förderungen für Photovoltaik und Stromspeicher.

Neben finanziellen Zuschüssen entscheiden jedoch auch die 2026 geänderten Rahmenbedingungen, ob sich die Investition in eine PV-Anlage lohnt. Durch das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) gewinnt das Thema Flexibilität im Stromnetz zunehmend an Bedeutung – dadurch werden Photovoltaikanlagen in Kombination mit Stromspeichern 2026 besonders attraktiv. Über unseren Konfigurator kannst du einfach und unverbindlich deine Ersparnis mit einer PV- und Speicheranlage berechnen:

Inhaltsverzeichnis

Österreichweite PV- und Speicher-Förderungen 2026

Wer mit einer PV-Anlage und einem Speicher selbst Strom erzeugen und sich dadurch unabhängiger machen will, kann sich in Österreich auch 2026 wieder durch Förderungen finanziell unterstützen zu lassen.

Energiemanagement-Förderung

Förderung für Energiemanagementsysteme 2026: bis zu 20.000 Euro für Betriebe, bis zu 700 Euro für private Haushalte

Energiemanagement ist von zentraler Bedeutung im Energiesystem der Zukunft. Daher wird die Anschaffung mit Bis zu 700 Euro gefördert fürs Energiemanagement zuhause, bis zu 20.000 Euro für Betriebe, Gemeinden und Vereine: Der Klima- und Energiefonds hat mit dem Jahresprogramm 2026 ein neues Förderprogramm veröffentlicht – „Energiemanagement – Flexibilisierung im Verteilnetz". Gefördert wird die Anschaffung, Installation und Konfiguration automatisierter Energiemanagementsysteme. Insgesamt stehen bis zu 4,9 Mio. Euro an Fördermitteln zur Verfügung, vergeben nach dem First-come-First Serve Prinzip. 

Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz macht Flexibilität im Stromnetz zu einem zentralen Thema: Wer Erzeugung, Speicherung und Verbrauch intelligent aufeinander abstimmt, profitiert doppelt – durch niedrigere Energiekosten und durch die Förderung selbst. Genau dafür ist der neoom BEAAM Energiemanager mit neoom Ai bestens entwickelt. Unser Ratgeber zeigt dir, wer förderberechtigt ist, wie hoch die Förderung ausfällt und wie die Antragstellung abläuft.

  • gültig bis 15.04.2027
  • Betriebe & private Personen
  • Energiemanagement-System

Das Förderprogramm auf einen Blick

Die Ausschreibung ist auf zwei Zielgruppen mit jeweils eigenem Leitfaden aufgeteilt. Für beide Gruppen sind jeweils bis zu 2,45 Mio. Euro vorgesehen – vergeben nach dem First-come-First Serve Prinzip., wer also früher vollständig einreicht, hat bessere Chancen auf eine Zusage.

Thema

Private Haushalte

Betriebe, Gemeinden & Vereine

Zielgruppe

Privatpersonen mit Netzanschluss NE 7

Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen, Körperschaften öffentlichen Rechts mit Netzanschluss NE 6/7

Förderungshöhe

50 % der förderfähigen Kosten (inkl. USt.), max. 600 €

Bis zu 30 % Investitionskostenzuschuss (KMU/Gemeinden) bzw. 20 % (Großunternehmen), max. 20.000 €

Bonus für Teilnahme an einer Begleitforschung

+100 €

+1.000 €

 Einreichfrist

15.04.2027, 12:00 Uhr

15.04.2027, 12:00 Uhr

Wichtig zu wissen:

In beiden Fällen ist die Privatperson bzw. der Betrieb selbst antragstellend – nicht der Installateur oder Fachbetrieb. Der Fachbetrieb bestätigt lediglich die Erfüllung des Mindestfunktionsumfangs im jeweiligen Formular.

Förderung für private Haushalte

Wer ist förderfähig?

Antragstellungsberechtigt sind Privatpersonen mit einem haushaltsüblichen Netzanschluss auf Netzebene 7, die mindestens zwei der folgenden Komponenten mit einem Energiemanagementsystem steuern lassen:

  • PV-Erzeugungsanlage
  • Elektrischer Energiespeicher
  • Ladestelle für Elektroautos
  • Wärmepumpe bzw. elektrische Warmwasseraufbereitung

Sowohl die Nachrüstung bestehender Anlagen als auch die Installation im Zuge einer Neuanschaffung sind förderfähig.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung beträgt 50 % der förderfähigen Kosten inklusive Umsatzsteuer, maximal 600 Euro. Nimmst du zusätzlich an der Begleitforschung teil, kommt eine einmalige Bonuszahlung von 100 Euro dazu – macht in Summe bis zu 700 Euro.

Nicht förderfähig sind unter anderem: Systeme unterhalb des Mindestfunktionsumfangs, die Errichtung der Erzeugungs-, Verbrauchs- oder Speicheranlage selbst, laufende Betriebskosten (z. B. Softwareabos), Material ohne zugehörige Montageleistung sowie Leistungen und Komponenten, die bereits vor der Registrierung verrechnet wurden.

Wie läuft die Förderstellung ab?

Die Einreichung erfolgt zweistufig:

  1. Registrierung: Du registrierst dein Projekt online, wodurch die Fördermittel reserviert werden.
  2. Antragstellung: Nach Installation und Inbetriebnahme reichst du den eigentlichen Antrag ein – inklusive Formular „Förderungsabrechnung", das vom Fachbetrieb mitunterschrieben wird.

Zwischen Registrierung und Antragstellung dürfen maximal sechs Monate vergehen. Die Registrierung ist laufend möglich, längstens bis 15.04.2027, 12:00 Uhr, oder bis die Fördermittel ausgeschöpft sind.

Förderung für Betriebe, Gemeinden und Vereine

Wer ist förderberechtigt?

Antragstellungsberechtigt sind Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Körperschaften öffentlichen Rechts mit Netzanschluss auf Netzebene 6 oder 7. Voraussetzung: Die Anlagenkapazität am Standort liegt unter 250 kW (Stromerzeugungsanlage Typ A). Gesteuert werden müssen mindestens zwei der folgenden Kategorien:

  • Erneuerbare Erzeugungsanlage(n)
  • Elektrische Energiespeicher
  • Ladestelle(n) über 3,7 kW
  • Wärmepumpe(n)
  • weitere elektrisch betriebene Anlagen, die im Vollbetrieb mehr als 25 % der maximalen Bezugslast ausmachen

Pro Standort ist ein Antrag zulässig, pro antragstellender Person maximal fünf – etwa für Betriebe mit mehreren Standorten.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Investitionskostenzuschuss beträgt bis zu 30 % der anerkennbaren Nettokosten für KMU und Gemeinden bzw. 20 % für Großunternehmen, gedeckelt bei 20.000 Euro pro Standort. Wird das Projekt für die Begleitforschung ausgewählt, kommt ein Bonus von 1.000 Euro hinzu.

Förderfähig sind unter anderem die Standortanalyse und Planung, die Steuerungseinheit (Hard- und Software), Mess- und Kommunikationstechnik sowie Installation und Inbetriebnahme durch den Fachbetrieb.

Nicht förderfähig sind unter anderem: Systeme, die den Mindestfunktionsumfang nicht erfüllen, die Errichtung der Erzeugungs-, Verbrauchs- oder Speicheranlagen selbst, Betriebskosten wie laufende Softwaregebühren, Einzelbelege unter 100 Euro netto, gebrauchte Komponenten sowie Materialien ohne zugehörige Montageleistung.

Wie läuft die Antragstellung ab?

.Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über die KPC. Entscheidend: Der Antrag muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung oder Verpflichtung einlangen – nur Planungsleistungen dürfen davor bereits erfolgen. Die Reihung der Anträge richtet sich nach dem Eingangsdatum der vollständigen Unterlagen.

Nach der Genehmigung bleibt nicht unbegrenzt Zeit für die Umsetzung: Das Fertigstellungsdatum im Fördervertrag liegt in der Regel sechs Monate nach der Genehmigung, danach stehen noch einmal drei Monate zur Verfügung, um die Endabrechnungsunterlagen einzureichen. Eine Fristverlängerung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Gemeinsame Voraussetzungen für beide Zielgruppen

Unabhängig davon, ob Haushalt oder Betrieb: Ein paar Rahmenbedingungen gelten für alle.

Lokale Steuerung ist Pflicht. Die Steuerungseinheit des Energiemanagementsystems muss am Standort vorhanden sein und unabhängig von einer aktiven Internetverbindung funktionieren. Ergänzende Cloud-Funktionen wie Preis- und Prognosedaten, Fernwartung oder Optimierung sind zulässig, reine Cloud-Lösungen ohne lokale Steuerung sind es nicht.

Der Mindestfunktionsumfang umfasst in beiden Leitfäden dieselben vier Punkte:

  1. Aktive Steuerung von Erzeugern, Verbrauchern oder Speichereinheiten
  2. Verarbeitung zeitvariabler bzw. dynamischer Preissignale
  3. Messung von Bezug und Einspeisung am Netzanschluss
  4. Lastmanagement mit Leistungsbegrenzung

Fünf Jahre Verpflichtung. Wer die Förderung erhält, verpflichtet sich für fünf Jahre zur Wahl einer Option zur Erreichung positiver systemischer Effekte – etwa ein dynamischer Liefer- oder Einspeisevertrag, ein flexibler Netzzugang, ein regelbarer Netztarif oder die Teilnahme an einer Energiegemeinschaft. Ein Wechsel zwischen den Optionen ist möglich, muss aber der Abwicklungsstelle gemeldet werden.

Kombination mit anderen Förderungen. Eine Kombination mit anderen Bundes-, Landes- oder Gemeindeförderungen für dieselbe Maßnahme ist nicht möglich. Wird bereits eine Speicher- oder PV-Förderung genutzt, sind nur die separat ausgewiesenen Mehrkosten für das Energiemanagementsystem zusätzlich förderfähig.

neoom BEAAM und neoom Ai: offiziell förderfähig

neoom hat die Förderfähigkeit von neoom BEAAM in Kombination mit neoom Ai für beide Zielgruppen schriftlich bestätigt – das gilt ebenso für TERRA EMS und das in BLOKK integrierte Energiemanagement, da neoom BEAAM jeweils die zentrale Steuerungseinheit darstellt.

Der Grund: neoom BEAAM ist als lokale Hardwarekomponente am Standort installiert und verarbeitet alle Steuerungsvorgaben unabhängig von einer aktiven Internetverbindung. neoom Ai ergänzt diese lokale Steuerung ausschließlich um Preis- und Prognosedaten, Fernwartung und Optimierungsfunktionen – ersetzt sie aber nicht. Damit erfüllt das System den geforderten Mindestfunktionsumfang vollständig.

Darüber hinaus deckt das System auch sämtliche empfohlenen Zusatzfunktionen ab:

  • Priorisierung einzelner Verbraucher bei Leistungsbegrenzung
  • Kompatibilität mit Fremdherstellern über offene Schnittstellen wie Modbus und OCPP
  • VPP-Readiness – bei neoom insbesondere im Zusammenspiel mit neoom KLUUB Energiegemeinschaften
  • Vorbereitung auf den künftigen openADR-Standard bzw. die Digitale Schnittstelle
  • Verarbeitung von Wetterprognosen für optimierte Steuerungsstrategien
  • Nachvollziehbarkeit aller Steuerungsvorgänge in der App
  • Verschlüsselte, manipulationsgeschützte Kommunikation mit sicherem Fallback bei Kommunikationsausfall

Für Kundinnen und Kunden bedeutet das: Die fünfjährige Verpflichtung zur Erreichung positiver systemischer Effekte lässt sich mit neoom BEAAM und neoom Ai besonders komfortabel erfüllen.

FAQs: Energiemanagement-Förderung 2026

Antragstellend ist immer die Privatperson bzw. der Betrieb, die Gemeinde oder der Verein selbst – nicht der Installateur oder Fachbetrieb. Dieser bestätigt lediglich im Abnahmeprotokoll bzw. im Formular „Förderungsabrechnung", dass der Mindestfunktionsumfang erfüllt ist.

Die Registrierung bzw. Antragstellung ist laufend möglich, längstens bis 15.04.2027, 12:00 Uhr, oder bis die Fördermittel ausgeschöpft sind. Es gilt das First-come-First Serve Prinzip.

Ja. neoom hat die Förderfähigkeit von neoom BEAAM in Kombination mit neoom Ai für beide Zielgruppen offiziell bestätigt – ebenso für TERRA EMS und das in BLOKK integrierte Energiemanagement.

Grundsätzlich ja, allerdings nur, wenn die Mehrkosten für das Energiemanagementsystem separat ausgewiesen und nicht bereits über die andere Förderung abgedeckt sind. Eine Kombination für dieselbe Maßnahme mit anderen Bundes-, Landes- oder Gemeindeförderungen ist nicht möglich.

Ein Wechsel zwischen den sechs Optionen zur Erreichung positiver systemischer Effekte ist zulässig, muss aber der zuständigen Abwicklungsstelle gemeldet werden.

neoom unterstützt dich in dem Prozess

Du überlegst, ein Energiemanagementsystem anzuschaffen oder nachzurüsten, und willst wissen, ob sich die neue Förderung für dich lohnt? Wir helfen dir bei der Einschätzung deines Projekts und geben dir die nötigen Unterlagen – inklusive der offiziellen Herstellererklärung – für deine Antragstellung mit.

EAG PV Förderungen

Aktueller Status: EAG Investitionszuschuss für PV-Anlagen und Stromspeicher 2026

Der EAG-Investitionszuschuss bleibt auch nach der Novelle der EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom 2026 das zentrale Förderinstrument für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher in Österreich.  Mit der neuen Verordnung für 2026 wurden Förderbudgets, Fördersätze und Fördercall-Strukturen für 2026 neu festgelegt. 

Aktuelle Fördercalls:

  • 23.04. bis 11.05.2026 (abgeschlossen)
  • 16.06. bis 30.06.2026 (abgeschlossen)
  • 08.10. bis 22.10.2026: Ticketziehung ab 08.10.2026, 17:00 Uhr

Eine Antragstellung ist ausschließlich während eines offenen Fördercalls möglich.

  • gültig bis 22.10.2026
  • natürliche & juristische Personen
  • PV-Anlagen & Speicher

Was wird gefördert?

Durch den Investitionszuschuss nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) wird die Neuerrichtung oder Erweiterung von Photovoltaik-Anlagen in den Kategorien A, B, C und D gefördert. Diese entsprechen einer maximalen Leistung zwischen 10 kWp und 1000 kWp. Je nach Anbringungsart und Innovationsgrad werden zusätzlich auch Ab- oder Zuschläge berechnet. Auch Photovoltaik-Speicher werden gefördert, allerdings nur in Verbindung mit einem Antrag für eine PV-Anlage. Auch dieses Jahr kann wieder der Made-in-Europe-Bonus geltend gemacht werden.

Wie hoch ist die Förderung 2026?

Mit der Novelle wurden die Fördersätze leicht angepasst und vereinheitlicht. Für Photovoltaikanlagen in den Kategorien A bis D gelten fixe bzw. maximale Fördersätze, für Stromspeicher bleibt der Zuschuss unverändert: Die individuelle Förderhöhe ist abhängig von der jeweiligen Leistungskategorie und liegt zwischen 120 und 150 Euro pro kWp für Photovoltaikanlagen und bei 150 Euro pro kWh für PV-Speicher. Für innovative PV-Anlagen gilt zudem ein Zuschlag von +30%, während es für Anlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen einen Abschlag von -25% gibt.

Gut zu wissen: Stromspeicher werden bis zu einer Kapazität von maximal 50 kWh gefördert. Für Komponenten aus europäischer Produktion gibt es zusätzlich einen Made-in-Europe-Bonus von bis zu 10 % je Komponente.

Neu in diesem Jahr: Innovative PV-Anlagen als Parkplatzüberdachung bekommen nur dann den Innovationszuschlag, wenn PV-Paneele die Überdachung darstellen.

Kategorie

Förderhöhe

Fördermittel gesamt

Kategorie A: bis 10 kWp

€150,- pro kWp

1. Fördercall: €5 Mio. 

2. Fördercall: €2 Mio. 

3. Fördercall: €2 Mio.

Kategorie B: >10 kWp bis 20 kWp 

€140,- pro kWp

1. Fördercall: €5 Mio. 

2. Fördercall: €2 Mio. 

3. Fördercall: €2 Mio.

Kategorie C: >20 kWp bis 100 kWp

bis zu €130,- pro kWp

1. Fördercall: €15 Mio. 

2. Fördercall: €4 Mio. 

3. Fördercall: €2 Mio.

 Kategorie D: >100 kWp bis 1000 kWp

bis zu €120,- pro kWp

1. Fördercall: €15 Mio. 

2. Fördercall: €4 Mio. 

3. Fördercall: €2 Mio.

 PV-Speicher

 €150,- pro kWh


Wer bekommt den Investitionszuschuss?

Sowohl private als auch gewerbliche Anlagen-Betreiber können diesen Zuschuss bei Neuerrichtung oder Erweiterung einer PV-Anlage beantragen, sofern die oben genannten Kriterien erfüllt sind. 

Wie kann ich die PV Förderung beantragen?

Die Antragstellung erfolgt online über die EAG-Abwicklungsstelle der OeMAG während der jeweiligen Fördercall-Phasen. Folgendes ist dabei zu beachten:

  1. Der Bau kann bereits vor der Antragstellung beginnen, die Inbetriebnahme darf jedoch erst danach erfolgen.
  2. Im ersten Schritt wird ein Ticket gezogen. Für Projekte der Kategorien A und B gilt dabei das „First come, first served“-Prinzip, eine pünktliche Ticketziehung ist also entscheidend! Halte dafür E-Mail-Adresse und Einspeisezählpunkt (AT00…) bereit.
  3. Zusätzlich muss das Förderprojekt im EAG-Portal erstellt und während eines laufenden Fördercalls eingereicht werden. Halte dafür folgende Dokumente bereit:
  4. Technische Projektbeschreibung inkl. Anbringungsart sowie alle erforderlichen Genehmigungen bzw. Anzeigen

Übrigens: Dein Projekt kannst du bereits vorab im Portal anlegen. So sparst du dir während des Fördercalls Zeit und kannst den Antrag dann mit nur wenigen Klicks einreichen.

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Du willst es ganz genau wissen? Unser kostenlose Förder-Leitfaden führt dich Schritt für Schritt durch die Antragstellung und gibt dir alle Informationen, die du dafür brauchst.

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Aktueller Status: Marktprämie für eingespeisten Strom 2026 / 2027

Auch die EAG-Marktprämie wurde durch die EAG-Marktprämienverordnung-Novelle 2026 aktualisiert und für die Jahre 2026 und 2027 neu geregelt. Sie bleibt damit ein zentrales Förderinstrument für PV-Anlagen ab 10 kWp, deren Strom ganz oder teilweise ins öffentliche Netz eingespeist wird. Das Ausschreibungsvolumen pro Ausschreibungsrunde beläuft sich für die beiden Jahre auf 175.000 kWp. Der Höchstwert für die Gebotstermine 2026 und 2027 liegt bei 7,77 Cent/kWh.

  • gültig bis 31.12.2027
  • natürliche & juristische Personen
  • eingespeister Strom

Was wird gefördert?

Mit der Marktprämie soll Strom aus erneuerbaren Quellen gefördert werden, der in das öffentliche Netz eingespeist wird. Sie soll die Differenz ausgleichen zwischen

  • Produktionskosten einer PV-Anlage und 
  • dem Marktpreis für Strom. 

Beantragt werden kann die Prämie bei der Errichtung oder Erweiterung einer PV-Anlage von mindestens 10kWp Nennleistung auf Gebäuden, auf Infrastruktur und im Freiland .

Wie wird die Förderung beantragt?

Die Abwicklung der PV-Förderung erfolgt über die EAG Abwicklungsstelle OeMag. Die Antragstellung erfolgt, indem die Höhe des aus wirtschaftlicher Sicht nötigen Strompreises der Photovoltaikanlage in Form eines Gebots abgegeben wird. Das Gebot kann dabei immer bis zum folgenden Gebotstermin eingebracht werden. 

Ablauf:

  • Antrag wird vor dem Projektstart gestellt 
  • Gebote für eingespeisten Strom werden eingebracht & durch die EAG Abwicklungsstelle geprüft
  • Die Projekte werden nach Höhe des Gebotswerts für eingespeisten Strom gereiht
  • Zuschläge werden bis zur Erschöpfung des Ausschreibungsvolumens erteilt
  • Zusagen werden veröffentlicht
  • Verträge werden mit der EAG Abwicklungsstelle und dem Stromvermarkter abgeschlossen
  • Anlage wird errichtet und in Betrieb genommen

Gebotstermine 2026:

  • 17.03.2026 (abgeschlossen)
  • 11.06.2026 (abgeschlossen)
  • 24.09.2026 (abgeschlossen)
  • 10.12.2026: nächster Gebotstermin

Gebotstermine 2027:

  • 10.02.2027
  • 22.04.2027
  • 08.07.2027
  • 07.10.2027

Hinweis: Die EAG-Marktprämie ist nicht mit dem EAG-Investitionszuschuss kombinierbar. Antragsteller:innen müssen sich daher vor Projektstart entscheiden, welches Fördermodell wirtschaftlich sinnvoller ist.

PV-Förderung: Stromerzeugung in Insellagen (KPC)

Aktueller Status: Stromerzeugung mittels Inselanlagen 2026

Für Standorte ohne Anschluss an das öffentliche Stromnetz besteht weiterhin eine Bundesförderung über die Kommunalkredit Public Consulting (KPC). Sie unterstützt Unternehmen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen, die eigenständig Strom erzeugen wollen – auch an abgelegenen Orten ohne Netzzugang. Sie gilt seit dem 1. Juli 2022 und wird als einmaliger Investitionszuschuss ausgezahlt. Wichtig: Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen erfolgen, da rückwirkende Anträge nicht möglich sind.

  • bis auf Widerruf
  • Betriebe, Vereine & konfessionelle Einrichtungen
  • PV-Anlagen & Speicher

Was wird gefördert?

Fördergegenstand sind Anlagen, die Strom auf Basis erneuerbarer Energieträger erzeugen und zur Eigenversorgung dienen. Dabei handelt es sich um Insellagen, die keinen Anschluss an das öffentliche Stromnetz haben. Förderungsfähig sind neben PV-Anlagen auch Nachrüstungen von elektrischen Energiespeichern bei einer bestehenden Anlage, Windkraftanlagen, Kleinwasser- und Blockheizkraftwerke, ebenso wie die Planung und Montage. Voraussetzung ist eine Mindestinvestition von 10.000 €.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung deckt bis zu 30 % der Kosten ab, wobei die maximale Fördersumme 4,5 Millionen Euro pro Projekt beträgt. Darüber hinaus gibt es attraktive Zuschläge:

  • 5 % Zuschlag für Projekte in hochalpinen Lagen mit über 1.200 m Seehöhe oder in ökologisch sensiblen Gebieten.
  • 5 % zusätzlicher Zuschlag für Unternehmen mit EMAS-Zertifizierung mit einem maximalen Förderbetrag von 10.000 €

Wie wird die Förderung beantragt?

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über die Plattform der KPC. Dabei werden verschiedene Unterlagen benötigt wie etwa unter anderem eine Projektbeschreibung, Kostenvoranschläge und Baubescheide.

Gut zu wissen: Was es neben PV-Förderungen 2026 sonst noch zu beachten gibt

Umsatzsteuer auf PV-Anlagen

Der Nullsteuersatz (0 % USt) für PV-Anlagen bis 35 kWp ist mit 31.03.2025 ausgelaufen. Seit 01.04.2025 gilt grundsätzlich wieder der Regelsteuersatz von 20%. Damit gewinnen Investitionsförderungen und eine optimierte Eigenverbrauchsstrategie weiter an Bedeutung.

Das neue ElWG: Warum PV-Anlagen mit intelligentem Speicher 2026 im Vorteil sind

Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) fördert ein flexibleres Stromsystem in Österreich. Dabei sollen Stromverbrauch und -einspeisung besser aufeinander abgestimmt und Netzüberlastungen verhindert werden. Für PV-Anlagen bedeutet das: Strom soll vorwiegend vor Ort verbraucht oder dann ins Netz gespeist werden, wenn er von anderen auch gebraucht wird - nicht nur dann, wenn die Sonne scheint. 

Stromspeicher machen genau das möglich. Sie ermöglichen es, selbst erzeugten Solarstrom gezielt zwischenzuspeichern und genau dann zu nutzen oder bereitzustellen, wenn er gebraucht wird – statt ihn zu ungünstigen Zeiten ins Netz einzuspeisen.

Entscheidend ist dabei nicht nur der Speicher selbst, sondern eine intelligente Steuerung. Systeme mit smartem Energiemanagement entscheiden selbstständig, wann es sinnvoll ist Strom zu verbrauchen, zu speichern oder einzuspeisen - im besten Fall so, dass möglichst viel des eigenen Stroms genutzt und Überschüsse immer zur besten Zeit und zum besten Preis ins Netz gespeist werden. Das erhöht den Eigenverbrauch, senkt den Bezug von teurem Netzstrom und verbessert damit die Wirtschaftlichkeit der PV-Anlage deutlich

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PV Förderungen in Österreich auf Bundesländer-Ebene

In einigen Bundesländern gibt es auch dieses Jahr wieder Landesförderungen für Photovoltaik und Stromspeicher, um den Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung weiter zu beschleunigen.

Photovoltaik Förderungen Wien

Photovoltaik-Beratung in Wien – 1, 2, 3 Sonnengutschein

Mit dem „1, 2, 3 Sonnengutschein“ fördert die Stadt Wien die Planung von gemeinschaftlichen PV-Anlagen auf mehrgeschoßigen Wohnhäusern. Wohnungseigentümer:innen, Hausverwaltungen und Gebäudeeigentümer:innen erhalten kostenlose Beratungsleistungen in drei Modulen: Ersteinschätzung, Entscheidungsbegleitung und Umsetzungsberatung. Die Förderung gilt für Dächer mit einem Mindestpotenzial von 5 kWp PV-Leistung. Seit 01.05.2026 läuft eine neue Förderperiode: Der Sonnengutschein kann bis 31. Mai 2027 beantragt werden, solange das Budget reicht.

  • Modul 1 - Ersteinschätzung: Eine technische und rechtliche Vorprüfung analysiert die Machbarkeit und mögliche Kosten einer PV-Anlage am Gebäude. 
  • Modul 2 - Entscheidungsbegleitung: Berater:innen unterstützen die gemeinschaftliche Entscheidungsfindung durch Präsentation der Ersteinschätzungsergebnisse bei einer Hausversammlung. Fragen zur Umsetzung werden neutral beantwortet. Die Stadt Wien finanziert bis zu acht Stunden dieser Beratung.
  • Modul 3 - Umsetzungsberatung: Hier stehen Aspekte wie Preisgestaltung, Netzanschluss und Finanzierung im Fokus. Expert:innen begleiten die Antragsteller:innen durch die letzten Umsetzungsschritte. Für diese Beratung übernimmt die Stadt die Kosten für bis zu zehn Stunden.
  • gültig bis 31.05.2027
  • Wohnungs- / Gebäude-eigentümer:innen & Hausverwaltungen
  • Beratung gemeinschaftliche PV-Anlagen

Photovoltaik Förderungen Niederösterreich

Wohnbauförderung Eigenheimsanierung Niederösterreich

Die Förderung umfasst neu installierte PV-Anlagen im Rahmen der Eigenheimsanierung bei Gebäuden mit bis zu 500 m² und soll mit einem jährlichen Zuschuss von 4 % der förderbaren Sanierungskosten über 10 Jahre bei der Rückzahlung deines Bankdarlehens unterstützen. Die genaue Höhe der Förderung wird über ein Punktesystem ermittelt. Eine Errichtung einer PV-Anlage im Zuge der Sanierung erhöht die Punkteanzahl und damit auch die Fördersumme. Auch Stromspeicher sind im Rahmen der Eigenheimsanierung förderbar. Bei der Förderung wird zwischen Sanierung mit Energieausweis und ohne Energieausweis unterschieden:

  • Sanierung mit Energieausweis: Die Sanierung mit Energieausweis bietet sich insbesondere dann an, wenn eine thermische Gesamtsanierung mit Wärmeschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen geplant ist, die zu einem verbesserten Heizwärmebedarf beitragen. Gut zu wissen: Werden Wärmeschutzmaßnahmen kombiniert, kann eine höhere Fördersumme erzielt werden als über Einzelmaßnahmen, sofern diese zu einer Verbesserung des Heizwärmebedarfs um zumindest 40% führen.
  • Sanierung ohne Energieausweis: Einzelmaßnahmen, wie beispielsweise Heizungstausch, Dachsanierung oder wärmedämmende Maßnahmen werden über die Sanierung ohne Energieausweis gefördert.
  • bis auf Widerruf
  • Private
  • PV-Anlagen

Wohnbauförderung Eigenheim Niederösterreich

Wird im Zuge der Neuerrichtung eines Eigenheims oder beim Ersterwerb eines Reihenhauses eine PV-Anlage installiert, wird dies durch die Wohnbauförderung Eigenheim in Niederösterreich unterstützt. Die Förderung wird in Form eines Darlehens mit einem fixen Zinssatz von 1% auf eine Laufzeit von 27,5 oder 34,5 Jahre ausgezahlt. Sie besteht aus vier Bausteinen, welche auf die Höhe der Förderung Einfluss nehmen:

  • „Wie energieeffizient baue ich mein Haus?“ (Basisförderung)
  • "Wie optimiere ich meine Haustechnik, die Sicherheit, die Ökologie und die Behaglichkeit?" (Ergänzung zur Basisförderung)
  • „Baue ich mein Haus im Ortskern und/oder in einer Abwanderungsgemeinde?“ (Lagequalität)
  • „Wie schaut meine Familiensituation aus?“ (Familienförderung)
  • bis auf Widerruf
  • Private
  • PV-Anlagen

PV-Förderung für Gemeindegebäude Niederösterreich

In Niederösterreich können Gemeinden und Gemeindeverbände Förderungen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden beantragen. Unterstützt wird die Installation von PV-Anlagen mit oder ohne Stromspeicher auf den in der Bedarfszuweisungsrichtlinie (BZ III) definierten Gebäuden. Die Förderung beträgt maximal 30 % der anrechenbaren Kosten, jedoch höchstens 5.000 Euro pro Projekt. Anträge können nach Abschluss der Maßnahme und Einreichung der Rechnungen bis zum 30. September des jeweiligen Jahres gestellt werden. Die Einreichfrist für 2026 ist damit abgelaufen, die nächste Einreichung ist bis 30.09.2027 möglich. Ausgenommen von der Förderung sind Schulen, Kindergärten sowie Wasser- und Abwasseranlagen, sofern keine gesonderte Einzelfallprüfung positiv ausfällt.

PV-Förderung für Schulen und Kindergärten

Über den Schul- und Kindergartenfonds des Landes Niederösterreich werden Photovoltaikanlagen und dazugehörige Stromspeicher im Rahmen von Bauvorhaben an Pflichtschulen und Kindergärten unterstützt. Dabei werden Anlagen entsprechend dem Eigenbedarf der jeweiligen Einrichtung gefördert, d. h. die PV-Anlage wird so bemessen, dass sie den elektrischen Eigenverbrauch der Schule oder des Kindergartens abdeckt. Gleichzeitig kann auch ein Stromspeicher im gleichen Verhältnis mitfinanziert werden, was die Eigenverbrauchsquote weiter erhöht und Netzbezugskosten reduziert. Die Mindestinvestitionskosten liegen bei 10.000 €. Bei Investitionen bis 100.000 € gibt es einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von 25 %, bei höheren Investitionen einen jährlichen Zuschuss von 7 % (Annuitätenzuschuss). Die Förderung ist unbefristet und richtet sich an Gemeinden bzw. Träger öffentlicher Einrichtungen. Sie kann zum Beispiel im Zuge von Neubauten, Sanierungen oder baulichen Erweiterungen von Schul- und Kindergartenstandorten beantragt werden.

Photovoltaik Förderungen Burgenland

Stromspeicher Förderung Burgenland

Im Burgenland gibt es 2026 eine eigene Landesförderung für Stromspeicher. Gefördert wird die nachträgliche Errichtung oder Erweiterung von Stromspeichern bei bestehenden Photovoltaikanlagen in privaten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern. Die Förderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten, maximal 100 € pro kWh, für Speicher mit einer Kapazität von bis zu 20 kWh, und wird als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss gewährt. Der Antrag ist innerhalb von sechs Monaten zu stellen (Details zur Frist siehe Förderrichtlinie). Für das Programm stehen insgesamt 1,75 Mio. Euro zur Verfügung. Die Bundesförderung hat Vorrang: Die Landesförderung greift dann, wenn keine Bundesförderung (z. B. EAG-Investitionszuschuss) in Anspruch genommen werden kann. Voraussetzung ist, dass der Speicher überwiegend dem Eigenverbrauch dient.

  • gültig bis 31.12.2026
  • Private
  • Stromspeicher

Photovoltaik Förderungen Kärnten

Förderungen für Photovoltaik und Stromspeicher in Kärnten

Das Land Kärnten hat die Photovoltaik- und Stromspeicherförderung mit 2026 grundlegend neu geregelt und fördert PV-Anlagen ausschließlich in Kombination mit einem Stromspeicher.

  • Für die Neuerrichtung einer PV-Anlage ab 5 kWp mit gleichzeitigem Stromspeicher ab 5 kWh wird ein einheitlicher pauschaler Direktzuschuss von 3.000 € gewährt.
  • Auch die Erweiterung bestehender PV-Anlagen wird gefördert, sofern die Leistung um mindestens 5 kWp erhöht und gleichzeitig ein neuer Stromspeicher mit mindestens 5 kWh errichtet wird – ebenfalls mit 3.000 € Pauschalförderung.
  • Wird ausschließlich ein Stromspeicher zu einer bestehenden PV-Anlage nachgerüstet, beträgt die Förderung 1.000 €, vorausgesetzt der Speicher weist mindestens 5 kWh Bruttospeicherkapazität auf. 

Die Förderung gilt nur für Anlagen mit Rechnungsdatum ab 1. Jänner 2026, ist mit maximal 50 % der Errichtungskosten gedeckelt (unter Einbeziehung früherer Landesförderungen) und kann ausschließlich während eines Fördercalls beantragt werden. Der erste Fördercall lief von 15.04. bis 30.06.2026. Der zweite Fördercall läuft von 12.10. bis 31.12.2026.

  • gültig bis 31.12.2026
  • Private
  • PV-Anlagen & Speicher

Fördergegenstand

Förderhöhe

Neuerrichtung PV + Speicher

3.000€ pauschal

PV Erweiterung um > 5 kWp + Errichtung eines Speichers

3.000€ pauschal

Speichernachrüstung zu bestehender PV

1.000€ pauschal

Förderungen für betriebliche PV-Anlagen Kärnten

Das Land Kärnten fördert 2026 auch gezielt betriebliche Photovoltaik-Eigenverbrauchsanlagen, um Unternehmen bei der Reduktion ihrer Stromkosten und der Eigenversorgung zu unterstützen. Gefördert werden Neuerrichtungen und Erweiterungen von PV-Anlagen auf betrieblich genutzten Gebäuden, sofern die Anlage eigenverbrauchsoptimiert ausgelegt ist. Die Förderhöhe beträgt bis zu 200 € pro kWp, maximal jedoch 45 % der förderfähigen Investitionskosten und höchstens 500.000 € pro Standort. Zusätzlich werden Stromspeicher mit 275 € pro kWh gefördert, maximal 2.750 €.

Die förderbare Anlagenleistung richtet sich nach dem jährlichen Stromverbrauch des Betriebs und wird anhand klar definierter Berechnungsformeln ermittelt. Anlagen mit Volleinspeisung, Inselanlagen oder PV-Anlagen mit erhöhtem Einspeisetarif sind ausgeschlossen. Die Antragstellung erfolgt nach Fertigstellung der Anlage und gilt für Projekte mit Rechnungsdatum ab 01.01.2026.

Förderungen für kommunale PV-Anlagen Kärnten

Für Gemeinden und kommunale Einrichtungen bietet Kärnten 2026 eine eigene Förderung für Photovoltaik-Eigenverbrauchsanlagen auf kommunalen Gebäuden wie Schulen, Amtsgebäuden, Bauhöfen oder Mehrzweckgebäuden. Gefördert werden Neuerrichtungen und Erweiterungen von PV-Anlagen, die überwiegend dem Eigenverbrauch dienen. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Baukostenzuschuss gewährt und beträgt bis zu 45 % der anerkennbaren Kosten. Die maximale Förderung pro kWp ist gestaffelt:

Fördergegenstand

Förderhöhe

Vorsteuerabzugs-berechtigte

bis 10 kWp

1.250 € /kWp

900 € / kWp 

10 bis 25 kWp

950 € / kWp

650 € / kWp

über 25 kWp

400 € / kWp 

200 € / kWp 

Auch hier richtet sich die förderbare Anlagengröße nach dem tatsächlichen Stromverbrauch der versorgten Gebäude. Die Förderung gilt für Projekte mit Rechnungsdatum ab 01.01.2026 und ist mit Bundesförderungen kombinierbar, sofern keine Überförderung entsteht.

Photovoltaik Förderungen Salzburg

Im Bundesland Salzburg ist die Landesförderung für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher mit 31.12.2025 ausgelaufen. Ab 2026 stehen keine Landeszuschüsse mehr zur Verfügung. Förderungen sind ausschließlich über Bundesprogramme wie den EAG-Investitionszuschuss oder die Marktprämie möglich.

Photovoltaik Förderungen Tirol

Wohnbauförderung für PV-Anlagen Tirol

In Tirol wird die Errichtung von Photovoltaikanlagen im Zuge von Wohnhaussanierungen über die Wohnbauförderung unterstützt. Förderfähig sind PV-Anlagen bis maximal 20 kWp auf bestehenden Wohngebäuden (z. B. Ein- und Mehrfamilienhäuser), sofern sie im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme installiert werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Gefördert wird wahlweise mit einem Einmalzuschuss von 50 % der Kosten, maximal 125 € pro kWp, oder mit einem Annuitätenzuschuss von 55 % (anerkannte Kosten bis 250 € pro kWp). Die Richtlinie gilt bis 31.12.2027. Voraussetzung ist, dass die PV-Anlage Bestandteil eines genehmigten Sanierungsvorhabens ist. Die Förderung kann mit Bundesförderungen wie dem EAG-Investitionszuschuss kombiniert werden, sofern keine Überförderung entsteht.

  • gültig bis 31.12.2027
  • Private
  • PV-Anlagen

Förderung von netzdienlichen Stromspeichersystemen

Das Land Tirol fördert 2026 netzdienliche Stromspeichersysteme, um den Eigenverbrauch von Solarstrom zu erhöhen und das Stromnetz zu entlasten. Gefördert wird die Nachrüstung eines Stromspeichers zu einer bestehenden PV-Anlage sowie die Erweiterung eines bestehenden Speichers. Voraussetzung sind ein Hauptwohnsitz am Anlagenstandort in Tirol und ein steuerbarer Wechselrichter, damit der Speicher netzdienlich betrieben werden kann. Die Förderung beträgt 100 € pro kWh, in der Regel für die ersten 10 kWh Speicherkapazität, sodass eine maximale Fördersumme von 1.000 € pro Anlage erreicht werden kann. Für das Programm stehen rund 1 Mio. Euro zur Verfügung. Der Antrag wird nach Inbetriebnahme des Speichers gestellt; alle Rechnungen müssen auf die antragstellende Person ausgestellt sein.

  • bis Ausschöpfung der Budgetmittel (rund 1 Mio. Euro)
  • Private mit Hauptwohnsitz in Tirol
  • Stromspeicher

Sonderförderungsprogramme Tirol

Darüber hinaus gibt es in Tirol einige regionale Sonderförderungsprogramme für Photovoltaik und Stromspeicher. Dabei werden Eigenverbrauchsanlagen, bei denen eine gute Wirtschaftlichkeit der Anlage auch ohne Speicher gegeben ist, gefördert, aber auch Großbatteriespeicher, Energiemanagement und mehr. Abhängig von der Region variieren Förderhöhe und Voraussetzungen stark. Interessierte sollten sich vor Projektstart direkt bei der jeweiligen Regionalstelle oder dem Land Tirol informieren, da diese Förderungen zeitlich und budgetär begrenzt sind. Es gibt folgende Sonderförderungsprogramme:

  • Sonderförderungsprogramm Landeck: Für Betriebe, Gemeinden, Energiegemeinschaften und Vereine
  • Sonderförderungsprogramm Lechtal-Reutte: Für Betriebe, Gemeinden, Energiegemeinschaften und Vereine
  • Sonderförderungsprogramm Pitztal: Für Privatpersonen, Betriebe und Gemeinden
  • Sonderförderungsprogramm Osttirol: Details und Zielgruppen beim Land Tirol bzw. der zuständigen Regionalstelle

Photovoltaik Förderungen Steiermark

PV-Förderung bei Wohnhaussanierung Steiermark

In der Steiermark können Photovoltaikanlagen und Stromspeicher 2026 im Rahmen einer umfassenden Sanierung gefördert werden. Voraussetzung ist, dass die Sanierungsmaßnahmen die reine Erhaltung der Gebäude übersteigen und dass sich mindestens drei Wohnungen in dem Gebäude befinden. Die Förderung erfolgt wahlweise als nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 30 % der förderbaren Kosten, ausbezahlt in 30 Halbjahresraten, oder als zinsgünstiges Förderdarlehen.

  • bis auf Widerruf
  • Wohnungs- & Gebäudeeigentümer, Mieter
  • PV-Anlagen & Speicher

Graz: Förderung für Photovoltaik-Gemeinschaftsanlagen

Wichtiger Hinweis: Die Stadt Graz hat die Abwicklung aller Förderungen bis auf Weiteres ausgesetzt. Bitte informiere dich vor der Antragstellung bei der Stadt Graz über den aktuellen Stand.

Die Förderung umfasst die Installation von Photovoltaik-Gemeinschaftsanlagen bei mehrgeschoßigen Objekten, die zu Wohnzwecken genutzt werden. Das Objekt muss mindestens 5 Haushalte oder 5 Wohneinheiten beinhalten und es müssen zumindest 3 eigenständige Haushalte oder 3 Wohneinheiten je Netzzugangspunkt an der gemeinschaftlichen Energieerzeugungsanlage beteiligt sein. Dabei gibt es zwei unterschiedliche Modelle:

  • Fördermodell A: Haushalte, welche Anteile an der Anlage haben und den Strom selbst nutzen, werden gefördert. Fördersumme: Maximal 300 € pro kWp und Haushalt bis höchstens 20.000 € pro Objekt
  • Fördermodell B: Die Anschaffung der Anlage erfolgt durch Dritte, die den Strom an die Haushalte weiterverkaufen. Fördersumme: Maximal 190 € pro kWp und Haushalt bis höchstens 20.000 € pro Objekt

Du willst mehr zum Thema Gemeinschaftsanlagen wissen? In unserem Ratgeber erfährst du alles rund um gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen.

Ökofonds: Innovative Energiespeicher & Systemintegration

Die Steiermark fördert über den Ökofonds innovative Energiespeicherlösungen und deren Systemintegration, etwa in Betrieben, Gemeinden oder Energiegemeinschaften (nur juristische Personen, keine Privatpersonen). Für die aktuelle Förderrunde stehen insgesamt 1 Mio. Euro zur Verfügung. Gefördert werden entweder

  • Modul 1: Planung eines innovativen Umsetzungskonzepts, gefördert mit 80 %, 70 % bzw. 60 % der Planungskosten, Einreichung bis 31.10.2026, oder
  • Modul 2: Umsetzung von neuartigen Speicherlösungen bzw. intelligenten Integrationskonzepten, Förderung bis zu 200.000 Euro, Einreichung bis 31.07.2027.

Der Antrag muss vor Projektbeginn gestellt werden.

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Photovoltaik Förderungen Vorarlberg

PV Förderung für versiegelte Flächen Vorarlberg

In Vorarlberg werden innovative PV-Projekte auf versiegelten oder teilversiegelten Flächen gefördert, die einer Doppelnutzung zugeführt werden, wie etwa Parkplatzüberdachungen, befestigte Betriebsflächen oder befahrbare PV-Anlagen. Voraussetzung ist, dass die Fläche bereits 12 Monate vor Antragstellung versiegelt war. Die Fördersätze wurden für 2026 neu festgelegt und sind in Anhang 6 der Energieförderungsrichtlinie 2026 geregelt. Die Förderung kann mit Bundes- und Gemeindemitteln kombiniert werden, wobei die Höchstgrenzen gemäß EU-Beihilfenrecht einzuhalten sind. Freiflächenanlagen, Agri-PV, Aufdachanlagen und Photovoltaik-Anlagen auf bestehenden Gebäuden sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Antragstellung erfolgt vor Projektbeginn.

  • gültig bis 31.12.2026
  • natürliche & juristische Personen
  • PV-Anlagen

Förderung von Projekten mit Bürger:innenbeteiligung

Gefördert werden Projekte, wie etwa die Installation oder Erweiterung von erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen unter Bürger:innenbeteiligung oder durch eine Bürgerenergiegemeinschaft (BEG). Ebenfalls unterstützt wird dabei

  • die Mitgliedschaft solcher Anlagen in einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft (EEG)
  • die Neugründung einer Energiegemeinschaft unter Bürger:innenbeteiligung
  • die Weiterentwicklung zu einer Energiegemeinschaft mit Bürger:innenbeteiligung
  • Bürgerenergiegemeinschaften mit Bürger:innenbeteiligung auf Basis erneuerbarer Energie
  • Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA) auf Basis erneuerbarer Energie
  • Vorhaben mit Bürger:innenbeteiligung, die zum Ziel haben den Energieverbrauch und CO2 zu senken und Effizienz zu steigern
  • Eine Kombination der obigen Fördergegestände

Aktueller Status 2026

Die Förderbestimmungen für 2026 sind festgelegt und in Anhang 4 der Energieförderungsrichtlinie des Landes Vorarlberg geregelt. Die Förderhöhe hängt von den Projektkosten ab. Das Antragsformular ist online verfügbar.

Photovoltaik Förderungen Oberösterreich

In Oberösterreich gibt es derzeit keine aktive Landesförderung für PV-Anlagen oder Stromspeicher. Die Förderung für PV-Parkplatzüberdachungen ist mit 23.04.2026 ausgelaufen, die Förderung für die Nachrüstung von Stromspeichern wurde mit 01.07.2026 eingestellt.

Unser Tipp: PV-Überdachungen von Parkplätzen können über den EAG-Investitionszuschuss mit einem Innovationszuschlag von +30 % gefördert werden, sofern die PV-Paneele selbst die Überdachung bilden.

neoom unterstützt dich im gesamten Prozess

Du bist an der Anschaffung einer PV-Anlage und eines Stromspeichers interessiert? Dann nimm Kontakt mit uns auf, damit wir dir bei der Auswahl helfen und die für dich wirtschaftlichste Lösung finden können.  Selbstverständlich beraten wir dich auch gerne weiter bei den Förderungen und geben dir hilfreiche Tipps und Tricks für das Stellen des Antrags.

Bleib auf dem Laufenden!

Du willst die aktuellsten Entwicklungen im Bereich Förderungen nicht verpassen? Kein Problem, wir halten dich auf dem Laufenden!

FAQs: Photovoltaik-Anlage & Speicher Förderungen

Ja. Photovoltaikanlagen werden 2026 sowohl bundesweit als auch in vielen Bundesländern gefördert. Auf Bundesebene stehen der EAG-Investitionszuschuss und alternativ die EAG-Marktprämie zur Verfügung. Ergänzend bieten einzelne Länder zusätzliche Förderungen für PV-Anlagen, Stromspeicher oder bestimmte Anwendungsfälle (z. B. Sanierung, Gemeinden, Betriebe). Hier erfährst du mehr zu den aktuellen PV Förderungen für 2026.

2026 wurden die Förderbedingungen für Photovoltaik in Österreich neu geregelt. Der EAG-Investitionszuschuss und die EAG-Marktprämie gelten weiterhin, jedoch mit angepassten Fördersätzen, Budgets und Fördercalls. Zusätzlich stärkt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) den Eigenverbrauch und flexible Stromnutzung – wodurch PV-Anlagen mit Stromspeicher 2026 deutlich an Bedeutung gewinnen.

Beim EAG-Investitionszuschuss 2026 liegen die Fördersätze je nach Kategorie bei 120–150 € pro kWp: Kategorie A: 150 €/kWp, Kategorie B: 140 €/kWp, Kategorie C: bis 130 €/kWp, Kategorie D: bis 120 €/kWp. Für PV-Speicher gibt es zusätzlich 150 € pro kWh (nur gemeinsam mit PV). Bei der EAG-Marktprämie gilt für 2026/2027 ein Höchstwert von 7,77 ct/kWh.

2026 lohnt sich die Kombination besonders, weil Förderungen die Investitionskosten senken und das neue ElWG flexible Stromnutzung belohnt. Ein intelligenter Stromspeicher erhöht den Eigenverbrauch, reduziert teuren Netzstrom und ermöglicht es, Überschüsse gezielt und wirtschaftlich einzuspeisen. Dadurch wird die PV-Anlage zukunftssicher und schneller rentabel.

Stromspeicher werden 2026 vor allem über den EAG-Investitionszuschuss gefördert. Zusätzlich bieten einige Bundesländer eigene Speicherförderungen, teilweise auch für nachträglich errichtete Speicher, wenn keine Bundesförderung greift. Besonders relevant sind Speicher in Kombination mit Eigenverbrauchsoptimierung und intelligentem Energiemanagement.

Bei den meisten Förderungen gilt: vor Inbetriebnahme der Anlage. Beim EAG-Investitionszuschuss erfolgt die Antragstellung während eines Fördercalls; der Bau darf bereits starten, die Anlage aber noch nicht in Betrieb sein. Auch Landesförderungen verlangen meist eine Antragstellung vor Projektbeginn. Eine frühzeitige Förderprüfung ist daher entscheidend.

Für 2026 ist die Förderung klar geregelt: Der EAG-Investitionszuschuss ist über Fördercalls bis 22.10.2026 verfügbar. Die EAG-Marktprämie ist in der aktuellen Regelung bis 31.12.2027 vorgesehen. Zusätzlich gibt es je nach Bundesland weiterhin Landesförderungen (abhängig von Budget und Richtlinie).