Förderungen für PV-Anlagen und PV-Speicher Österreich
aktualisiert am: 23. Jänner 2026
PV Förderungen Österreich 2025/2026: Photovoltaik-Speicher & PV-Anlagen
Auch 2026 wird der Ausbau von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern in Österreich weiterhin gefördert. Zentrale Förderinstrumente sind der EAG-Investitionszuschuss sowie die EAG-Marktprämie für eingespeisten Solarstrom. Ergänzend dazu bieten einige Bundesländer zusätzliche PV- und Speicherförderungen an. Unser Ratgeber gibt dir einen Überblick über alle aktuell geltenden Förderungen für Photovoltaik und Stromspeicher.
Neben finanziellen Zuschüssen entscheiden jedoch auch die 2026 geänderten Rahmenbedingungen, ob sich die Investition in eine PV-Anlage lohnt. Durch das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) gewinnt das Thema Flexibilität im Stromnetz zunehmend an Bedeutung – dadurch werden Photovoltaikanlagen in Kombination mit Stromspeichern 2026 besonders attraktiv. Über unseren Konfigurator kannst du einfach und unverbindlich deine Ersparnis mit einer PV- und Speicheranlage berechnen:
Österreichweite PV- und Speicher-Förderungen 2026
Wer mit einer PV-Anlage und einem Speicher selbst Strom erzeugen und sich dadurch unabhängiger machen will, kann sich in Österreich auch 2026 wieder durch Förderungen finanziell unterstützen zu lassen.
EAG PV Förderungen
Aktueller Status: EAG Investitionszuschuss für PV-Anlagen und Stromspeicher 2026
Der EAG-Investitionszuschuss bleibt auch nach der Novelle der EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom 2026 das zentrale Förderinstrument für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher in Österreich. Mit der neuen Verordnung für 2026 wurden Förderbudgets, Fördersätze und Fördercall-Strukturen für 2026 neu festgelegt.
Aktuelle Fördercalls:
- 23.04. – 11.05.2026
- 16.06. – 30.06.2026
- 08.10. – 22.10.2026
Eine Antragstellung ist ausschließlich während eines offenen Fördercalls möglich.
gültig bis 22.10.2026
natürliche & juristische Personen
PV-Anlagen & Speicher
Was wird gefördert?
Durch den Investitionszuschuss nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) wird die Neuerrichtung oder Erweiterung von Photovoltaik-Anlagen in den Kategorien A, B, C und D gefördert. Diese entsprechen einer maximalen Leistung zwischen 10 kWp und 1000 kWp. Je nach Anbringungsart und Innovationsgrad werden zusätzlich auch Ab- oder Zuschläge berechnet. Auch Photovoltaik-Speicher werden gefördert, allerdings nur in Verbindung mit einem Antrag für eine PV-Anlage. Auch dieses Jahr kann wieder der Made-in-Europe-Bonus geltend gemacht werden.
Wie hoch ist die Förderung 2026?
Mit der Novelle wurden die Fördersätze leicht angepasst und vereinheitlicht. Für Photovoltaikanlagen in den Kategorien A bis D gelten fixe bzw. maximale Fördersätze, für Stromspeicher bleibt der Zuschuss unverändert: Die individuelle Förderhöhe ist abhängig von der jeweiligen Leistungskategorie und liegt zwischen 120 und 150 Euro pro kWp für Photovoltaikanlagen und bei 150 Euro pro kWh für PV-Speicher. Für innovative PV-Anlagen gilt zudem ein Zuschlag von +30%, während es für Anlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen einen Abschlag von -25% gibt.
Neu in diesem Jahr: Innovative PV-Anlagen als Parkplatzüberdachung bekommen nur dann den Innovationszuschlag, wenn PV-Paneele die Überdachung darstellen.
neoom
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Kategorie |
Förderhöhe |
Fördermittel gesamt |
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Kategorie A: bis 10 kWp |
€150,- pro kWp |
1. Fördercall: €5 Mio. 2. Fördercall: €2 Mio. 3. Fördercall: €2 Mio. |
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Kategorie B: >10 kWp bis 20 kWp |
€140,- pro kWp |
1. Fördercall: €5 Mio. 2. Fördercall: €2 Mio. 3. Fördercall: €2 Mio. |
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Kategorie C: >20 kWp bis 100 kWp |
bis zu €130,- pro kWp |
1. Fördercall: €15 Mio. 2. Fördercall: €4 Mio. 3. Fördercall: €2 Mio. |
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Kategorie D: >100 kWp bis 1000 kWp |
bis zu €120,- pro kWp |
1. Fördercall: €15 Mio. 2. Fördercall: €4 Mio. 3. Fördercall: €2 Mio. |
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PV-Speicher |
€150,- pro kWh |
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Wer bekommt den Investitionszuschuss?
Sowohl private als auch gewerbliche Anlagen-Betreiber können diesen Zuschuss bei Neuerrichtung oder Erweiterung einer PV-Anlage beantragen, sofern die oben genannten Kriterien erfüllt sind.
Wie kann ich die PV Förderung beantragen?
Die Antragstellung erfolgt online über die EAG-Abwicklungsstelle der OeMAG während der jeweiligen Fördercall-Phasen. Folgendes ist dabei zu beachten:
- Der Bau kann bereits vor der Antragstellung beginnen, die Inbetriebnahme darf jedoch erst danach erfolgen.
- Im ersten Schritt wird ein Ticket gezogen. Für Projekte der Kategorien A und B gilt dabei das „First come, first served“-Prinzip - eine pünktliche Ticketziehung ist also entscheidend! Halte dafür E-Mail-Adresse und Einspeisezählpunkt (AT00…) bereit.
- Zusätzlich muss das Förderprojekt im EAG-Portal erstellt und während eines laufenden Fördercalls eingereicht werden. Halte dafür folgende Dokumente bereit:
- Technische Projektbeschreibung inkl. Anbringungsart
- Alle erforderlichen Genehmigungen/Anzeigen
Übrigens: Dein Projekt kannst du bereits vorab im Portal anlegen. So sparst du dir während des Fördercalls Zeit und kannst den Antrag dann mit nur wenigen Klicks einreichen.
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Aktueller Status: Marktprämie für eingespeisten Strom 2026 / 2027
Auch die EAG-Marktprämie wurde durch die EAG-Marktprämienverordnung-Novelle 2026 aktualisiert und für die Jahre 2026 und 2027 neu geregelt. Sie bleibt damit ein zentrales Förderinstrument für PV-Anlagen ab 10 kWp, deren Strom ganz oder teilweise ins öffentliche Netz eingespeist wird. Das Ausschreibungsvolumen pro Ausschreibungsrunde beläuft sich für die beiden Jahre auf 175.000 kWp. Der Höchstwert für die Gebotstermine 2026 und 2027 liegt bei 7,77 Cent/kWh.
gültig bis 31.12.2027
natürliche & juristische Personen
eingespeister Strom
Was wird gefördert?
Mit der Marktprämie soll Strom aus erneuerbaren Quellen gefördert werden, der in das öffentliche Netz eingespeist wird. Sie soll die Differenz ausgleichen zwischen
- Produktionskosten einer PV-Anlage und
- dem Marktpreis für Strom.
Beantragt werden kann die Prämie bei der Errichtung oder Erweiterung einer PV-Anlage von mindestens 10kWp Nennleistung auf Gebäuden, auf Infrastruktur und im Freiland .
Wie wird die Förderung beantragt?
Die Abwicklung der PV-Förderung erfolgt über die EAG Abwicklungsstelle OeMag. Die Antragstellung erfolgt, indem die Höhe des aus wirtschaftlicher Sicht nötigen Strompreises der Photovoltaikanlage in Form eines Gebots abgegeben wird. Das Gebot kann dabei immer bis zum folgenden Gebotstermin eingebracht werden.
Ablauf:
- Antrag wird vor dem Projektstart gestellt
- Gebote für eingespeisten Strom werden eingebracht & durch die EAG Abwicklungsstelle geprüft
- Die Projekte werden nach Höhe des Gebotswerts für eingespeisten Strom gereiht
- Zuschläge werden bis zur Erschöpfung des Ausschreibungsvolumens erteilt
- Zusagen werden veröffentlicht
- Verträge werden mit der EAG Abwicklungsstelle und dem Stromvermarkter abgeschlossen
- Anlage wird errichtet und in Betrieb genommen
Gebotstermine 2026:
- 17.03.2026
- 11.06.2026
- 24.09.2026
- 10.12.2026
Gebotstermine 2027:
- 10.02.2027
- 22.04.2027
- 08.07.2027
- 07.10.2027
Hinweis: Die EAG-Marktprämie ist nicht mit dem EAG-Investitionszuschuss kombinierbar. Antragsteller:innen müssen sich daher vor Projektstart entscheiden, welches Fördermodell wirtschaftlich sinnvoller ist.
PV-Förderung: Stromerzeugung in Insellagen (KPC)
Aktueller Status: Stromerzeugung mittels Inselanlagen 2026
Für Standorte ohne Anschluss an das öffentliche Stromnetz besteht weiterhin eine Bundesförderung über die Kommunalkredit Public Consulting (KPC). Sie unterstützt Unternehmen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen, die eigenständig Strom erzeugen wollen – auch an abgelegenen Orten ohne Netzzugang. Sie gilt seit dem 1. Juli 2022 und wird als einmaliger Investitionszuschuss ausgezahlt. Wichtig: Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen erfolgen, da rückwirkende Anträge nicht möglich sind.
bis auf Widerruf
Betriebe, Vereine & konfessionelle Einrichtungen
PV-Anlagen & Speicher
Was wird gefördert?
Fördergegenstand sind Anlagen, die Strom auf Basis erneuerbarer Energieträger erzeugen und zur Eigenversorgung dienen. Dabei handelt es sich um Insellagen, die keinen Anschluss an das öffentliche Stromnetz haben. Förderungsfähig sind neben PV-Anlagen auch Nachrüstungen von elektrischen Energiespeichern bei einer bestehenden Anlage, Windkraftanlagen, Kleinwasser- und Blockheizkraftwerke, ebenso wie die Planung und Montage. Voraussetzung ist eine Mindestinvestition von 10.000 €.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung deckt bis zu 30 % der Kosten ab, wobei die maximale Fördersumme 4,5 Millionen Euro pro Projekt beträgt. Darüber hinaus gibt es attraktive Zuschläge:
- 5 % Zuschlag für Projekte in hochalpinen Lagen mit über 1.200 m Seehöhe oder in ökologisch sensiblen Gebieten.
- 5 % zusätzlicher Zuschlag für Unternehmen mit EMAS-Zertifizierung mit einem maximalen Förderbetrag von 10.000 €
Wie wird die Förderung beantragt?
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über die Plattform der KPC. Dabei werden verschiedene Unterlagen benötigt wie etwa unter anderem eine Projektbeschreibung, Kostenvoranschläge und Baubescheide.
Zusatz: Handwerkerbonus
Aktueller Status: Handwerkerbonus 2026
Der Handwerkerbonus ist eine weitere Möglichkeit sich finanziell unterstützen zu lassen - beispielsweise bei der Installation deiner Anlage - und bietet eine Alternative falls keine andere Förderung greift. Der Bonus wurde im Rahmen des Konjunkturpakets "Wohnraum und Bauoffensive" ins Leben gerufen und fördert Handwerksleistungen im privaten Wohnbereich mit bis zu 1500 € pro Person und Wohneinheit in diesem Jahr. Für die Förderperiode 2025 endet die Einreichfrist am 28.02.2026.
Hinweis: Der Bonus lässt sich nicht mit anderen Bundes- oder Länderförderungen kombinieren.
gültig bis 28.02.2026.
Private
PV-Installation
Umsatzsteuer auf PV-Anlagen
Der Nullsteuersatz (0 % USt) für PV-Anlagen bis 35 kWp ist mit 31.03.2025 ausgelaufen. Seit 01.04.2025 gilt grundsätzlich wieder der Regelsteuersatz von 20%. Damit gewinnen Investitionsförderungen und eine optimierte Eigenverbrauchsstrategie weiter an Bedeutung.
Das neue ElWG: Warum PV-Anlagen mit intelligentem Speicher 2026 im Vorteil sind
Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) fördert ein flexibleres Stromsystem in Österreich. Dabei sollen Stromverbrauch und -einspeisung besser aufeinander abgestimmt und Netzüberlastungen verhindert werden. Für PV-Anlagen bedeutet das: Strom soll vorwiegend vor Ort verbraucht oder dann ins Netz gespeist werden, wenn er von anderen auch gebraucht wird - nicht nur dann, wenn die Sonne scheint.
Stromspeicher machen genau das möglich. Sie ermöglichen es, selbst erzeugten Solarstrom gezielt zwischenzuspeichern und genau dann zu nutzen oder bereitzustellen, wenn er gebraucht wird – statt ihn zu ungünstigen Zeiten ins Netz einzuspeisen.
Entscheidend ist dabei nicht nur der Speicher selbst, sondern eine intelligente Steuerung. Systeme mit smartem Energiemanagement entscheiden selbstständig, wann es sinnvoll ist Strom zu verbrauchen, zu speichern oder einzuspeisen - im besten Fall so, dass möglichst viel des eigenen Stroms genutzt und Überschüsse immer zur besten Zeit und zum besten Preis ins Netz gespeist werden. Das erhöht den Eigenverbrauch, senkt den Bezug von teurem Netzstrom und verbessert damit die Wirtschaftlichkeit der PV-Anlage deutlich
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PV Förderungen in Österreich auf Bundesländer-Ebene
Photovoltaik Förderungen Wien
Photovoltaik-Beratung in Wien – 1, 2, 3 Sonnengutschein
Mit dem „1, 2, 3 Sonnengutschein“ fördert die Stadt Wien die Planung von gemeinschaftlichen PV-Anlagen auf mehrgeschoßigen Wohnhäusern. Wohnungseigentümer:innen, Hausverwaltungen und Gebäudeeigentümer:innen erhalten kostenlose Beratungsleistungen in drei Modulen: Ersteinschätzung, Entscheidungsbegleitung und Umsetzungsberatung. Die Förderung gilt für Dächer mit einem Mindestpotenzial von 5 kWp PV-Leistung und läuft bis 31. März 2026.
- Modul 1 - Ersteinschätzung: Eine technische und rechtliche Vorprüfung analysiert die Machbarkeit und mögliche Kosten einer PV-Anlage am Gebäude.
- Modul 2 - Entscheidungsbegleitung: Berater:innen unterstützen die gemeinschaftliche Entscheidungsfindung durch Präsentation der Ersteinschätzungsergebnisse bei einer Hausversammlung. Fragen zur Umsetzung werden neutral beantwortet. Die Stadt Wien finanziert bis zu acht Stunden dieser Beratung.
- Modul 3 - Umsetzungsberatung: Hier stehen Aspekte wie Preisgestaltung, Netzanschluss und Finanzierung im Fokus. Expert:innen begleiten die Antragsteller:innen durch die letzten Umsetzungsschritte. Für diese Beratung übernimmt die Stadt die Kosten für bis zu zehn Stunden.
gültig bis 31.03.2026.
Wohnungs- / Gebäude-eigentümer:innen & Hausverwaltungen
Beratung gemeinschaftliche PV-Anlagen
Photovoltaik Förderungen Niederösterreich
Wohnbauförderung Eigenheimsanierung Niederösterreich
Die Förderung umfasst neu installierte PV-Anlagen im Rahmen der Eigenheimsanierung bei Gebäuden mit bis zu 500 m² und soll mit einem jährlichen Zuschuss von 4% der förderbaren Sanierungskosten über 10 Jahre bei der Rückzahlung deines Bankdarlehens unterstützen. Die genaue Höhe der Förderung wird über ein Punktesystem ermittelt. Eine Errichtung einer PV-Anlage im Zuge der Sanierung erhöht die Punkteanzahl und damit auch die Fördersumme. Bei der Förderung wird zwischen Sanierung mit Energieausweis und ohne Energieausweis unterschieden:
- Sanierung mit Energieausweis: Die Sanierung mit Energieausweis bietet sich insbesondere dann an, wenn eine thermische Gesamtsanierung mit Wärmeschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen geplant ist, die zu einem verbesserten Heizwärmebedarf beitragen. Gut zu wissen: Werden Wärmeschutzmaßnahmen kombiniert, kann eine höhere Fördersumme erzielt werden als über Einzelmaßnahmen, sofern diese zu einer Verbesserung des Heizwärmebedarfs um zumindest 40% führen.
- Sanierung ohne Energieausweis: Einzelmaßnahmen, wie beispielsweise Heizungstausch, Dachsanierung oder wärmedämmende Maßnahmen werden über die Sanierung ohne Energieausweis gefördert.
bis auf Widerruf
Private
PV-Anlagen
Wohnbauförderung Eigenheim Niederösterreich
Wird im Zuge der Neuerrichtung eines Eigenheims oder beim Ersterwerb eines Reihenhauses eine PV-Anlage installiert, wird dies durch die Wohnbauförderung Eigenheim in Niederösterreich unterstützt. Die Förderung wird in Form eines Darlehens mit einem fixen Zinssatz von 1% auf eine Laufzeit von 27,5 oder 34,5 Jahre ausgezahlt. Sie besteht aus vier Bausteinen, welche auf die Höhe der Förderung Einfluss nehmen:
- „Wie energieeffizient baue ich mein Haus?“ (Basisförderung)
- "Wie optimiere ich meine Haustechnik, die Sicherheit, die Ökologie und die Behaglichkeit?" (Ergänzung zur Basisförderung)
- „Baue ich mein Haus im Ortskern und/oder in einer Abwanderungsgemeinde?“ (Lagequalität)
- „Wie schaut meine Familiensituation aus?“ (Familienförderung)
bis auf Widerruf
Private
PV-Anlagen
PV-Förderung für Gemeindegebäude Niederösterreich
In Niederösterreich können Gemeinden und Gemeindeverbände Förderungen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden beantragen. Unterstützt wird die Installation von PV-Anlagen mit oder ohne Stromspeicher auf den in der Bedarfszuweisungsrichtlinie (BZ III) definierten Gebäuden. Die Förderung beträgt maximal 30 % der anrechenbaren Kosten, jedoch höchstens 5.000 Euro pro Projekt. Anträge können nach Abschluss der Maßnahme und Einreichung der Rechnungen bis zum 30. September des jeweiligen Jahres gestellt werden. Ausgenommen von der Förderung sind Schulen, Kindergärten sowie Wasser- und Abwasseranlagen, sofern keine gesonderte Einzelfallprüfung positiv ausfällt. Die Antragstellung erfolgt über das Kommunalnet-Portal oder über die E-Formulare des Landes Niederösterreich.
PV-Förderung für Schulen und Kindergärten
Über den Schul- und Kindergartenfonds des Landes Niederösterreich werden Photovoltaikanlagen und dazugehörige Stromspeicher im Rahmen von Bauvorhaben an Pflichtschulen und Kindergärten unterstützt. Dabei werden Anlagen entsprechend dem Eigenbedarf der jeweiligen Einrichtung gefördert, d. h. die PV-Anlage wird so bemessen, dass sie den elektrischen Eigenverbrauch der Schule oder des Kindergartens abdeckt. Gleichzeitig kann auch ein Stromspeicher im gleichen Verhältnis mitfinanziert werden, was die Eigenverbrauchsquote weiter erhöht und Netzbezugskosten reduziert. Mindestinvestitionskosten liegen bei 10.000 €, und es gibt sowohl nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse (bei Investitionen bis 100.000 €) als auch jährliche Zuschüsse bei höheren Investitionen, abhängig von der Höhe der Investitionssumme. Diese Förderung richtet sich an Gemeinden bzw. Träger öffentlicher Einrichtungen und kann zum Beispiel im Zuge von Neubauten, Sanierungen oder baulichen Erweiterungen von Schul- und Kindergartenstandorten beantragt werden.
Photovoltaik Förderungen Burgenland
Stromspeicher Förderung Burgenland
Im Burgenland besteht 2026 eine eigene Landesförderung für Stromspeicher, die insbesondere dann greift, wenn keine Bundesförderung (z. B. EAG-Investitionszuschuss oder frühere Steuerbegünstigungen) in Anspruch genommen werden kann. Gefördert wird die nachträgliche Errichtung oder Erweiterung von Stromspeichern bei bestehenden Photovoltaikanlagen in privaten Wohngebäuden. Die Förderung gilt für Speicher mit einer Kapazität von bis zu 20 kWh und wird als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss gewährt. Die Förderhöhe beträgt in der Regel bis zu 30 % der förderfähigen Kosten bzw. einen fixen Zuschuss pro kWh, abhängig von der aktuellen Landesrichtlinie. Voraussetzung ist, dass der Speicher überwiegend dem Eigenverbrauch dient und der Antrag vor Umsetzung gestellt wird. Diese Förderung bietet damit eine attraktive Alternative, wenn Bundesmittel nicht verfügbar sind oder abgelehnt wurden.
gültig bis 31.12.2026
Private
Stromspeicher
Photovoltaik Förderungen Kärnten
Förderungen für Photovoltaik und Stromspeicher in Kärnten
Das Land Kärnten hat die Photovoltaik- und Stromspeicherförderung mit 2026 grundlegend neu geregelt und fördert PV-Anlagen ausschließlich in Kombination mit einem Stromspeicher.
- Für die Neuerrichtung einer PV-Anlage ab 5 kWp mit gleichzeitigem Stromspeicher ab 5 kWh wird ein einheitlicher pauschaler Direktzuschuss von 3.000 € gewährt.
- Auch die Erweiterung bestehender PV-Anlagen wird gefördert, sofern die Leistung um mindestens 5 kWp erhöht und gleichzeitig ein neuer Stromspeicher mit mindestens 5 kWh errichtet wird – ebenfalls mit 3.000 € Pauschalförderung.
- Wird ausschließlich ein Stromspeicher zu einer bestehenden PV-Anlage nachgerüstet, beträgt die Förderung 1.000 €, vorausgesetzt der Speicher weist mindestens 5 kWh Bruttospeicherkapazität auf.
Die Förderung gilt nur für Anlagen mit Rechnungsdatum ab 1. Jänner 2026, ist mit maximal 50 % der Errichtungskosten gedeckelt (unter Einbeziehung früherer Landesförderungen) und kann ausschließlich während eines Fördercalls beantragt werden. Der erste Fördercall 2026 startet am 15. April 2026, weitere Termine werden vom Land Kärnten angekündigt.
gültig bis 31.12.2026
Private
PV-Anlagen & Speicher
neoom
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Fördergegenstand |
Förderhöhe |
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Neuerrichtung PV + Speicher |
3.000€ pauschal |
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PV Erweiterung um > 5 kWp + Errichtung eines Speichers |
3.000€ pauschal |
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Speichernachrüstung zu bestehender PV |
1.000€ pauschal |
Förderungen für betriebliche PV-Anlagen Kärnten
Das Land Kärnten fördert 2026 auch gezielt betriebliche Photovoltaik-Eigenverbrauchsanlagen, um Unternehmen bei der Reduktion ihrer Stromkosten und der Eigenversorgung zu unterstützen. Gefördert werden Neuerrichtungen und Erweiterungen von PV-Anlagen auf betrieblich genutzten Gebäuden, sofern die Anlage eigenverbrauchsoptimiert ausgelegt ist. Die Förderhöhe beträgt bis zu 200 € pro kWp, maximal jedoch 45 % der förderfähigen Investitionskosten und höchstens 500.000 € pro Standort.
Die förderbare Anlagenleistung richtet sich nach dem jährlichen Stromverbrauch des Betriebs und wird anhand klar definierter Berechnungsformeln ermittelt. Anlagen mit Volleinspeisung, Inselanlagen oder PV-Anlagen mit erhöhtem Einspeisetarif sind ausgeschlossen. Die Antragstellung erfolgt nach Fertigstellung der Anlage und gilt für Projekte mit Rechnungsdatum ab 01.01.2026.
Förderungen für kommunale PV-Anlagen Kärnten
Für Gemeinden und kommunale Einrichtungen bietet Kärnten 2026 eine eigene Förderung für Photovoltaik-Eigenverbrauchsanlagen auf kommunalen Gebäuden wie Schulen, Amtsgebäuden, Bauhöfen oder Mehrzweckgebäuden. Gefördert werden Neuerrichtungen und Erweiterungen von PV-Anlagen, die überwiegend dem Eigenverbrauch dienen. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Baukostenzuschuss gewährt und beträgt bis zu 45 % der anerkennbaren Kosten. Die maximale Förderung pro kWp ist gestaffelt:
neoom
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Fördergegenstand |
Förderhöhe |
Vorsteuerabzugs-berechtigte |
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bis 10 kWp |
1.250 € /kWp |
900 € / kWp |
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10 bis 25 kWp |
950 € / kWp |
650 € / kWp |
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über 25 kWp |
400 € / kWp |
200 € / kWp |
Auch hier richtet sich die förderbare Anlagengröße nach dem tatsächlichen Stromverbrauch der versorgten Gebäude. Die Förderung gilt für Projekte mit Rechnungsdatum ab 01.01.2026 und ist mit Bundesförderungen kombinierbar, sofern keine Überförderung entsteht.
Mehr zur kommunalen PV-Förderung Kärnten >
Photovoltaik Förderungen Salzburg
Im Bundesland Salzburg ist die Landesförderung für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher mit 31.12.2025 ausgelaufen. Ab 2026 stehen keine Landeszuschüsse mehr zur Verfügung. Förderungen sind ausschließlich über Bundesprogramme wie den EAG-Investitionszuschuss oder die Marktprämie möglich.
Photovoltaik Förderungen Tirol
Wohnbauförderung für PV-Anlagen Tirol
In Tirol wird die Errichtung von Photovoltaikanlagen im Zuge von Wohnhaussanierungen über die Wohnbauförderung unterstützt. Förderfähig sind PV-Anlagen auf bestehenden Wohngebäuden (z. B. Ein- und Mehrfamilienhäuser), sofern sie im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme installiert werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den förderbaren Sanierungskosten und liegt 2026 je nach Sanierungsumfang bei rund 100 bis 125 € pro kWp. Voraussetzung ist, dass die PV-Anlage Bestandteil eines genehmigten Sanierungsvorhabens ist. Die Antragstellung muss innerhalb der vorgegebenen Fristen nach Rechnungslegung erfolgen und kann mit Bundesförderungen wie dem EAG-Investitionszuschuss kombiniert werden, sofern keine Überförderung entsteht.
bis auf Widerruf
Private
PV-Anlagen
Förderung von netzdienlichen Stromspeichersystemen
Das Land Tirol fördert 2026 gezielt netzdienliche Stromspeichersysteme, um den Eigenverbrauch von Solarstrom zu erhöhen und das Stromnetz zu entlasten. Gefördert werden neu installierte Stromspeicher sowie Erweiterungen bestehender Speicher, sofern diese über eine steuerbare Schnittstelle verfügen und netzdienlich betrieben werden können. Die Förderung beträgt 100 € pro kWh, in der Regel für die ersten 10 kWh Speicherkapazität, sodass eine maximale Fördersumme von 1.000 € pro Anlage erreicht werden kann. Antragsberechtigt sind Private, Betriebe und juristische Personen mit Anlagenstandort in Tirol. Der Antrag wird nach Inbetriebnahme des Speichers gestellt; alle Rechnungen müssen auf den Antragsteller ausgestellt sein.
bis Ausschöpfung der Budgetmittel
natürliche & juristische Personen
Stromspeicher
Sonderförderungsprogramme Tirol
Darüber hinaus gibt es in Tirol einige regionale Sonderförderungsprogramme für Photovoltaik und Stromspeicher. Dabei werden Eigenverbrauchsanlagen, bei denen eine gute Wirtschaftlichkeit der Anlage auch ohne Speicher gegeben ist, gefördert, aber auch Großbatteriespeicher, nachhaltiges Energiemanagement und mehr. Abhängig von der regionalen Gültigkeit variieren Förderhöhe und Voraussetzungen stark, bewegen sich jedoch häufig im Bereich von 20–40 % der förderfähigen Kosten. Interessierte sollten sich vor Projektstart direkt bei der jeweiligen Regionalstelle oder dem Land Tirol informieren, da diese Förderungen zeitlich und budgetär begrenzt sind. Es gibt folgende Sonderförderungsprogramme:
- Sonderförderungsprogramm Landeck: Für Betriebe, Gemeinden und Energiegemeinschaften und Vereinen
- Sonderförderungsprogramm Lechtal-Reutte: Für Betriebe, Gemeinden und Energiegemeinschaften und Vereinen
- Sonderförderungsprogramm Pitztal: Für Privatpersonen, Betriebe und Gemeinden
Photovoltaik Förderungen Steiermark
PV-Förderung bei Wohnhaussanierung Steiermark
In der Steiermark können Photovoltaikanlagen und Stromspeicher 2026 im Rahmen einer umfassenden Sanierung gefördert werden. Voraussetzung ist, dass die Sanierungsmaßnahmen die reine Erhaltung der Gebäude übersteigen und dass sich mindestens drei Wohnungen in dem Gebäude befinden. Die Förderung erfolgt wahlweise als Investitionszuschuss (bis zu 30 % der förderfähigen Kosten), als Annuitätenzuschuss (45% auf die Dauer von 15 Jahre) oder als zinsgünstiges Förderdarlehen.
bis auf Widerruf
Wohnungs- & Gebäudeeigentümer, Mieter
PV-Anlagen & Speicher
Graz: Förderung für Photovoltaik-Gemeinschaftsanlagen
Die Förderung umfasst die Installation von Photovoltaik-Gemeinschaftsanlagen bei mehrgeschoßigen Objekten, die zu Wohnzwecken genutzt werden. Das Objekt muss mindestens 5 Haushalte oder 5 Wohneinheiten beinhalten und es müssen zumindest 3 eigenständige Haushalte oder 3 Wohneinheiten je Netzzugangspunkt an der gemeinschaftlichen Energieerzeugungsanlage beteiligt sein. Dabei gibt es zwei unterschiedliche Modelle:
- Fördermodell A: Haushalte, welche Anteile an der Anlage haben und den Strom selbst nutzen, werden gefördert. Fördersumme: Maximal 300 € pro kWp und Haushalt bis höchstens 20.000 € pro Objekt
- Fördermodell B: Die Anschaffung der Anlage erfolgt durch Dritte, die den Strom an die Haushalte weiterverkaufen. Fördersumme: Maximal 190 € pro kWp und Haushalt bis höchstens 20.000 € pro Objekt
Du willst mehr zum Thema Gemeinschaftsanlagen wissen? In unserem Ratgeber erfährst du alles rund um gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen.
Ökofonds: Innovative Photovoltaik-Doppelnutzung Steiermark
Die PV-Förderung für innovative Photovoltaikanlagen mit Doppelnutzung richtet sich an natürliche und juristische Personen, die PV-Anlagen mit Zusatznutzen wie bauwerksintegrierte Systeme, Hybridkollektoren, Agri-Photovoltaikanlagen oder Floating-PV errichten oder erweitern möchten. Ziel ist es, durch kreative Ansätze sowohl den Ausbau erneuerbarer Energien als auch die Flächeneffizienz zu fördern.
Förderdetails:
- Mindestgröße der Anlage: 20 kWp
- Förderhöhe: Bis zu 30 % der förderfähigen Kosten, maximal 250.000 € pro Anlage
- Zuschlag: 125 €/kWp für Anlagen, die Teil eines dezentralen Energiesystems sind bzw. integriert werden. Voraussetzung: Zumindest zwei neu installierte Komponenten (z. B. mit einem Stromspeicher oder einer Wallbox) oder die Teilnahme an einer Energiegemeinschaft.
- Zuschlag: 50 €/kWp für PV-Module bzw. Wechselrichter aus Europa
Die Förderaktion gilt bis 31.12.2026. Der Antrag muss vor Projektbeginn gestellt werden.
Ökofonds: Innovative Energiespeicher & Systemintegration
Die Steiermark fördert seit 01.10.2025 über den Ökofonds innovative Energiespeicherlösungen und deren Systemintegration, etwa in Betrieben, Gemeinden oder Energiegemeinschaften (nur juristische Personen, keine Privatpersonen). Gefördert werden entweder
- die Planung eines innovativen Umsetzungskonzepts (Modul 1) oder
- die konkrete Umsetzung (Modul 2) von neuartigen Speicherlösungen bzw. intelligenten Integrationskonzepten.
Stromspeicherförderung beantragen >
Photovoltaik Förderungen Vorarlberg
PV Förderung für versiegelte Flächen Vorarlberg
In Vorarlberg werden innovative PV-Projekte auf versiegelten oder teilversiegelten Flächen gefördert, die einer Doppelnutzung zugeführt werden, wie etwa Parkplatzüberdachungen, befestigte Betriebsflächen oder befahrbare PV-Anlagen. Voraussetzung ist, dass die Fläche bereits 12 Monate vor Antragstellung versiegelt war. Die Förderung beträgt 500 €/kWp, mit zusätzlichen 250 €/kWp für Begrünungs- und Entsiegelungsmaßnahmen (20 % der PV-Fläche) oder einer Unterkonstruktion in Holzbauweise. Pro Anlage sind maximal 100.000 € möglich. Die Förderung kann mit Bundes- und Gemeindemitteln kombiniert werden, wobei die Höchstgrenzen gemäß EU-Beihilfenrecht einzuhalten sind. Freiflächenanlagen, Agri-PV, Aufdachanlagen und Photovoltaik-Anlagen auf bestehenden Gebäuden sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Antragstellung erfolgt vor Projektbeginn.
gültig bis 31.12.2026
natürliche & juristische Personen
PV-Anlagen
Förderung von Projekten mit Bürger:innenbeteiligung
Gefördert werden Projekte, wie etwa die Installation oder Erweiterung von erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen unter Bürger:innenbeteiligung oder durch eine Bürgerenergiegemeinschaft (BEG). Ebenfalls unterstützt wird dabei
- die Mitgliedschaft solcher Anlagen in einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft (EEG)
- die Neugründung einer Energiegemeinschaft unter Bürger:innenbeteiligung
- die Weiterentwicklung zu einer Energiegemeinschaft mit Bürger:innenbeteiligung
- Bürgerenergiegemeinschaften mit Bürger:innenbeteiligung auf Basis erneuerbarer Energie
- Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA) auf Basis erneuerbarer Energie
- Vorhaben mit Bürger:innenbeteiligung, die zum Ziel haben den Energieverbrauch und CO2 zu senken und Effizienz zu steigern
- Eine Kombination der obigen Fördergegestände
Die Förderhöhe hängt dabei von den Kosten des Projekts ab:
Aktueller Status 2026
Die Förderbestimmungen für 2026 sind für dieses Programm aktuell noch nicht festgelegt. Eine Aktualisierung folgt in Kürze.
Photovoltaik Förderungen Oberösterreich
PV Förderung für Parkplatzüberdachungen Oberösterreich
Im Rahmen dieser Förderung können Unternehmen, Vereine, oberösterreichische Gemeinden und konfessionelle Einrichtungen PV-Überdachungen bis 1.000 kWp für Parkplätze bezuschussen lassen. Dabei muss der Parkplatz mindestens 10 Stellplätze aufweisen und zu Geschäftszeiten frei zugänglich sein. Die PV-Anlage muss zudem netzangebunden und von der OeMag als "Innovativ" eingestuft sein. Pro kWp werden dabei bis zu 500 € und maximal 250.000 € gefördert.
gültig bis zum 1. EAG-Fördercall 2026
Betriebe, Vereine, Gemeinden & konfessionelle Einrichtungen
PV-Anlagen
Hinweis: Anträge für diese Förderung müssen spätestens bis zum ersten EAG-Fördercall 2026 eingelangt sein. Für die Antragstellung müssen sämtliche Unterlagen an foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at geschickt werden.
neoom unterstützt dich im gesamten Prozess
Du bist an der Anschaffung einer PV-Anlage und eines Stromspeichers interessiert? Dann nimm Kontakt mit uns auf, damit wir dir bei der Auswahl helfen und die für dich wirtschaftlichste Lösung finden können. Selbstverständlich beraten wir dich auch gerne weiter bei den Förderungen und geben dir hilfreiche Tipps und Tricks für das Stellen des Antrags.
Bleib auf dem Laufenden!
Wird Photovoltaik 2026 gefördert?
Was ändert sich für PV-Anlagen 2026?
2026 wurden die Förderbedingungen für Photovoltaik in Österreich neu geregelt. Der EAG-Investitionszuschuss und die EAG-Marktprämie gelten weiterhin, jedoch mit angepassten Fördersätzen, Budgets und Fördercalls. Zusätzlich stärkt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) den Eigenverbrauch und flexible Stromnutzung – wodurch PV-Anlagen mit Stromspeicher 2026 deutlich an Bedeutung gewinnen.
Welche Fördersätze gibt es für Photovoltaik in Österreich im Jahr 2026?
Beim EAG-Investitionszuschuss 2026 liegen die Fördersätze je nach Kategorie bei 120–150 € pro kWp: Kategorie A: 150 €/kWp, Kategorie B: 140 €/kWp, Kategorie C: bis 130 €/kWp, Kategorie D: bis 120 €/kWp. Für PV-Speicher gibt es zusätzlich 150 € pro kWh (nur gemeinsam mit PV). Bei der EAG-Marktprämie gilt für 2026/2027 ein Höchstwert von 7,77 ct/kWh.
Warum ist jetzt der richtige Zeitpunkt, auf eine PV-Anlage mit Batteriespeicher zu setzen?
2026 lohnt sich die Kombination besonders, weil Förderungen die Investitionskosten senken und das neue ElWG flexible Stromnutzung belohnt. Ein intelligenter Stromspeicher erhöht den Eigenverbrauch, reduziert teuren Netzstrom und ermöglicht es, Überschüsse gezielt und wirtschaftlich einzuspeisen. Dadurch wird die PV-Anlage zukunftssicher und schneller rentabel.
Welche PV-Speicher Förderungen gibt es in Österreich?
Einreichung des Förderantrags vor oder nach einem Projekt?
Wie lange gibt es noch die PV-Förderung in Österreich?
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