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Förderungen für PV-Anlagen und Photovoltaik-Speicher Österreich

aktualisiert am: 17. April 2024

PV Förderungen Österreich 2023/2024: Photovoltaik-Speicher & PV-Anlagen

2024 bringt einige Erleichterungen für alle, die in eine Photovoltaik (PV)-Anlage mit Stromspeicher investieren wollen. Denn in Österreich fällt die Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 35 kWp für begrenzte Zeit weg.

Anstatt mühsam eine öffentliche PV Förderung beantragen zu müssen, zahlst du so nun automatisch 20% weniger auf deine PV-Anlage mit Speicher. Darüber hinaus sind auch 2024 einige weitere PV-und Speicher-Förderungen in Österreich verfügbar:

  • EAG Investitionszuschuss 2024
  • Klima- und Energiefonds Förderung für Großspeicher und Kleinspeicheranlagen
  • “Raus aus Öl und Gas”-Solarbonus auf thermische Solaranlagen
  • Förderung für Energieautarke Bauernhöfe
  • Zahlreiche Förderungen auf Länderebene
Wir geben dir einen Überblick über den aktuellen Stand der österreichweiten PV Förderungen 2024 sowie der Fördermöglichkeiten in den einzelnen Bundesländern.
 
Plane jetzt über unseren Konfigurator eine PV-Anlage, lasse dich anschließend von Experten beraten und spare so am Ende jede Menge Geld!

Österreichweite PV Förderungen

Wer mit einer PV-Anlage und einem Speicher selbst Strom erzeugen und sich dadurch unabhängiger machen will, wird in Österreich 2024 durch diverse Förderungen und Erleichterungen unterstützt. Mit dem Wegfall der Mehrwertsteuer gibt es ab diesem Jahr eine sehr unbürokratische Möglichkeit, viel Geld bei der Anschaffung von PV-Anlagen und Batteriespeichern zu sparen.

 

0% Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen und Stromspeicher

Diese zeitlich befristete PV Förderung ist eine einzigartige Chance, die Kosten für die Installation von PV-Anlagen und Stromspeichern erheblich zu reduzieren. Durch den Wegfall der Mehrwertsteuer werden diese umweltfreundlichen Technologien jetzt noch zugänglicher und finanziell attraktiver für Haushalte und Unternehmen. Nutze jetzt diese Gelegenheit und spare zukünftig nicht nur Stromkosten, sondern leiste außerdem einen wichtigen Beitrag für eine nachhaltigere und saubere Zukunft für uns alle!

0% Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen: So geht's

  • Informiere Dich: Erkundige dich zunächst über qualifizierte Anbieter und Produkte.

  • Hole ein Angebot ein: Lasse dir ein Angebot für eine PV-Anlage und/oder einen Stromspeicher erstellen. Über unseren Konfigurator kannst dir unverbindlich ein auf dich zugeschnittenes Angebot einholen und deine Ersparnis berechnen.

  • Lass die Anlage installieren: Beauftrage einen Fachbetrieb mit der Installation. Die Mehrwertsteuerbefreiung wird direkt in der Rechnung berücksichtigt. Mit neoom musst du dich um diesen Schritt nicht extra kümmern. Wir vermitteln dich an einen Servicepartner in deiner Nähe und sorgen für einen reibungslosen Ablauf.

  • Nimm die Anlage in Betrieb: Nach der erfolgreichen Installation beginnst du, deine eigene Energie zu erzeugen und zu speichern.

Du hast noch offene Fragen rund um das Thema Mehrwertsteuer-Befreiung von PV-Anlagen und Batteriespeichern? Dann findest du in unseren FAQs viele Antworten. In unserem Ratgeber findest du zudem weitere Infos zum Thema Umsatzsteuer auf PV-Anlagen und Speicher.

Warum du deine PV-Anlage mit einem Batteriespeicher kombinieren solltest

Es gibt gute Gründe, durch die Mehrwertsteuer-Befreiung gleich doppelt zu sparen und sich nicht nur eine PV-Anlage zuzulegen, sondern auch gleich den passenden Batteriespeicher. Denn mit einer Stromspeicheranlage machst du dich unabhängiger von den Strompreisen auf dem Energiemarkt.

Die in der Anlage gespeicherte überschüssige Energie kannst du nutzen, wenn die Sonne gerade nicht scheint. So steigerst du den Eingenverbrauchsanteil deiner Anlage, verringerst deinen Bedarf an teurem Netzstrom und sparst langfristig Kosten. Zudem trägst du auf diesem Weg auch gleich zur Stabilisierung des Stromnetzes bei und leistest so einen wichtigen Beitrag zum Erfolg der Energiewende. Weitere gute Gründe für die Anschaffung eines Stromspeichers haben wir in unserem Stromspeicher-Ratgeber gesammelt.

Warum du dabei auf neoom setzen solltest 

Du profitierst nicht nur von unserer jahrelangen Erfahrung sondern auch von unserem ganzheitlichen Ansatz. Denn mit Hilfe unserer 360° Gesamtlösung kannst du nicht nur Strom selbst produzieren und Energie speichern, sondern mit Hilfe des CONNECT Energiemanagement auch Energiegeräte vernetzen, Energieflüsse optimieren und Ökostrom mit anderen handeln. Unsere Hardware und digitalen Services sind technisch perfekt aufeinander abgestimmt und werden stetig weiterentwickelt.

Zusammen mit unseren regionalen Servicepartnern stellen wir sicher, dass du immer einen kompetenten und zuverlässigen Ansprechpartner in deiner Nähe hast.

 

EAG PV Förderungen für Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher 

Aktueller Status: EAG Investitionszuschuss 2024

Für PV-Anlagen, die nicht unter die Mehrwertsteuer-Befreiung fallen, kann auch 2024 wie gewohnt über das EAG ein Förderantrag bei den nächsten Fördercalls der OeMAG gestellt werden.

Seit 15.03. ist die EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom-Novelle 2024 in Kraft, durch welche die diesjährigen Fördercalls, Fördersätze und Fördermittel geregelt werden. Aktuell stehen folgende Fördercalls für PV- & Speicheranlagen fest:

  • 1. Fördercall: 15. April 2024
  • 2. Fördercall: 12. Juni 2024

Was wird gefördert?

Durch den Investitionszuschuss nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) werden Photovoltaik-Anlagen in den Kategorien A, B, C und D gefördert. Diese entsprechen einer maximalen Leistung zwischen 10 kWp und 1000 kWp. Je nach Anbringungsart wurden zusätzlich auch Ab- oder Zuschläge berechnet. Auch Photovoltaik-Speicher wurden gefördert, allerdings nur in Verbindung mit einem Antrag für eine PV-Anlage. Insgesamt stehen für das Jahr 2024 Fördermittel in der Höhe von 150 Millionen zur Verfügung, wovon rund 135 Millionen für PV-Anlagen gedacht sind.

Wer bekommt den Investitionszuschuss?

Der Zuschuss kann bei Neuerrichtung oder Erweiterung einer PV-Anlage beantragt werden, sofern diese die oben genannten Kriterien erfüllt. Da mit dem Entfall der Mehrwertsteuer für die meisten PV-Anlagen für den privaten Gebrauch von bis zu 35 kWp kein Förderantrag mehr nötig ist, ist der EAG Investitionszuschuss in erster Linie für Unternehmen und Betreiber größerer Anlagen relevant.

Wie kann ich die PV Förderung beantragen?

Die Anträge für die EAG PV Förderung können ab 2024 über die EAG Abwicklungsstelle während eines Fördercalls gestellt werden. Der erste Fördercall hat bereits mit 15. April gestartet und ist noch bis 29. April geöffnet. Neu ist in diesem Jahr außerdem, dass der Förderantrag auch noch nach Beginn der Arbeiten eingebracht werden kann, sofern vor der Anlageninbetriebnahme der erstmalige, gültige Antrag eingelangt ist.

Aktueller Status: Marktprämie 2024 / 2025

Auch die Marktprämie kann 2024 wieder beantragt werden. Die EAG-Marktprämienverordnung-Novelle 2024 definiert dabei die entsprechenden Rahmenbedingungen, wie etwa Gebotstermine, Ausschreibungsvolumen und Vergabevolumen für 2024 und 2025. Neu ist außerdem, dass das Projekt bei gewerblichen PV-Anlagen bereits vor der Antragstellung gestartet werden kann, sofern die Anlage erst nach der dem Antrag in Betrieb genommen wird. Das Ausschreibungsvolumen pro Ausschreibungsrunde beläuft sich für dieses Jahr auf 287.500 kWp, für 2025 auf 175.000 kWp. Der Höchstwert für die Gebotstermine 2024 und 2025: liegt aktuell bei 8,98 Cent/kWh.

Was wird gefördert?

Mit der Marktprämie soll Strom aus Erneuerbaren Quellen gefördert werden, der in das öffentliche Netz eingespeist wird. Ziel ist es, die Differenz zwischen Produktionskosten und dem Preis am Markt teilweise oder ganz auszugleichen. Beantragt werden kann die Prämie bei der Errichtung oder Erweiterung einer PV-Anlage von mindestens 10kWp Nennleistung auf Gebäuden, auf Infrastruktur und im Freiland .

Wer wird gefördert?

Der Zuschuss kann bei Neuerrichtung oder Erweiterung einer PV-Anlage mit den oben genannten Kriterien beantragt werden.

Wie wird die Förderung beantragt?

Die Abwicklung der PV-Förderung erfolgt über die EAG Abwicklungsstelle OeMag. Die Antragstellung erfolgt, indem die Höhe des aus wirtschaftlicher Sicht nötigen Strompreises der Photovoltaikanlage in Form eines Gebots abgegeben wird. Das Gebot kann dabei immer bis zum folgenden Gebotstermin eingebracht werden. 

Ablauf:

  • Antrag wird vor dem Projektstart gestellt 
  • Gebote für eingespeisten Strom werden eingebracht & durch die EAG Abwicklungsstelle geprüft
  • Die Projekte werden nach Höhe des Gebotswerts für eingespeisten Strom gereiht
  • Zuschläge werden bis zur Erschöpfung des Ausschreibungsvolumens erteilt
  • Zusagen werden veröffentlicht
  • Verträge werden mit der EAG Abwicklungsstelle und dem Stromvermarkter abgeschlossen
  • Anlage wird errichtet und in Betrieb genommen

Gebotstermine 2024:

  • 14.05.2024
  • 29.07.2024
  • 24.09.2024
  • 10.12.2024

Gebotstermine 2025:

  • 10.02.2025
  • 22.04.2025
  • 22.07.2025
  • 07.10.2025
 

PV Förderungen Österreich durch den Klima- und Energiefonds

Aktueller Status: Klimafonds PV und Speicher Förderungen 2024

Aktuell bietet der Klima- und Energiefonds zwei Förderungen im Bereich Photovoltaik und Stromspeicher an. So werden einerseits Großspeicheranlagen unterstützt, anderseits wird die Förderung für energieautarke Bauernhöfe auch 2024 fortgesetzt. Zudem ist eine weitere Förderung für Stromspeicher mit einer nutzbaren Speicherkapazität von bis zu 50 kWh geplant.

PV Förderung für Großspeicheranlagen 2024

Mit der Förderung „Großspeicheranlagen“ werden 2024 mittlere bis große Strom- und Wärmespeicheranlagen unterstützt. Ziel dabei ist, die effektive Nutzung erneuerbarer Energien und Technologien in diesem Bereich voranzutreiben und zur Stabilisierung des Stromnetzes beizutragen. Die PV Förderung kann für Stromspeicher mit einer Nettospeicherkapazität von 51 kWh bis 250 kWh aber auch für Großspeicheranlagen ab 251 kWh beantragt werden. Insgesamt steht dabei ein Budget von 35.000.000€ zur Verfügung. Je nach Fördergegenstand wird ein gewisser Prozentsatz der Investitionskosten abgedeckt:

Fördergegenstand

Förderhöhe

Stromspeicher mit 51 kWh bis 250 kWh Nettospeicherkapazität

150 € pro kWh (pauschal)

max. 30% der Investitionskosten

Stromspeicher ab 251 kWh Nettospeicherkapazität

max. 20% der Investitionskosten

Wärmespeicher

max. 30% der Investitionskosten

 

Wie kann die Förderung beantragt werden?

Die Antragstellung muss vor der Bestellung und Lieferung der Anlagenteile und dem Baubeginn erfolgen und wird über die KPC abgewickelt. Um die Förderung zu beantragen, müssen einige Unterlagen, wie etwa das Datenblatt zur Antragstellung, Produktdatenblätter, Projektbeschreibung, notwendige Bescheide für die Errichtung und den Betrieb der PV-Anlage und weitere Nachweise vorgelegt werden.

Detailinfos & Antragstellung >

 

Stromspeicher Förderung für Kleinspeicheranlagen 2024

Auch eine PV Förderung für Stromspeicher bis zu 50 kWh, welche Strom aus bereits bestehenden Photovoltaik Anlagen speichern, ist aktuell verfügbar mit einem Budget von insgesamt 35 Mio. Euro für 2024. Die Speicheranlagen müssen dabei über eine nutzbare Speicherkapazität von mindestens 0,5 kWh pro kWp installierter Engpassleistung und 4 kWh neu errichtete nutzbare Stromspeicherkapazität verfügen, dürfen nicht umsatzsteuerbefreit sein oder durch das EAG gefördert werden. Die PV-Förderung wird durch eine Förderpauschale in der Höhe von 200 Euro pro kWh nutzbarer Speicherkapazität ausbezahlt und kann durch ein zweistufiges Verfahren beantragt werden:

 

PV- und Stromspeicher Förderungen für autarke Bauernhöfe

Um die Versorgungssicherheit im ländlichen Raum zu stärken, werden seit Februar 2023 land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die energieunabhängig werden möchten mit einem modularen Förderprogramm durch den Klima- und Energiefonds unterstützt.

Je nach Bedarfsfall werden dabei Einzelmaßnahmen, Kombimaßnahmen, gesamte Energiekonzepte oder Maßnahmen im Bereich der Notstromversorgung gefördert. Mitinbegriffen sind dabei unter anderem die Neuerrichtung von PV-Anlagen in Kombination mit Stromspeichern sowie die Nachrüstung vorhandener Photovoltaik Anlagen mit einem notstromfähigen Batteriespeicher. Die Abwicklung der Anträge wird von KPC online durchgeführt. Bis 2025 stehen zu diesem Zweck 100 Mio. Euro zur Verfügung - pro Betrieb können maximal 250.000 Euro beantragt werden. Nähere Informationen dazu findest du in unserem Ratgeber zur PV Förderung für die Landwirtschaft.

PV Förderung für die Landwirtschaft > .

 

"Raus aus Öl und Gas" Solarbonus

Aktueller Status: Solarbonus 2024

Auch 2024 wird der Solarbonus im Rahmen der "Raus aus Öl und Gas"-Förderung fortgeführt. Insgesamt stehen hier bis Ende 2025 für Private und Betriebe 940 Mio. Euro zur Verfügung.

 

Ziel der "Raus aus Öl und Gas" Aktion ist es, den Austausch von Öl- und Gasheizungssystemen zu fördern. Der Wechsel von einer fossilen auf eine nachhaltige Heizung wird abhängig von der neu installierten Technologie mit bis zu 75% der Kosten gefördert.

Wenn bei privaten Wohngebäuden im Zuge dieses Wechsels eine thermische Solaranlage verbaut wird, kann der zusätzliche Solarbonus von bis zu 2.500 € in Anspruch genommen werden.

Für die Förderung mit Solarbonus kann online auf der Website des KPC ein Antrag gestellt werden. 

Förderung beantragen >

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PV Förderungen in Österreich auf Bundesländer-Ebene

In vielen Bundesländern gibt es Landesförderungen für Photovoltaik und Stromspeicher, um den Ausbau der umweltfreundlichen Energiegewinnung weiter zu beschleunigen.

Photovoltaik Förderungen Wien

In Wien können betriebliche und private PV-Anlagen gefördert werden, insofern sie auf baulichen Anlagen angebracht sind. Aufgrund des großen Erfolges wurde die Förderung für 2024 sogar noch ausgebaut. Die  Anlagenobergrenze für die Basisförderung wurde von 500 auf 1.000 kWp Nennleistung angehoben. Anlagen von 501 bis 1.000 kWp werden ab 2024 mit 150 Euro pro kWp gefördert. Ab diesem Jahr werden außerdem Anlagenerweiterungen mit 150 Euro pro kWp gefördert.

Zusätzlich sind auch Förderungen für PV-Anlagen auf Gründächern sowie auf Flugdächern möglich. Die Förderung von Stromspeichern ist zusätzlich mit dem Antrag für eine neue PV-Anlage oder zur Erweiterung einer bestehenden PV-Anlage möglich. Ein Ansuchen um die Förderung ist das ganze Jahr über möglich, die Fertigstellung muss innerhalb eines Jahres ab Zusage gegeben sein. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über die Website des KPC.

PV Förderung Wien beantragen >

Stromspeicher Landesförderung Wien

Gefördert wird die Neuerrichtung stationärer Stromspeicher mit einer Nennkapazität von bis zu 10 kWh, welche auf Lithium- und Natriumionentechnologie basieren und die Einrichtung eines Lastmanagementsystems. Die Förderung gilt sowohl für Ein- und Mehrfamilienhäuser als auch für betriebliche Gebäude und ist nicht mit der EAG Förderung kombinierbar. Innerhalb der EAG Fördercalls kann eine Förderung für laut EAG förderfähige Speicher nur über die entsprechenden EAG Investitionszuschüsse beantragt werden.

Stromspeicher Förderung Wien beantragen >

Förderung für PV-Anlagen auf Gründächern in Wien

Es werden die Neuanschaffung von PV-Anlagen auf Gründächern sowie Anlagen, die zur Verschattung von begrünten Dachlandschaften mit Aufenthaltscharakter genutzt werden, gefördert. Dabei müssen zumindest 900 Volllaststunden pro Jahr anfallen. Für PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 101 kWp beträgt die maximale Fördersumme €400,- pro kWp. Bei einer Anlage mit bis zu 500 kWp werden maximal €350,-  pro kWp gefördert. 

Förderung für PV-Anlagen auf Gründächern beantragen >

 

Photovoltaik Förderungen Niederösterreich

Auch in Niederösterreich gibt es einige PV Förderungen, die sowohl von Privatpersonen, Unternehmen als auch von Gemeinden in Anspruch genommen werden können. 

Wohnbauförderung Eigenheimsanierung

Die Förderung umfasst neu installierte PV-Anlagen im Rahmen der Eigenheimsanierung bei Gebäuden mit bis zu 500 m². Dabei wird zwischen der Sanierung mit Energieausweis und ohne Energieausweis unterschieden:

  • Sanierung mit Energieausweis: DIe Sanierung führt zu einem optimiertem Förderausmaß bei Wärmeschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen, die zu einem verbesserten Heizwärmebedarf beitragen. Die Unterstützung beläuft sich auf einen einmaligen Zuschuss von 10% der Sanierungskosten. Die maximale Fördersumme beträgt €12.000.-. Zusätzlich gibt es optional einen jährlichen Zuschuss von 2% über 10 Jahre, um die Rückzahlung des Darlehens zu unterstützen.

  • Sanierung ohne Energieausweis: Einzelmaßnahmen, wie beispielsweise Heizungstausch, Dachsanierung oder wärmedämmende Maßnahmen werden mit einem Zuschuss von 3% über 10 Jahre gefördert, um die Rückzahlung des Darlehens zu unterstützen. Alternativ dazu kann eine Einmalzahlung, die sich auf 10% der Sanierungskosten beläuft beantragt werden.

Zum Förderantrag Wohnbauförderung Eigenheimsanierung >

 

Wohnbauförderung Eigenheim Niederösterreich

Wird im Zuge der Neuerrichtung eines Eigenheims oder beim Ersterwerb eines Reihenhauses eine PV-Anlage installiert, wird dies durch die Wohnbauförderung Eigenheim in Niederösterreich unterstützt. Die Förderung wird in Form eines Darlehens mit einem fixen Zinssatz von 1% auf eine Laufzeit von 27,5 oder 34,5 Jahre ausgezahlt. Sie besteht aus vier Bausteinen, welche auf die Höhe der Förderung Einfluss nehmen:

  • „Wie energieeffizient baue ich mein Haus?“ (Basisförderung)
  • "Wie optimiere ich meine Haustechnik, die Sicherheit, die Ökologie und die Behaglichkeit?" (Ergänzung zur Basisförderung)
  • „Baue ich mein Haus im Ortskern und/oder in einer Abwanderungsgemeinde?“ (Lagequalität)
  • „Wie schaut meine Familiensituation aus?“ (Familienförderung)
 

PV-Überdachung von Parkplätzen in Niederösterreich

In Niederösterreich werden bestehende, versiegelte und frei zugängliche Parkplätze in Zusammenhang mit der Anschaffung von netzgebundenen Photovoltaikanlagen gefördert. Durch die Überdachung in Kombination mit Photovoltaik kann so einerseits Solarstrom produziert werden, während gleichzeitig die Nutzer:innen der Parkplätze von einem höheren Schutz für ihre Fahrzeuge profitieren. Die Förderung können ausschließlich Unternehmen, Vereine, öffentliche Gebietskörperschaften und konfessionelle Einrichtungen beantragen. Die Fördersumme beträgt:

  • max. €1.000,- pro kWp
  • max. €500.000,- pro Projekt
  • max. 45% der umweltrelevanten Mehrkosten (netto)

Für 2024 sind zwei Einreichzeitpunkte vorgesehen. Die vollständigen Anträge können bis zum jeweiligen Stichtag laufend entgegen­genommen werden:

  • 1. Call, 2024: 31.05.2024
  • 2. Call, 2024: 30.11.2024

Photovoltaik Förderungen Burgenland

Im Burgenland werden PV-Anlagen und Speicheranlagen mit einer Höchstleistung von bis zu 20 kWp oder die Erweiterung einer bestehenden Anlage um denselben Wert gefördert. Auch Stromspeicher mit einer Speicherkapazität von bis zu 20 kWh als Nachrüstung für eine bestehende PV Anlage erhalten eine Förderung. Ein Ansuchen um eine Förderung ist grundsätzlich nach Projektumsetzung einzubringen. Das Formular zur Antragsstellung und weitere Informationen sind auf der Website des Landes Burgenland zu finden.

PV Förderung Burgenland beantragen >

 

Sonderförderaktion 2024 – Tausch von fossilen Heizsystemen auf hocheffiziente alternative Heizsysteme

Beim Tausch eines bestehenden fossilen Heizungssystems auf ein hocheffizientes alternatives Heizsystem werden 30 Prozent der anfallenden anrechenbaren Kosten, maximal jedoch 3.500 Euro gefördert. Bei einer Kombination mit einer Photovoltaik Anlage wird ein zusätzlicher PV-Bonus in der Höhe von €500,- ausgezahlt, womit insgesamt ein maximaler Förderbetrag von €4.000,- zur Verfügung steht.

Die Sonderförderaktion läuft von 01.01.2024 bis 31.12.2024. Die Rechnungen müssen in diesem Zeitraum ausgestellt werden. Die Heizungsanlage muss bis 31.12.2024 in Betrieb genommen und ein Nachweis über den Tausch der fossilen Heizungsanlage vorgelegt werden. Förderansuchen können bis spätestens 31.01.2025 bei der Förderstelle eingebracht werden.

Sonderförderung fossile Heizsysteme beantragen >

 

Photovoltaik Förderungen Kärnten

In Kärnten können für neue Photovoltaik-Anlagen oder Erweiterungen zu bestehenden Anlagen mit einer Nennleistung von bis zu 10 kWp um eine Förderung angesucht werden. Auch Stromspeicher, welche mit einer PV-Anlage betrieben werden und eine Nennkapazität von bis zu 10 kWh aufweisen, werden gefördert. Der Antrag für die Förderung wird nach der Fertigstellung der Arbeiten gestellt. Die PV Förderung ist vorerst bis Ende 2024 verfügbar und die Antragstellung erfolgt mittels Formular auf der Website des Landes Kärnten.

PV Förderung Kärnten beantragen >

 

Impulsprogramm Kärnten:

Das Impulsprogramm Kärnten fördert die Neuanschaffung von im Netzparallelbetrieb geführte PV-Anlagen. Die Förderung kann für Eigenheime mit maximal zwei Wohnungen und Photovoltaik Anlagen bis maximal 10 kWp beantragt werden. Bei einem maximalen Förderbetrag von €480,- pro kWp können somit €4.800,- pro Wohnung ausbezahlt werden. Zudem kann die PV Förderung mit bundesweiten Förderungen bis zu einem maximalen Fördersatz von 70% der förderbaren Kosten kombiniert werden. Um einen Förderanspruch zu haben, muss die Lieferung und Montage des Systems im Jahr 2024 erfolgt sein. Der Antrag kann nach Umsetzung des Projekts online gestellt werden.

Impulsprogramm Raus aus den fossilen Brennstoffen Kärnten beantragen >

 

Photovoltaik Förderungen Salzburg

PV-Anlagen werden in Salzburg sowohl für Betriebe als auch für Private gefördert. Für private Haushalte und Landwirte wird die Neuerrichtung oder Erweiterung einer PV-Anlage bis 20 kWp gefördert. Der Förderantrag muss vor Beginn des Auftrages gestellt werden und mit der Errichtung darf erst nach der Baufreigabe begonnen werden. Der Antrag ist online auf der Website des Landes Salzburg zu stellen.

PV Förderung Salzburg beantragen >

PV Förderungen für Privatpersonen & Landwirte Salzburg

Gefördert wird die Neuerrichtung oder Erweiterung von Photovoltaik Anlagen für Privathaushalte  und landwirtschaftliche Betriebe.

  • Anlagen privater Haushalte werden bei einer maximalen Leistung von 10 kWp mit €150,- pro  kWp (max. €1.500,-) gefördert.
  • Landwirte bekommen für Anlagen bis zu 20 kWp ebenfalls €150,- pro  kWp, aber mit einer maximalen Fördersumme von €3.000,-.

Die Förderung ist mit dem EAG Investitionszuschuss kombinierbar und elektronisch unter https://sbg.foerdermanager.net/foerderung zu beantragen.

Auch durch die Wohnbausanierung Salzburg können im Rahmen der Sanierung von Wohnungen und Wohnhäusern unter anderem Photovoltaik- und thermische Solaranlagen mit bis zu 30% gefördert werden.

Förderungen für betriebliche PV-Anlagen Salzburg

Das Land Salzburg fördert betriebliche PV-Anlagen zur optimalen Eigenversorgung. Die Förderung kann von Unternehmen mit Betriebsstandort in Salzburg beantragt werden und variiert abhängig von der Leistung der Anlage:

Anlagengröße

Maximale Förderung pro kWp

bis 10 kWp

€250,-

11 kWp bis 20 kWp 

€200,-

21 kWp bis 100 kWp

€90,-

101 kWp bis 190 kWp

 €70,-

 

Die Förderungsaktion wird auch 2024 auf Basis einer überarbeiteten Richtlinie fortgesetzt. Die neue Richtlinie wird voraussichtlich mit 1.2.2024 in Kraft treten. Weitere Details zur Förderungsaktion sowie die voraussichtlich ab 1.2.2024 geltende Richtlinie werden rechtzeitig auf der Homepage des Landes Salzburg veröffentlicht.

Eine Antragstellung ist jedoch bereits vor dem geplanten Inkrafttreten der neuen Richtlinie möglich und die gestellten Anträge behalten ihre Gültigkeit. Mit der Errichtung dieser Photovoltaik-Anlagen darf allerdings bis dahin bzw bis zur Erteilung der Baufreigabe nicht begonnen werden.

 

Photovoltaik Förderungen Tirol

Tirol fördert sowohl PV-Anlagen auf Wohnhäusern als auch netzdienliche Stromspeichersysteme.

Wohnbauförderung für Solar- und PV-Anlagen Tirol

Die Wohnbauförderung Tirol fördert die Anschaffung einer Photovoltaik Anlage sowohl bei Sanierungen als auch bei einem Neubau. Die maximale Anlagengröße liegt dabei bei 20 kWp. Die Fördersumme beläuft sich entweder auf

  • einen einmaligen Zuschuss von 50% der förderbaren Kosten (max. 250 pro kWp) oder
  • einen Annuitätenzuschuss von 55 % der Anfangsbelastung des Bankkredites (max. 500 pro kWp)

Förderung von netzdienlichen Stromspeichersystemen

Die Tiroler Landesregierung fördert Stromspeicheranlagen, die mit handelsüblichen Wechselrichtern mit Steuermöglichkeit kompatibel sind, um eine zeitgesteuerte Ladung des Speichers und damit eine netzdienliche Speicherbewirtschaftung programmieren zu können.

Konkret gefördert werden dabei die ersten 10 kWh von neu installierten Stromspeicheranlagen sowie die Erweiterung von bestehenden Stromspeicheranlagen mit 150 €/kWh bis max. 1.500 €. Voraussetzung für die Förderung ist eine bereits bestehende bzw. neu errichtete PV-Anlage sowie, dass die beantragte Maßnahme in Tirol umgesetzt wird.

Sonderförderungsprogramme Tirol

Darüber hinaus gibt es in Tirol einige regionale Sonderförderungsprogramme für Photovoltaik und Stromspeicher. Dabei werden Eigenverbrauchsanlagen, bei denen eine gute Wirtschaftlichkeit der Anlage auch ohne Speicher gegeben ist, gefördert. Batteriespeicher werden lediglich zur weiteren Steigerung des Eigenverbrauchs gefördert. Die Höhe beläuft sich bei PV-Anlagen auf 25% (max. €2.000,- / kWp) und bei Speichern auf 70% (max. €1.200,- / kWh). Die Förderung ist an den Eigenverbrauchsanteil der Anlage ohne Speicher geknüpft. Abhängig von der regionalen Gültigkeit gibt es folgende Sonderförderungsprogramme

  • Sonderförderungsprogramm Oberes und Oberstes Gericht: Für Privatpersonen, Betriebe, Gemeinden und Landwirte
  • Sonderförderungsprogramm Lechtal-Reutte: Für Betriebe
  • Sonderförderungsprogramm Pitztal: Für Privatpersonen, Betriebe, Gemeinden und Landwirte
 

Photovoltaik Förderungen Steiermark

Auch in der Steiermark gibt es landesweite PV Förderungen, die bei der Anschaffung eines erneuerbaren Energiesystems finanzielle Unterstützung bieten können.

Graz: Förderung für Photovoltaik-Gemeinschaftsanlagen

Die Förderung umfasst die Installation von Photovoltaik-Gemeinschaftsanlagen bei mehrgeschoßigen Objekten, die zu Wohnzwecken genutzt werden. Das Objekt muss mindestens 5 Haushalte oder 5 Wohneinheiten beinhalten und es müssen zumindest 3 eigenständige Haushalte oder 3 Wohneinheiten je Netzzugangspunkt an der gemeinschaftlichen Energieerzeugungsanlage beteiligt sein. Dabei gibt es zwei unterschiedliche Modelle:

  • Fördermodell A: Haushalte, welche Anteile an der Anlage haben und den Strom selbst nutzen werden gefördert.
  • Fördermodell B: Die Anschaffung der Anlage erfolgt durch Dritte, die den Strom an die Haushalte weiterverkaufen.

Die maximale Förderhöhe beläuft sich auf €500,- pro kWp und Haushalt bzw. auf €40.000,- pro Objekt. Du willst mehr zum Thema Gemeinschaftsanlagen wissen? In unserem Ratgeber erfährst du alles rund um gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen.

Ökofonds: Innovative Energiespeicher und innovative Systemintegration

Gefördert werden juristische Personen bei der Erstellung eines "Innovativen Umsetzungskonzepts" (Modul 1) oder die konkrete Umsetzung (Modul 2) zur Neuerrichtung von innovativen Energiespeichern oder für die innovative Systemintegration von neuerrichteten oder bestehenden Energiespeichern.

  • Für das Modul 1 endet die Einreichfrist am 29. Februar 2024.
  • Für das Modul 2 endet die erste Einreichfrist am 29. Februar 2024. Je nach Verfügbarkeit
    von Budgetmitteln ist eine weitere Einreichfrist für das Modul 2 mit 31. Dezember 2024
    vorgesehen.

Förderungsnehmer:innen können nur juristische Personen, also Unternehmen, Bauträger, landwirtschaftliche Betriebe, Vereine, Genossenschaften, Bildungseinrichtungen, Gemeinden, Verbände, Betriebe von Gebietskörperschaften, Energiegemeinschaften usw. sein.

Die maximal Förderhöhe beläuft sich auf:

  • Modul 1: bis zu 80% der förderfähigen Planungsdienstleistungen; jedoch max. 10.000 € bzw. max. 20% der voraussichtlichen Höhe der Investition für die Umsetzung
  • Modul 2: 30% der umweltrelevanten Mehrkosten bzw. max. 250.000 € (Mindestinvestitionsvolumen für die Umsetzung muss 40.000 € an förderungsfähigen Kosten übersteigen)
 

Photovoltaik Förderungen Vorarlberg

Das Land Vorarlberg fördert die Installation von PV-Anlagen von landwirtschaftlichen Betrieben und landwirtschaftlichen Genossenschaften mit externem Entkupplungsschutz und einer Mindestleistung von 31 kWp. Auch die Erweiterung der Anlage auf über 30 kWp wird gefördert. Die Fördersumme beläuft sich auf €200,- pro kWp aber maximal auf €15.000,- pro Anlage. Zudem werden PV-Anlagen auf versiegelten Flächen, wie beispielsweise Photovoltaik-Überdachungen von Parkplätzen sowie PV-Überdachungen im Bereich Handel, Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft mit €500,- pro kWp gefördert. 

Freiwilliger Sonderbonus auf PV-Einspeisetarif 2024 Vorarlberg

Gefördert werden Haushalte, Betriebe und Vereine, die in Vorarlberg (ohne Kleinwalsertal) den PV-Einspeisetarif der illwerke vkw nutzen. Kunden erhalten von 01. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 einen neuen freiwilligen, befristeten Sonderbonus in Höhe von 6 Cent/kWh auf die vertraglich vereinbarten Preise. Die Maximalgröße geförderter PV-Anlagen beträgt 100 kWp.

neoom unterstützt dich im gesamten Prozess

Du bist an der Anschaffung einer PV-Anlage und eines Stromspeichers interessiert? Dann nimm Kontakt mit uns auf, damit wir dir bei der Auswahl helfen können. Selbstverständlich beraten wir dich auch gerne weiter bei den Förderungen und geben dir hilfreiche Tipps und Tricks für das Stellen des Antrags.

Bleib auf dem Laufenden zum Thema Photovoltaik & Stromspeicher

 

FAQs: Photovoltaik-Anlage & Speicher Förderungen

Warum ist jetzt der richtige Zeitpunkt, auf eine PV-Anlage mit Batteriespeicher zu setzen?
Die in den vergangenen Jahren massiv gestiegenen Strompreise haben uns vor Augen geführt, wie stark die Abhängigkeit der fossilen Energieträger von globalen geopolitischen Entwicklungen sind. Mit einer eigenen PV-Anlage macht man sich unabhängiger von diesen Entwicklungen und wird vielleicht sogar selbst zum Energielieferanten. Denn durch die Teilnahme an den immer beliebteren Energiegemeinschaften kann man den eigenen Sonnenstrom sogar mit Nachbarn teilen und so gemeinsam den Autarkiegrad ganzer Regionen steigern. Die aktuelle Mehrwertsteuer-Befreiung bietet nun die perfekte Gelegenheit, die Stromversorgung in die eigenen Hände zu nehmen und dabei unkompliziert und ohne viel zusätzlichen Organisationsaufwand 20 Prozent zu sparen.
Wird Photovoltaik 2024 gefördert?
Photovoltaik-Anlagen werden in Österreich sowohl bundesweit als auch in vielen Bundesländern gefördert. Das Team von neoom berät dich gerne bei der Auswahl und der Antragstellung für die passenden Förderungen. Hier erfährst du mehr zu den aktuellen PV Förderungen für 2024.
Welche PV-Speicher Förderungen gibt es in Österreich?
Photovoltaik-Speicher werden im Rahmen der Mehrwertsteuer-Befreiung von PV-Anlagen und Speichern gefördert. Weitere Förderungen im Rahmen des EAG sind für 2024 zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. Stromspeicher werden außerdem auch in einigen Bundesländern gefördert. Erfahre hier mehr zu den Photovoltaik-Speicher Förderungen.
Einreichung des Förderantrags vor oder nach einem Projekt?
Ob die Einreichung des Förderantrags vor oder nach Projektstart geschieht, hängt von der konkreten Förderung ab und sollte unbedingt vor Auftragsvergabe geprüft werden. Bei der Mehrwertsteuerbefreiung ist die Abwicklung denkbar einfach, da sie direkt in der Rechnung berücksichtigt wird.
Was beinhaltet die 0% Mehrwertsteuer-Förderung?
Die Förderung befreit Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 35 kWp von der Umsatzsteuer ab Anfang 2024
Wer ist bei der Mehrwertsteuer-Befreiung förderberechtigt?
Privatpersonen, Gemeinden, Vereine und Organisationen, die eine PV-Anlage betreiben und kaufen, können von der Förderung profitieren, sofern sie nicht bereits eine Förderzusage der OeMAG/KPC bis 31.12.2023 erhalten haben.
Wie kann die Mehrwertsteuer-Befreiung beantragt werden?
Eine direkte Beantragung ist nicht erforderlich. Die Mehrwertsteuerbefreiung wird automatisch bei der Rechnungsstellung für qualifizierte Anlagen und Installationen berücksichtigt.
Wie wirkt sich die Mehrwertsteuer-Befreiung auf die Gesamtkosten aus?
Durch die Umsatzsteuerbefreiung sparen Käufer 20% der Kosten, die sonst als Mehrwertsteuer anfallen würden.
Wie lange läuft die Mehrwertsteuer-Befreiung?
Die Förderung gilt von 1. Januar 2024 bis einschließlich 31. Dezember 2025.
Technische Fragen zur Installation:
Die Mehrwertsteuer-Befreiung umfasst den Kauf und die Installation von PV-Anlagen. Zu den begünstigten Produkten zählen Photovoltaikmodule, Wechselrichter, Energiespeicher, Montagesysteme und Installationsdienstleistungen.
Einsparungspotenzial und Wirtschaftlichkeit:
Durch die Nutzung einer PV-Anlage und eines Stromspeichers können Haushalte und Organisationen ihre Abhängigkeit vom Netzstrom reduzieren und langfristig Stromkosten sparen.
Integration in bestehende Systeme:
Die Mehrwertsteuer-Befreiung gilt auch für Erweiterungen bestehender Anlagen, solange die Gesamtleistung 35 kWp nicht übersteigt.
Wartung und Betrieb:
Wartungs- und Garantieverträge unterliegen weiterhin dem normalen Steuersatz von 20%. Reparaturen, die keine Photovoltaikmodule umfassen, fallen nicht unter die Steuerbefreiung.
Zukünftige Entwicklungen:
Die Mehrwertsteuer-Befreiung ist bis Ende 2025 befristet. Zukünftige Änderungen oder Verlängerungen sind derzeit nicht bekannt.

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