Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA): Infos & Tipps
Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA) sind eine innovative Möglichkeit, selbst erzeugten Strom in einem Mehrparteienhaus gemeinsam zu nutzen. So wird es Mietern und Eigentümern in größeren Wohnhäusern ermöglicht von einer gemeinsamen PV-Anlage zu profitieren und damit die Stromkosten zu senken. Durch die gemeinsame Nutzung wird auch der erzeugte Strom besser ausgenutzt und es muss weniger ins Netz eingespeist werden, der Eigenverbrauch der Anlage kann also erhöht werden. In diesem Beitrag geben wir einen Überblick, wann diese Form der Stromnutzung Sinn macht und worauf dabei geachtet werden muss.
Was ist eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA)?
Es gibt derzeit in Österreich einige Konstellationen, wie selbst erzeugter Solarstrom gemeinschaftlich genutzt werden kann. Im Zuge des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) wurden zwei Systeme eingeführt, um Strom zu produzieren, zu speichern, zu verbrauchen und zu verkaufen:
- Erneuerbare Energiegemeinschaften (EEGs): Energie wird im lokalen oder regionalen Nahbereich über Grundstücksgrenzen hinaus geteilt. Mehr dazu erfährst du auf unserer Seite über Energiegemeinschaften (EEGs).
- Bürgerenergiegemeinschaften (BEGs): Energie kann auch über größere Entfernungen geteilt werden. Bürgerenergiegemeinschaften können innerhalb Österreichs geografisch unbeschränkt handeln.
Eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage unterscheidet sich von diesen beiden Optionen aber durch einen zentralen Punkt. Zwar wird die erzeugte Energie auch zwischen zwei oder mehreren teilnehmenden Parteien aufgeteilt, dies geschieht aber nicht über das öffentliche Netz. Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen sind also für die Nutzung einer Hauptleitung z.B. in Mehrparteienhäusern konzipiert. Unter den Teilnehmenden wird der erzeugte Strom nach einem zuvor festgelegten Schlüssel aufgeteilt. Hier gibt es die Möglichkeiten einer statischen oder dynamischen Aufteilung:
- Statische Aufteilung: Jeder Teilnehmende erhält einen zuvor festgelegten Anteil vom Solarstrom.
- Dynamische Aufteilung: Die Aufteilung ist vom tatsächlichen Bedarf der Teilnehmenden abhängig, wodurch der Eigenverbrauch erhöht werden kann und weniger ins Netz eingespeist wird.
GEA Beispiel:
Angenommen, es gibt ein Mehrparteienhaus mit mehreren Wohnungen unter einem gemeinsamen Dach. Die Eigentümergemeinschaft beschließt, eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach zu installieren, um gemeinsam saubere Energie zu erzeugen und die Stromkosten zu senken. Nachdem alle Details zur Nutzung und Verteilung vertraglich geregelt sind und die Photovoltaik-Anlage installiert ist, kann der erzeugte Strom durch das gemeinsame Stromnetz des Hauses fließen und direkt von den Mietern genutzt werden. Der restliche Strombedarf wird dabei nach wie vor vom gewählten Energieversorger gedeckt.
Vorteile gemeinschaftlicher Erzeugungsanlagen
Nutzer einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage profitieren von einer Reihe an Vorteilen:
- Kostenersparnis: Die Nutzung des selbst produzierten Solarstroms ermöglicht eine erhebliche Kostenersparnis für alle teilnehmenden Berechtigten gegenüber dem vom Energielieferanten bezogenen Strom. Zudem sparen die Beteiligten Netzentgelte, welche sonst bei dem Bezug aus dem öffentlichen Netz anfallen würden.
- Nutzung von PV-Anlagen in Mehrparteienhäusern: Ohne der Organisationsform der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen wäre die Nutzung von PV-Anlagen in den meisten Mehrparteienhäusern nur sehr schwer oder gar nicht möglich.
- Erhöhung des Eigenverbrauchs: Die gemeinschaftliche Stromnutzung sorgt für einen höheren Eigenverbrauch, wodurch sich z.B. auch die PV-Anlage besser rentiert.
- Umweltschutz: Durch eine GEA bekommen mehr Menschen Zugang zur Nutzung von nachhaltig produzierter Elektrizität. Damit wird der Ausstoß von Treibhausgasen vermindert und die Umwelt geschützt.
- Unabhängigkeit: Die Teilnehmenden erreichen durch die Nutzung von selbst produziertem Solarstrom eine höhere Unabhängigkeit von Stromversorgern, der Autarkiegrad wird also erhöht.
- Gemeinschaftsgefühl: Durch die gemeinsame Nutzung einer PV-Anlage kann das Gemeinschaftsgefühl gefördert und die Beziehung zwischen den Parteien gestärkt werden.
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In einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft (EEG) hast du über den neoom KLUUB die Möglichkeit regional erzeugten Strom auch über Grundstücksgrenzen hinweg mit anderen in deiner Gemeinde zu teilen. Jene, die ihren eigenen Strom produzieren, können dabei von höheren Einspeisetarifen als beim Energieversorger profitieren. Und auch ohne eigene Erzeugungsanlage kannst du so 100% nachhaltigen Strom zu stabilen Strompreisen von deinen Nachbarn beziehen. So werdet ihr unabhängiger von Preisschwankungen am Strommarkt und leistet einen großen Beitrag für eine nachhaltigere Zukunft. Damit du so einfach wie möglich einer Energiegemeinschaft in deiner Umgebung beitreten kannst, übernehmen wir im KLUUB in der neoom APP alle dahinterliegenden Prozesse für dich und kümmern uns um die gesamte Abwicklung.
In 6 Schritten zur gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage
- Rahmenbedingungen klären:
Zuerst müssen sich zumindest zwei Parteien im Haus finden, die an einer Gemeinschaftsanlage teilnehmen wollen. Vor der Umsetzung ist auch die Zustimmung von Wohnungsbesitzern bzw. vom Hausbesitzer einzuholen und die Hausverwaltung muss informiert werden.
Im nächsten Schritt ist auch zu klären, wie eine Anlage betrieben werden soll. Etwa kann die Anlage durch den Hauseigentümer zur Verfügung gestellt werden, in der Hausgemeinschaft betrieben werden, oder aber auch ein externes Unternehmen für die Errichtung und den Betrieb ausgewählt werden. - Kontaktaufnahme zur Anlagenerrichtung:
Für die Planung und Errichtung einer Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage wird in einem zweiten Schritt Kontakt mit einem geeignetem Anbieter aufgenommen.
Außerdem sollten Fördermöglichkeiten geprüft werden. Auf unserer Seite findest du nähere Informationen zu PV Förderungen. - Vereinbarung des Aufteilungsschlüssels:
Jetzt sollte zwischen einer statischen und dynamischen Aufteilung entschieden werden. Die statische Aufteilung sieht feste Anteile vor, während die dynamische Aufteilung verbrauchsabhängig ist und damit den Eigenverbrauch optimiert. - Abklärung mit Energieversorgern & Netzbetreiber:
Im nächsten Schritt ist der Netzbetreiber über das Vorhaben zu informieren. Auch der gewählte Aufteilungsschlüssel muss zu diesem Zeitpunkt mitgeteilt werden.
Des Weiteren müssen alle Parteien einen Vertrag für die Einspeisung ihres überschüssigen PV-Stroms mit einem Energieversorger abschließen. Dieser sorgt auch für den Reststrombezug und kann frei gewählt werden.
Auch eine Registrierung beim Anwenderportal der EDA ist nun nötig. Hier erfolgt der Datenaustausch innerhalb der Gemeinschaftsanlage. - Vertragliche Abwicklung:
Die Verträge zwischen allen Beteiligten müssen nun aufgesetzt und von allen unterzeichnet werden, um einen reibungsfreien Betrieb der gemeinsamen Anlage zu gewährleisten. Auf der Seite der PV-Gemeinschaft gibt es hierzu Musterverträge.
Auch sind nun die Genehmigungen für die Errichtung der PV-Anlage einzuholen. - Errichtung:
Jetzt ist es soweit: die gemeinschaftliche PV-Anlage wird von dem entsprechenden Anbieter errichtet und angeschlossen. Auch wird bei allen Teilnehmenden ein Smart Meter installiert, der die Viertelstundenwerte ausliest und eine genaue Abrechnung gemäß dem gewählten Verteilungsschlüssel ermöglicht.
Die Fertigstellung wird an Netzbetreiber und Energieversorger gemeldet und die Anlage ist damit einsatzbereit.
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Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen: FAQs
Wie viele Beteiligte braucht es für eine Gemeinschaftsanlage?
Warum ist ein Smart Meter für eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage notwendig?
Müssen sich alle Parteien im Gebäude beteiligen?
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